… Situation und somit auch meine Frage erläutern: Meine Mutter war vor vielen Jahren einmal Angestellte eines bekannten Hotels in Österreich. Nun hat dieses Hotel vor einigen Jahren eine Chronik herausgebracht, gedruckt und veröffentlicht, in der meine Mutter ganz durch Zufall ein Foto entdeckte, auf dem sie und noch 3 weitere Angestellte aus dieser Zeit abgebildet sind. Nun meine Frage an Sie: Darf dieses Hotel ohne Genehmigung bzw. Zustimmung meiner Mutter und den anderen 3 Personen dieses Foto veröffentlichen? Wenn nein, hätte meine Mutter im Nachhinein evtl. ein Recht auf Entschädigung? Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort .
Eine derartige Abbildung ist absolut erlaubt; die
Damen waren damals Mitarbeiter des Betriebes und
der Abbildungszweck in der Chronik ist als redaktionelle
firmeninterne Nutzung zu sehen.
Selbst die Verwendung des Fotos in einer themen-
bezogenen Zeitungsveröffentlichung wäre wohl
nicht zu beanstanden.
Einzig die Nutzung der abgebildeten Personen für
Werbezwecke könnte einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht bedeuten.
Viele Grüße
Heinz