… momentan Übergangsgebührnisse (Arbeitssuchend). Weil man in dieser Zeit Beihilfe zu 70% erhält, wurde mir nahegelegt eine PKV zu 30% abzuschließen. Ohne den Bescheid der PKV,das ich zu 30% dort vers. bin, würde auch keine Rechnung von der Beihilfe bezahlt. Jetzt laufen die Übergangsgebührnisse aus. ALG I scheint mir nicht zuzustehen, aber ALG II kann ich beantragen. Die PKV sagt ich komm nicht raus, sondern der Tarif würde angeglichen werden und die Arge zahlt einen Teil. Unabhängige GKV sagt es würde sehrwohl gehen, gemäß SGB V § 5.1.13 Ich verstehe nur Bahnhof und brauche endlich klarheit. Hilfe!!!
Tut mir leid, bin im Krankenhaus. Die Kollegen helfen sicher weiter!
MfG - Leo
Hallo das Original,
leider kann ich zu dieser Frage keine Antwort geben, da ich in diesem Bereich nicht fachkundig bin (habe so gut wie nie mit Beihilfetarifen kontakt gehabt).
Tut mir wirklich leid, hier nicht dienen zu könen .
Liebe Grüße
von HG
Leider keine wirkliche Ahnung, aber trotzdem ein Versuch zu helfen:
Wenn Beihilfe wegfällt, ist das durchaus ein außerordentlicher Kündigungsgrund in der PKV. Natürlich muss dann aber eine anschließende GKV bestehen, oder eben eine PKV-Volversicherung.
Zur Frage, ob dafür eine entsprechende Versicherungspflicht besteht (man also in die GKV überhaupt hereinkommt), kann man die angegebene SGB V-Quelle so zusammenkürzen, dass man den Satz auch versteht:
„Versicherungspflichtig sind […] Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und […] bisher […] Soldaten auf Zeit (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) […] waren.“
So sieht das demnach wohl die GKV. Ich persönlich wäre da deutlich vorsichtiger, da Du nun einmal kein SAZ mehr bist - diese Gelegenheit hättest Du meiner Meinung nach nur beim Ausscheiden aus dem Dienst treffen können (durch Verzicht auf Beihilfe und die dank Versicherungspflicht in der Tat zwingend daran hängende PKV-Restkostenversicherung).
Ich gehe daher davon aus, dass am Ende der Übergangsgebührnisse eine private Krankenvollversicherung ansteht, bin aber - wie gesagt - tatsächlich keineswegs firm in der Materie und kann da völlig falsch liegen.
An Deiner Stelle würde ich mir, wenn das Ziel die GKV ist, die eintretende Versicherungspflicht von einer GKV schriftlich bescheinigen lassen - mit einem solchen Schrieb, so er denn ausgestellt würde, dürfte die PKV sich dann auch problemlos überzeugen lassen. Ob man damit auf Dauer auf der sicheren Seite ist… ich persönlich würde zu meiner eigenen Sicherheit, dass der einzelne Sachbearbeiter keinem Irrtum unterliegt, bei mehreren GKV um die Ausstellung eines solchen Schriebs bitten. Der PKV brauchst Du davon nur einen zeigen.
Viel Glück.
Mathias
… momentan Übergangsgebührnisse (Arbeitssuchend). Weil man
in dieser Zeit Beihilfe zu 70% erhält, wurde mir nahegelegt
eine PKV zu 30% abzuschließen. […] Die PKV sagt ich komm nicht raus,
sondern der Tarif würde angeglichen werden und die Arge zahlt einen Teil.
Unabhängige GKV sagt es würde sehrwohl gehen, gemäß SGB V §
5.1.13 Ich verstehe nur Bahnhof und brauche endlich klarheit.
Hilfe!!!
Vielen Dank, das wäre natürlich eine Möglichkeit. Die von der GKV sagte auch, ich solle die Dame von der Arge danach fragen, die würden sich damit auskennen. (?) Aber daran habe ich ernstliche Zweifel. Ich werde mich so einen Schriebs ausstellen lassen, falls die es tun, und dann mal sehen was passiert. Danke für Deine schnelle Antwort!!!
MFG