… privatinsolvens gefärdet ist wenn man in der insolvens seinen arbeitsplatz aus gründen von schweren diebstahl verliert und das auch vor dem gericht schuldig gesprochen wird
Nein, da Diebstahl nicht in § 290 InsO aufgeführt ist. Es wäre nur dann der Fall, wenn es sich bei der Straftat um eine Tat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs handelt (Insolvenzstraftaten).
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