Hallo, ich war seit 04.2010 durchgehend

… arbeitsunfähig. Meine Krankentagegeldvesicherung hat gezahlt. Im November 2011 musste ich wieder zu einem Vertrauensarzt. Dort habe ich angegeben, dass ich zwei Tage vorher auf Anraten meienr Ärzte die Erwerbsminderungsrente beantragt habe. Daraufhin hat mir die PKV geschrieben, dass sie mich als berufsunfähig sieht und hat mir für 3 Monate später die Kranketagegeldversicherung gekündigt. Nun erhalte ich 5 Monate später den Bescheid, dass ich eine volle EM-Rente rückwirkend ab 01.11.2011 erhalte. Muss ich das Krankentagegeld komplett zurerstatten? Oder nur vom 01.11.2011 bis zum Datum der Kündigung der PKV? Danke für die Mühe. MfG Pit