Hallo
Ich war 2012 und 2013 noch Studentin und verdiene erst seit letztem Jahr als Berufsanfängerin Geld. Ich möchte nun Verlustvortrag für die Zeit meines Masterstudiums geltend machen.
Ich habe in der Zeit nur geringfügig etwas verdient und war nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Kann ich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch geltend machen? Oder fällt das nicht unter Werbungskosten in dem Sinne?
Für eine Antwort bin ich dankbar!
LG