…ich möchte gerne zum 01.07.2011 bei einer anderem job anfangen, bin aber derzeit noch im Arbeitsverhältnis ich bin im zweiten halb Jahr, kann ich ein Aufhebungsvertag machen und wie lange habe ich kündigungs frist?
Ja, du kannst einen Aufhebungsvertrag machen. Der wird aber nur wirksam, wenn dein jetziger Arbeitgeber zustimmt. Dein bisheriges Arbeitsverhältnis endet an dem Tag, auf den du dich mit deinem Arbeitgeber (im Aufhebungsvertrag) einigst. Wenn dein Arbeitgeber nicht bereit ist, einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzustimmen, musst du kündigen. Das Arbeitsverhältnis endet dann nach Ablauf der Kündigungsfrist. Wie lange die Kündigungsfrist ist, steht normalerweise in deinem Arbeitsvertrag. Andernfalls (und wenn kein Tarifvertrag anzuwenden ist) gilt die gesetzliche Regelung, und die lautet in § 622 Abs 1 BGB: „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“ Ds heißt: Wenn du bis zum Freitag, dem 1. Juli kündigst, kannst du - auch ohne die Zustimmung deines jetzigen Chefs - am 1. August deinen neuen Job antreten.
Hallo,
einen Aufhebungsvertrag können Sie jederezeit schliessen. Dazu muss aber der Arbeitgeber zustimmen.
Falls er das nicht tut, können Sie kündigen. Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag, also dort nachschauen oder den betriebsrat fragen.
Viele Grüße
Martin
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anfangen, bin aber derzeit noch im Arbeitsverhältnis ich bin
im zweiten halb Jahr, kann ich ein Aufhebungsvertag machen und
wie lange habe ich kündigungs frist?
Hallo,
einen Aufhebungsvertrag kannst Du natürlich machen. Voraussetzung ist hier aber das Einverständnis Deines Arbeitgebers.
Also sowas geht nur im gegenseitigen Einverständnis.
Zur Kündigungsfrist. Normal ist 14 Tage, kommt allerdings auf Deinen Arbeitsvertrag an. Schau einfach mal rein, da sollten auch die Kündigungsfrist stehen.
Gruß,
kaktus*1
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im zweiten halb Jahr, kann ich ein Aufhebungsvertag machen und
wie lange habe ich kündigungs frist?
Hallo,
ein Aufhebungsvertrag kann immer und zu jeder Zeit vereinbart werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind…
wie lange habe ich kündigungs frist?
Das kommt darauf an: die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Probezeit (max. 6 Monate) beträgt „vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“
Wenn in Deinem Betrieb ein Tarifvertrag angewendet wird, kann sich die Kdg-Frist noch verlängern.
Meist steht die Kdg-Frist nach der Probezeit auch im Arbeitsvertrag.
Grüße
Faymee
Hallo,
um diese Frage beabtworten zu können müsste ich den aktuellen arbeitsvertrag wissen… ein auflösung ist immer möglich , es müssen aber beide parteien einverstanden sein.
MfG
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wie lange habe ich kündigungs frist?
Hallo djmaus,
die Antwort ist leider nicht einfach.
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Angaben zu Deiner Kündigungsfrist musst Du aus Deinem Arbeitsvertrag herauslesen. Da können spezielle vereinbarungen vorliegen.
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Einen aufhebungsvertag zu machen wäreaufgrund der kurzfristigekeit am sinnigsten. hier kann eine freie Frist vereinbart werden also von heute auf morgen.
Beste grüße andreas
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im zweiten halb Jahr, kann ich ein Aufhebungsvertag machen und
wie lange habe ich kündigungs frist?
Hallo,
ein Aufhebungsvertrag bedarf der Zustimmung beider Seiten und ist demnach an keine Frist gebunden!
Diese Variante hebt quasi den Vertrag AUF…
Sollte der AG sich nicht auf eine Aufhebung einlassen bist du gem. BGB § 622 an eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gebunden. Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Gruß Chienloup
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im zweiten halb Jahr, kann ich ein Aufhebungsvertag machen und
wie lange habe ich kündigungs frist?
Hallo
bei der Kurzen Darstellung ist eine Antwort kaum möglich. Solltest du Auszubildender sein dann schaue bitte in den Ausbildungsvertrag. Ansonsten sind Kündigungsfristen zubeachten. Da der 1.7. schon in wenigen Tagen ist solltest du beachten wenn die Fristen nicht ein gehalten werden können Schadenersatzforderungen auf dich zukommen!
Eine weiter gehende Askunft ist bei der Info.-lage nicht möglich
dieter
Hallo djmaus,
normalerweise hast du eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.
Ein Aufhebungsvertrag kann immer abgeschlossen werden; dieser wäre dann ja in beiderseitigem Einvernehmen. Wende dich am Besten gleich an die Personalstelle.
Viele Grüße, nadomu
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wie lange habe ich kündigungs frist?
Hallo,
dann musst Du in der Regel 4 Wochen vorher kündigen.
Gruß Bukatcho
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im zweiten halb Jahr, kann ich ein Aufhebungsvertag machen und
wie lange habe ich kündigungs frist?
Hallo,
Du hast 4 Wochen gesetzliche Kündigungsfrist. Entweder zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Aber die 4 Wochen müssen eingehalten werden.
Bei einer Probezeit bis zu einem halben Jahr hättest Du noch innerhalb von 14 Tagen kündigen können.
Ein Aufhebungsvertrag hat damit gar nichts zu tun. Es ist ein Vertrag in dem beide Seiten sich einig sind.
MfG
Harley
Hallo,
mit einem Aufhebungsvertrag kann man jederzeit sein Arbeitsverhältnis beenden, man braucht aber dazu das Einverstündnis seines bisherigen Arbeitgebers - deshalb Vertrag. Ob Du mit dem zu einem ordentlichen Ergebnis kommen kannst, kannst nur Du benatworten.
Zum Thema Kündigungsfrist kann man so nichts sagen; das hängt davon ab, welche Regelungen für das Arbeitsverhältnis gelten, also ob und ggf. welcher Tartifvertrag gilt, ob arbeitsvertraglich geregelte Kündigungsfristen oder nur gesetzliche gelten.
Gruß
Michael
da bin ich ja sehr spät dran wie ich sehe.
Also Du hättest spätestens am 31.05.2011 die Kündigung einreichen müßen. Käönnte auch noch der 03.06.2011 möglich gewesen sein, aber ich hoffe Du hast mit Deinem Arbeitsgeber eine Lösung gefunden. Oder jemand hat Dir hier weiterhelfen können.
Gruß
Estella
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im zweiten halb Jahr, kann ich ein Aufhebungsvertag machen und
wie lange habe ich kündigungs frist?
Hallo!
Sorry - keine Ahnung. Aber steht das nicht im Arbeitsvertrag?! Ansonsten mit dem „Chef“ sprechen. Vielleicht kann man sich einigen?!
Gruss…