Hallo, ich wurde zum 31.3.2013

… Betriebsbedingt gekündigt. Nun bin ich seit dem 28.11.2012 wegen Bandscheibenvorfall krank geschrieben, jetzt meint meine Krankenkasse ich hätte nur bis zum 31.3. Anspruch auf Krankengeld. Die ARGE meint ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Wie soll ich mich verhalten und was steht mir zu? Und wie ist das mit der Krankenversicherung wenn die ARGE nicht zahlt?
Danke und Grüße,
Frank

Naja, nachdem die Hälfte vom Text fehlt, versuchs ich mal. Offensichtlich waren Sie wegen dem Bandcheibenvorfall beim medizinischen Dienst der Krankenversicherung und der/die hat festgestellt dass Ihre Krankheit zum 31.3. beendet ist.Solange das Krankengeld ununterbrochen bezahlt wird, brauchen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Dass das Arbeitsamt während der krankschreibung nicht bezahlt, ist liogisch dwenn Sie stehen dem Arbeitsmarkt als Kranke® nicht zur Verfügung. Krankenversichert werdeen Sie dann über das Arbeitsamt, aber nur dann wenn Sie Geld vom Arbeitsamt also Arbeitslosengeld beziehen. Ohne das Arbeitslosengeld sind Sie nicht Krankenversichert. Sie müßten von der Krankenkasse einen Bescheid haben der Widerspruchsfähig ist, wenn Sie und Ihr Arzt der Meinung sind, dass Ihr Bandscheibenvorfall noch besteht erheben Sie gegen den bescheid mit einer Stellungnahme Ihres Arztes Widerspruch. Der Medzinische Dienst ist u.a. dafür da, den Versicherten das Krankengeld einzustellen. So einfach ist das, wenn man sich das gefallen läßt!!!.

MfG
-Leo!

Hallo,

Von der Krankenkasse müsstet du einen Brief bekommen haben, in dem auch ein paar Infos stehen.Du solltest einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, da es sich um einen sog Nahtlosigkeitsfall handeln könnte. Vereinfacht gesehen hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man ausgesteuert wird, d.h. der KG-Bezug endet. Dafür wird es allerdings auch erforderlich, dass du einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragst. Dazu wirst du aber dann auch noch aufgefordert. Die genauen Voraussetzungen weiß jich nicht, aber die kann man dir in der Agentur für Arbeit sagen.Du solltest auf jeden Fall einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Ob das alles so stimmt weiß ich nicht. Krankenversichert ist man dann eben über das ALG.

Vielen Dank für Ihre Antwort, einen wiederspruchfähigen Bescheid habe ich nicht. Die Mitarbeiterin vom Medizinischen Dienst hat aber auf dem Auszahlungsschein den 31.3.13 als letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit eingetragen.
Grüße,

Vielen Dank für deine Antwort.
Grüße,
Frank

Hallo, solange Du krankgeschrieben bist und Krankengeld von Deiner gesetzlichen Krankenkasse bekommst, bleibst Du auch Mitglied. Das Krankengeld wird auch dann weitergezahlt, wenn Du von Deinem Arbeitgeber abgemeldet wurdest - solange, wie Du vom Arzt krankgeschrieben wurdest. Da wurdest Du falsch infomiert. Die Arge hat Recht!

Mfg
Frankie

Einen Widerspruchsfähigen Bescheid verlangen, wenn Sie noch nicht Arbeitsfähig sind. Rücksprache mit Ihren Arzt ist erforderlich.

MfG

Hallo,
was die KK sagt, ist Schwachsinn.Du hast Anspruch auf Krankengeld wegen ein und der selben Krankheit für 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren(Gehaltsfortzahlung ist hier eingerechnet). Also endet dein Krankengeldanspruch nicht am 31.3.oder allgemein mit Ende eines Beschäftigungsverhälnisses, sondern wenn du nicht mehr krank geschrieben wirst. Da du dann wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, wird das AA auch wieder zahlen. Klär das noch einmal mit deiner Krankenkasse.

VG
ayro

Hallo
wie es da bei dir ist kann ich dir nicht sagen.
Ich denk da musst du zum VDK oder zu einem Anwalt
mfg
Erich

Hallo, jeder bekommt 18 Monate Krankengeld, ausser er hat vorher schon auf der gleichen Krankheit welches bekommen.
Bei Ihnen kann ich leider gar nicht helfen, da keine Angaben dazu dort stehen, oder eine Erklärung dafür steht.
Ansonsten braucht das Arbeitsam nicht zahlen wenn Sie nicht vermittelbar sind.
Mein Tipp…haben Sie bereits das ganze Krankengeld verbraucht an Monate…lassen Sie sich gesund schreiben dann bekommen Sie wenigstens Arbeitslosen geld.
Viel Glück
glaub nicht alles

wie ist das mit der Krankenversicherung wenn die ARGE nicht
zahlt?

dann müssen Sie selber bezahlen.

Gruß

Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.