Hallo :-) Ich war 2012 und 2013 noch Studentin und verdiene erst seit letztem Jahr als Berufsanfängerin Geld. Ich möchte nun Verlustvortrag für mein Masters

Hallo :slight_smile:
Ich war 2012 und 2013 noch Studentin und verdiene erst seit letztem Jahr als Berufsanfängerin Geld. Ich möchte nun Verlustvortrag für die Zeit meines Masterstudiums geltend machen.

Ich habe in der Zeit nur geringfügig etwas verdient und war nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Kann ich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch geltend machen? Oder fällt das nicht unter Werbungskosten in dem Sinne?

Für eine Antwort bin ich dankbar!

LG

Servus,

Bedingung 1): Handelt es sich bei dem Masterstudium um die zweite Berufsausbildung? Wenn ja, weiter bei
Bedingung 2): Hat für irgendeines der Jahre 2009 - 2015 bereits eine Veranlagung zur ESt stattgefunden? Wenn nein, weiter bei
3): Für alle betreffenden Jahre bis 2014 eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages anfertigen und abgeben. 2012 - 2014 ist unproblematisch, um 2009 - 2011 muss man sich ziemlich kabbeln (Enno B hat hier kürzlich erklärt, wie man da argumentiert).
4): Einkommensteuererklärung für 2015 anfertigen und abgeben.

Nähere Auskünfte zur Behandlung von

gibt es Zug um Zug gegen eine ordentliche Schilderung des Sachverhalts mit Hand und Fuß.
Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort.

Ich habe bereits für 2014 und 2015 eine Steuererklärung abgegeben und jetzt erst von der Möglichkeit erfahren. Aber nach meinem Kenntnisstand geht das trotzdem noch. Für mich war nur wichtig, ob ich GKV-Kosten ansetzen soll, also ob es sich um Werbungskosten handelt die im Rahmen eines Verlustvortrages auch 4 bzw. 7 Jahre noch geltend gemacht werden können. Oder ab es Sonderausgaben bzw. Vorsorgungsaufwände sind, die nur im jeweiligen Jahr relevant sind.

Und wo ich gerade dabei bin: Wie sieht es Kosten für die Fahrt in die Unibib aus? Kann ich die als Reisekosten absetzen? Sind zwar nur 5 km, aber aufs Jahr kommen da auch ein paar Euros zusammen und ich bin jung und brauche das Geld :smiley:

Servus,

Krankenversicherungsbeiträge sind Sonderausgaben >> knicken.

Uni-Bibliothek wird behandelt wie die Räume, in denen Vorlesungen und Seminare stattfanden: Regelmäßige Tätigkeitsstätte, Fahrtkosten = 30 Cent pro Entfernungskilometer (= einfacher Weg!).

Wenn in 2014 und 2015 kein Verlust entstanden ist, der vorgetragen werden soll, sondern nur in den Jahren 2012 und 2013, kann das klappen. Für die Jahre vor 2012 musst Du geschickt argumentieren und hast auch dann keine Garantie, dass die Verluste jetzt noch festgestellt werden, 2014 und 2015 sind vergeigt, falls die Bescheide nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen.

Schöne Grüße

MM

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  • nochwas: Offenbar haben ja 2014 und 2015 positive Einkünfte vorgelegen. Wenn 2014 oder in beiden Jahren der Gesamtbetrag der Einkünfte positiv war, aber das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschritten hat, geht der Verlustvortrag in Höhe der Gesamtbeträge der Einkünfte für die betreffenden Jahre wirkungslos verloren. Es ist anhand der ESt-Bescheide für 2014 und 2015 auszurechnen, ob es überhaupt irgendeinen Ertrag bringt, jetzt für 2013 und früher vortragsfähige Verluste feststellen zu lassen, oder ob sich das in den Einkünften 2014 und/oder 2015 totläuft.

Schöne Grüße

MM

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Lieben Dank für die kompetente Antwort. Du hilfst mir echt weiter. Ich habe von der Materie wenig Ahnung.

Habe ich das richtig verstanden, ich kann die Zeit in den Bibliotheken nicht unter Reisekosten verbuchen? Ich dachte es gibt nur eine erste Tätigkeitsstätte und das ist die Uni. Die Bib liegt zwar in der Nähe aber von unserer Fakultät sind das trotzdem bestimmt 2 Km.

Und wenn ich mich länger als 8 Stunden in der Bib aufhalte, kann ich dann die Verpflegungsmehraufwandspauschale geltend machen?

Servus,

die Regelung mit der „ersten Tätigkeitsstätte“ gilt ab 01.01.2014. Vorher war der analoge Begriff die ‚regelmäßige Tätigkeitsstätte‘, und davon konnte es mehrere geben.

Verpflegungsmehraufwand ist an Dienstreise geknüpft; regelmäßige Tätigkeitsstätte und Dienstreise schließen sich gegenseitig aus. Ich würde das Thema UB als Reisekosten erklären und Änderungen der Feststellung überlassen, aber bei der Schätzung, ob sich der erklärte Verlust überhaupt auswirkt, nicht berücksichtigen.

Schöne Grüße

MM

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Wenn ich bei Elster in dem Jahr die Reisekosten angeben will kommt in Zeile 48 „Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswertstätigkeiten“ Ein Praktikum ist aber doch keine regelmäßige Tätigkeitsstelle (Praktikum ging zwei Monate). Wie muss ich das denn angeben? Oder kann ich das auch einfach in Zeile 43 Unter den allgemeinen Werbungskosten als Posten packen?

Danke :slight_smile:

Servus,

da es wie eine Dienstreise zu behandeln wäre, ist es eigentlich eine „Auswärtstätigkeit“.

Wegen des besonderen Falls - Kosten einer zweiten Ausbildung als Werbungskosten - täte ich die gesamten ermittelten Kosten des Studiums unter „Sonstige Werbungskosten“ (2012 und 2013: Zeile 46 Anlage N) eintragen und auf einem separaten Blatt (z.B. excel-Tabelle) mundgerecht erläutern, welche Kosten warum und in welcher Höhe angefallen sind.

Schöne Grüße

MM

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Danke, dann werde ich das so machen.
Und eine letzte Frage habe ich noch,
Die Kosten für die Studentischen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge, muss ich die angeben? Eigentlich werden die ja eh automatisch ans Finanzamt übermittelt und da ich keine Arbeitgeberanteil als solchen habe, steht ja auch nichts auf meiner Lohnsteuerkarte. Ich habe immer nur auf geringfügigkeitsbasis gearbeitet oder nur vom Bafög gelebt. Außerdem habe ich mal gehört, dass es sich da eh um Kosten handelt die nicht zu den Werbungskosten gehören und wenn ich in dem Jahr keine Steuer gezahlt habe, ja eigentlich egal, oder? Aber ich bin mir nicht sicher, ob das nicht doch gegengerechnet wird, bei Einkommen und Ausgaben?
Weist du das?

Und noch mal 1000 Dank für deine Hilfe!

Servus,

die Sonderausgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) wirken sich hier nicht aus - durch Sonderausgabenabzug kann das zu versteuernde Einkommen nicht kleiner als Null werden, nicht negativ. Deswegen ist übrigens das Thema „erste oder zweite Ausbildung“ für den Ansatz von Verlusten aus Studium so wichtig - Studium als erste Ausbildung führt zu Sonderausgaben, da ist nix vorzutragen.

Grundsätzlich sind die Werte aber alle schon bei der Finanzverwaltung, von daher ist es eh egal, ob sie erklärt werden oder nicht.

Für künftige Steuererklärungen kannst Du Dir übrigens über das Portal Elster online die „vorausgefüllte“ Steuererklärung online abrufen, in der die Werte, die die Finanzverwaltung schon hat (Lohnsteuerbescheinigung, Krankenversicherung und noch ein paar einzelne), bereits drinstehen, so dass nur noch das ergänzt werden muss, was ‚extra‘ dazukommt.

Schöne Grüße

MM

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Danke, da habe ich mich direkt mal für angemeldet.

Aber um das noch mal zu verstehen, wenn ich sagen wir mal 900 Euro verdient habe in 2012. Und Werbungskosten von 700 Euro nachweisen kann. Habe ich dann trotzdem noch ein plus von 200 Euro, auch wenn ich in dem Jahr ca. 800 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt habe? Weil ich diese Kosten nicht berücksichtigen darf im Verlustvortrag. Habe ich das richtig verstanden?

Servus,

langsam.

Wenn Du 900 € brutto verdient hast, ist es sehr gut möglich, dass das als geringfügige Beschäftigung ‚brutto für netto‘ ausgezahlt wurde und der Arbeitgeber pauschale Beiträge an die Knappschaft bezahlt hat. In diesem Fall gehört das nicht in die Einkommensteuererklärung.

Wenn das reingehört, kann man es an der Lohnsteuerbescheinigung erkennen.

a) gehört nicht rein: Dann entsteht ein Verlust von 700 €, der unabhängig von der Höhe der Sonderausgaben vortragsfähig ist.
b) gehört rein: Dann bleibt ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 900 € ./. 700 € = 200 €. Dann würden nur 200 € von den 800 € KV-Beitrag abgezogen, weil das zu versteuernde Einkommen durch Sonderausgaben nicht unter Null sinken kann. Ob diese abgezogen würden oder nicht, wäre egal, weil die Einkommensteuer für ein zu versteuerndes Einkommen von 200 € genauso Null ist wie für eines von Null €.

Schöne Grüße

MM

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Danke,

das ist für mich zu hoch :frowning: Aber trotzdem Danke für den Erklärungsversuch. :slight_smile: