Hallo, ich überlege ob ich nicht ein paar

… flyer erstelle und sie dann in den industriegebieten verteile bzw. in den briefkästen werfe um bekasnnter zu werden. ist sowas erlaubt ? lg

… flyer erstelle und sie dann in den industriegebieten
verteile bzw. in den briefkästen werfe um bekasnnter zu
werden. ist sowas erlaubt ? lg

Hallo

Bei den Briefkästen ohne „Bitte keine Werbung“-Kleber ist es erlaubt.

Gruss

… flyer erstelle und sie dann in den industriegebieten
verteile bzw. in den briefkästen werfe um bekasnnter zu
werden. ist sowas erlaubt ? lg

Ja - das kannst Du machen. Der Briefkasten ist noch nicht „geschützt“ im datenrechtlichen Sinne. Allerdings musst Du den Vermerk „keine Werbung“ oder ähnliche Hinweise, beachten und Dich daran halten. Das wäre also die Ausnahme.Und die Werbung darf natürlich keine sittenwidrige Inhalte haben.
Liebe Grüße
Polus

Hallo,
die Discounter fragen den Verbraucher auch nicht,
ob die Werbung gestattet bist.

Auslassen würde ich die Briefkästen,
welche den Einwurf von Werbung „untersagen“!

LG Mathias

… flyer erstelle und sie dann in den industriegebieten
verteile bzw. in den briefkästen werfe um bekasnnter zu
werden. ist sowas erlaubt ? lg

… flyer erstelle und sie dann in den industriegebieten
verteile bzw. in den briefkästen werfe um bekasnnter zu
werden. ist sowas erlaubt ? lg

Per Post darfst Du alles an jeden verschicken. Es ist jedoch guter Stil, Briefkästen, die „Keine Werbung“ tragen, nicht zu befüllen.

Wenn Du im B2B bist, dann sind postwurfsendungen nicht ideal, sie werden meist sofort weggeworfen. Da lohnt es sich, den Ansprechpartner telefonisch zu erfragen und ihm einen Brief zu schicken oder eine Mail mit Links.

Im B2B kann man davon ausgehen, dass ein Kontakt erwünscht ist, wenn nichts anderslautendes bekannt wird. Die Networks wie LinkedIn etc… bieten ebenfalls Unterstützung mit ihrem detaillierten Suchfunktionen, die richtigen Ansprechpartner in Unternehmen zu finden.

Die ruft man an oder schreibt ihnen eine Mail mit Anhang (besser, weil man das weiterleiten und abspeichern kann und wieder suchen kann), der Anhang darf aber nicht größer als 2 MB sein.

Nach der Mail wieder anrufen.

Hallo HK-Verpackungsservice,

Briefpost ist nach wie vor erlaubt. Ob das Schreiben mittels Briefmarke und Postversand eintrifft, oder „so“ in die Briefkästen geworfen wird, ist uninteressant.

Sie sollten nur eventuelle „Ich will nicht mehr …“ Antworten beherzigen.

Am besten legen Sie sich eine Excel-Liste mit allen Adressen an und haken ab, wo Sie was eingeworfen haben. Gibt es eine Rückmeldung, tragen Sie das auch ein.

Nur per E-Mail sollten Sie dies unaufgefordert bei (Neu-) Kunden nicht tun - das geht gleich doppelt nach hinten los. Ist zwar für (Ge-)Werbetreibende nachteilig, aber die Gesetze sind nun mal so, wie sie sind.

Viel Erfolg und Gruß
FG

Solange kein Hinweis auf den Briefkästen ist, kann eine Postwurfsendung eingeworfen werden. Dies gilt auch auf Parkplätzen für Autos.

Hi, Flyer in Briefkästen zu verteilen ist nicht verboten. Liegen ja jeden Tag Flyer vom Pizzadienst bis zum Schrottabholer" drin

Viel Erfolg

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werden. ist sowas erlaubt ? lg

Ja - warum soll das nicht erlaubt sein? Immer schön Werbung machen!!! Viel Erfog! Grüße aus Colonia - R. Lang

Hallo,

wenn du die Werbung in Briefkästen legst, oder innerhalb von Geschäften auf Anfragen auslegst ist das generell nicht verboten. Bei Briefkästen mit aufdruck:
Bitte keine Werbung einwerfen oder so, solltest du das berücksichtigen. Was nicht geht, obwohl es viele tun:
Flyer an die Scheibenwischer der Fahrzeuge zu heften.
Da sagt der Gesetzgeber nein, denn diese Flyern dann auf der Straße rum und niemand ist dafür verantwortlich, ausser der Erzeuger, dessen Adresse oder Infos drauf sind. Da wäre ich vorsichtig, owohl ich da noch nie von einem Strafverfahren gehört habe.

Gruß

Peter Jäger

www.flowermusic.de

… flyer erstelle und sie dann in den industriegebieten
verteile bzw. in den briefkästen werfe um bekasnnter zu
werden. ist sowas erlaubt ? lg

Hallo,
leider weiß ich über die rechtslage nicht bescheid. Aber ich wüsste nicht was daran verboten wäre. ich hab selbst schon mal flyer ausgeteilt. Ich hab halt bei Ständen und Geschäftern gefragt ob ich einen Stoß auflegen darf.
Was willst du vermarkten?
Hast du schon mal an eine Postaussendung oder so gedacht?

lg

… flyer erstelle und sie dann in den industriegebieten
verteile bzw. in den briefkästen werfe um bekasnnter zu
werden. ist sowas erlaubt ? lg

Hallo, Antwort kommt zwar spät, aber hoffentlich nich zu spät! Achtung!!! Vorsicht bei solchen Aktionen vor Abmahnvereinen! Aufs Impressum achten! Bitte erkundigen, was drin stehen muss!

… flyer erstelle und sie dann in den industriegebieten
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werden. ist sowas erlaubt ? lg