… , ist umzaunt , habe viele meine Sachen da , habe große Mietrückstand ; darf der Grundstückeigentümer mir ein Zutrittsverbot per einfache Brief erklären wenn ich nicht sofort die Rückstand bezahle ? darf er meine Sachen einfach entsorgen verschrotten lassen ? oder muss er mich zuerst bei Gericht anklagen - ich würde dann noch Zeit für aufräumen haben ,oder für etwas Geld sammeln um eine erneute Ratenvereinbarung-versuch haben , Bitte um Hilfe - Verschollen
Hallo, leider kenne ich den Gewerbemietvertrag nicht, deshalb ist es für mich schwierig, weiterzuhelfen. Aber: grundsätzlich muß der Eigt. zunächst die ausstehende Miete anmahnen und gleichzeitig androhen, daß er die Mietsache (Grundstück oder Gew.Objekt) räumen lässt usw. Einfach Dinge entsorgen darf er nicht, er kann Ihnen allerdings eine Frist zur Räumung setzen.-
Mehr möchte ich mangels Info nicht darüber sagen.
Gruß, Achim