Hallo,
>> In dem
Baugebiet gibt es mehrere freie Baugebiete, die wären alle
groß genug für 2 Pferde. Meine Frage ist, ob ich
dieses Grundstück kaufen darf, nur um einen Offenstall+Sattel
und Futterkammer darauf zuerrichten.
Auf die Gemeinde oder aufs Landratsamt gehen und fragen, als was das Baugebiet ausgewiesen ist. Wenn es als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, darfst du garantiert keine Pferde dort halten und wahrschenlich noch nicht mal eine Futterkammer hinstellen. Ist es als gemischtes Gebiet ausgewiesen, dürfte sich auch ein kleinerer Gewerbebetrieb ansiedeln, dann ist Pferdehaltung im kleinen Stil normalerweise genehmigungsfähig, wenn kein Kindergarten, Altenheim oder Ähnliches (geruchsempfindliche Leute) in der Nähe ist. Ist es als Dorfgebiet ausgewiesen, was nur bei Neubaugebieten am Rande eines Dorfes der Fall sein wird, dann darfst du im Normalfall auch Pferde halten.
Um sowas noch unverbindlich abzuklären, bevor du einem Grundstück gedanklich näher trittst, empfiehlt sich der Anruf beim Bauamt deiner Gemeinde oder deines Landkreises.
Und wenn du neben bebauten Grundstücken Pferde halten dürftest, empfiehlt sich immer noch der freundliche Plausch mit dem Nachbarn über den Zaun. Du kannst die Erlaubnis vom Bauamt haben, aber wenn sich dann herausstellt, dass der Nachbar gegen Pferde allergisch ist, wirst du immer ein großes Problem haben.
Also: Kommunikation ist das Zauberwort, wie so oft.
Viele Grüße,
Bettina
PS:
Für alle die denken, 2 Pferde sollen nur auf eine Koppel,
ich könnte auch noch eine Koppel am rande des Gebiets pachten.
Klingt wie eine gute Maßnahme! Der schönste Offenstall mit Paddock ist für ein Pferd gerade mal ein Balkon, sozusagen, und ersetzt nicht den wirklich freien Auslauf.