… meine wöchentliche Arbeitszeit von 40h auf 30h reduzieren. Dies möchte ich zunächst einmal auf 2 Jahre befristen. Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung wie oft ich das befristen darf, bzw. ob mir der Arbeitgeber im Anschluß an die Frist die Arbeitszeit von 40h verweigern kann? Vielen Dank für die Antwort
Hallo,
habt ihr einen Tarifvertrag, dann in den Rahmenbedinungen (RTV)nachschauen, da ist sowas im Normalfall geregelt. Falls ein Betriebsrat existiert, ist jede Veränderung deiner Arbeitszeit nach § 87(2)MITBESTIMMUNGPFLICHTIG durch den BR. Wenn du verkürzt arbeiten möchtest, ist das in §8 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG)geregelt. (Achtung: Der Arbeitnehmer hann verlangen…) Ich hoffe geholfen zu haben, ansonsten nochmal fragen. Liebe Grüße