… Freundin geblitzt allerdings kann man mich auf dem bild nicht erkennen, was kann für sie passieren wenn man angibt das sie nicht weiß wer gefahren ist???
ich wäre sehr froh wenn mir jemand helfen kann…
Ps. sry wenn post doppelt ist!
… Freundin geblitzt allerdings kann man mich auf dem bild nicht erkennen, was kann für sie passieren wenn man angibt das sie nicht weiß wer gefahren ist???
ich wäre sehr froh wenn mir jemand helfen kann…
Ps. sry wenn post doppelt ist!
Hi,
dann wird sie ziemlich sicher ein Fahrtenbuch für eine bestimmte Zeit führen müssen. Es kann aber auch sein, dass - je nach Höhe der Übertretung - Beamte unangenehme Fragen an die Nachbarn stellen und wissen wollen, ob die Person auf dem Foto bekannt ist…
Sie werden fragen, wo Ihre Freundin gewesen ist. Auf jeden Fall sollte man wissen, wieviel zu schnell Du gefahren bist. Daher erst mal den Bussgeldbescheid abwarten. Danach kann man weiter reden. Wenn das Bild da ist, ist es mehr eine weibliche oder männliche Gestält. Es wird dann verordnet, das ein Fahrtenbuch geführt wird.
aus ziemlich gutem gewissen kann ich angeben das die nachbarn mich nicht kennen werden
die überschrietung war in einer 30 zohne mit 41 aber da noch 3 km/h tollearanz abgezogen werden sind es nur noch 38 sproch 15 euro keine akt und keine welt aber es geht ums mögliche bei der sache für mich!
was heißt denn buch führen wie lange und was muss alles vermerkt werden?!
vielen leiben dank schonmal für diese antwort!!! = )
Wie lange sie Fahrtenbuch führen muss, weiß ich auch nicht, ich denke 12-24 Monate, aber das absolut ohne Gewähr.
Im Fahrtenbuch müssen Fahrer, Uhrzeit, Ziel und km-Strecke der Fahrt notiert werden.
LG
Johannes
ok ich merk schon das wäre ein reisen akt für sie… schade aber ok dann weiß ich das ich mich nicht davor drücken werde und die 15€ zahlen werde ich meine in welchem verhältniss steht das denn 12 monate??
vielen lieben dank für eure netten antworten!
übrigens ihr müsst mich nicht sie’tsen ihr köönt du sagen oder auch max
herzlichen dank! max!
Hi Max,
grundsätzlich haftet die Freundin als Halterin. Auch wenn sie keine Auskunft über die/den Fahrer(in) gibt, muss sie das Bußgeld bezahlen. Es kann angeordnet werden, dass sie ein Fahrtenbuch für eine bestimmte Zeit führt. Das ist sehr lästig.
Wenn die Strafe nicht so hoch ist, z.B. Füherscheinentzug o.ä. , dann sollst du das Bußgeld übernehmen.
LG Son
sviw könnte man in der schweiz nichts gegen dich machen! good luck!
Ich gehe mal davon aus, dass ihr beide in Deutschland wohnt.
Als erstes würde ich sagen, dass man 15 EUR einfach bezahlt. Ist ja jetzt nicht die riesen Summe.
Wenn ihr es darauf ankommen lassen wollt, läuft das Ganze wie folgt ab.
Deine Freundin schreibt der Behörde, dass sie nicht gefahren ist und macht keine weiteren Angaben. Dies ist allerdings rechtlich schon nicht mehr ganz sauber, weil sie bei dir als Freund kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
Nun versucht die Behörde heraus zu finden wer der Fahrer ist, z.B. wird deine Freundin aufgefordert zur Identitätsfeststellung auf eine Polizeiwache zu kommen. Dies muss aber nicht passieren.
Wenn die Behörde nicht weiter kommt wird bei einem so kleinen Vergehen das Verfahren aller Wahrscheinlichkeit eingestellt.
Es kann aber dazu kommen, dass sie, wie bereits angesprochen, ein Fahrtenbuch führen muss.
Wie gesagt, ich würde die 15 EUR einfach bezahlen und dann hat sich das Ganze.
Ich habe selbst auch die Taktik mit der Aussageverweigerung ein paar mal genutzt. Hat bei mir auch super geklappt. Mein Auto war auf meine Mutter zugelassen, die auch noch 300 km entfernt von mir wohnt. Ein Fahrtenbuch hat keiner von uns beiden jemals führen müssen.