Hallo, ich möchte mir einen freisitz auf

… meinem grundstück bauen.
da dieser in brandenburg genehmigungsfrei ist , möchte ich wissen ob ich bis an die grundstücksgrenze des nachbarn bauen darf

Da fehlt die Hälfte vom Text!

… meinem grundstück bauen.
da dieser in brandenburg genehmigungsfrei ist , möchte ich
wissen ob ich bis an die grundstücksgrenze des nachbarn bauen
darf

Hallo,
die Nachbarschaftdgesetze sind in den Bundesländern verschieden siehe Link
http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/bundeslaende…
Da jede Gemeinde noch ihre eigenen Vorschriften erlassen kann ist man auf der sicheren Seite wenn man im Bodenmanagement der Gemeinde nachfragt.
mfg
Ben

… meinem grundstück bauen.
da dieser in brandenburg genehmigungsfrei ist , möchte ich
wissen ob ich bis an die grundstücksgrenze des nachbarn bauen
darf

Hallo,

nur zur Sicherheit: „Freisitz“ = Pergula, Terassenüberdachung

Als Bayer kann ich leider keine verbindliche Auskunft geben, auch so befindet sich das am Rande meines Wissens.

Aber: Generell heißt „Genehmigungsfrei“ nicht auch „rechtsfreier Raum“. Im Gegenteil: Nun muss der Bauherr und nicht mehr das Amt auf die Einhaltung der sonstigen Regeln achten.

Prinzipiell gelten Abstandsflächen (alias „Grenzwich“) auch für genehmigungsfreie Bauten, allerdings gibt es normalerweise in der Landesbauordnung (des Bundeslandes) üblicherweise eine lange Liste von Ausnahmen für die keine Grenzabstände einzuhalten sind.

Und hier liegt der Teufel im Detail: Ein freistehendes „unbefeuertes Nebengebäude“ (unbefeuert=ungeheizt) muss meist bis zu einem bestimmten Volumen keine Abstände einhalten.
Baut man das ganze fest ans Haus, dann sieht das anders aus, hier können 3m Grenzabstand fällig sein. (Siehe auch Unterschied „Anlehnhaus vs. Wintergarten“).

Ferner spielt eventuell noch der Bebauungsplan der Kommune eine Rolle.

Unterm Strich empfehle ich a) mit dem Nachbarn gütlich zu reden (wo kein Kläger da kein Richter) und das ganze entweder mit einem lokalen Fachmann oder dem Bauamt zu besprechen.

Viel Spaß dann beim draussen Sitzen im Sommer :smile:

Lumpi

Hallo lumpi,danke für die antwort.
Als Freisitz meine ich nur eine versiegelte Fläche von
ca. 20 m2.
Nachbarn gibt es noch nicht, grundstück ist noch unbebaut.
gruss

Hallo,

eine versiegelte Fläche (Betonplatte, Pflaster…) ist meines wissens kein Gebäude. Daher sind hier auch keine Grenzabstände einzuhalten.

Lediglich in den Bebauungsplan sollte man mal einen Blich werfen…

Viele Grüße
Lumpi