noch weitere 3 Monate zahlen muß ? Ist as Gesetz ? Danke Euch.
Das muss kein Gesetz sein, es reicht, wenn das in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Was sagen die AGB zum Thema Umzug und Verfügbarkeit am neuen Ort?
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Ich muß mal die AGB anfordern, habe es über eine Agentur gebucht, von der ich erfuhr, dass es seit knapp 6 Monaten so gehandhabt wird. Mein Vertrag war bereits zum Juni 2016 gekündigt, nun nehmen sie das Umzugsdatum und rechnen 3 Monate drauf, die ich zahle, und habe keine Leistung und muß mir einen anderen Anbieter suchen.
Aber du musst doch auch von der „Agentur“ die AGB mit deinen Vertragsunterlagen bekommen haben!
Das ist so nicht richtig. Schaut mal auf
Und auch mal lesen im Telekommunikationsgesetz §46 Anbieterwechsel und Umzug.
Warum? Ich habe geschrieben, dass es kein Gesetz sein MUSS, nicht dass es kein Gesetz GIBT.
Anscheinend ist das nun doch gesetzlich geregelt. Allerdings bringt das im vorliegenden Fall nichts. In Abs. 8 steht u. a.
„Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher
zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.“
Da kann man sich wohl auch das Anfordern der AGB sparen. Es muss gezahlt werden.
Aber danke trotzdem für den Hinweis auf das Gesetz.
Ja, klar, habe ich. Nur wenn der Gesetzgeber angeblich das ändert … habe da heute schon nachgefragt, die sagen, das wäre wohl so und können es nur so weitergeben.
Danke für den Hinweis, ich schaue es mir an. Danke.
Hallo,
ja, das kann rechtens sein, sofern in den AGB kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde. Du hast einen Vertrag abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der eine Partner eine bestimmte Leistung (Internet, Fernsehen, Telefon zu liefern) und der andere Partner hat seine Leistung zu erbringen (Geld über eine bestimmte Laufzeit).
Der Umzug ist aus der Sicht des anderen Vertragspartners Dein privates „Vergnügen“ und entbindet Dich mit Sicherheit nicht von der weiteren Zahlung. Schließlich kann der ja nichts dafür, dass Du dort hinziehst, wo er nicht in der Lage ist, seinen Vertragsteil zu erfüllen.
Mir ist kein Anbieter für ortsbezogene Telekommunikationsdienstleistungen bekannt, der in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht einräumen würde.
Grüße
Danke. Wenn man es aus der Sicht des Anbieters sieht, und das es nicht seine Schuld ist, wenn ich umziehe, dann scheint es wohl o.k. zu sein. Habe mich auf dem Link von „chip“ mal eingelesen, komme wohl nicht drum rum.
So lange der Vertrag läuft, musst du zahlen und wenn du auf den Mond ziehst … Vertrag ist Vertrag!
Hallo,
wie von mir schon weiter unten erwähnt, gibt es gesetzlich durchaus ein Sonderkündigungsrecht, allerdings dennoch mit drei Monaten Kündigungsfrist. Das ist jedoch nur dann interessant, wenn man sonst eine längere Laufzeit hätte. Wobei das hier auch zum Tragen kommt, denn mit normaler Kündigungsfrist wurde der Vertrag zum Juni 2016 gekündigt, so können doch ein paar Monate „gespart“ werden.
Gruß
Christa
Wobei der Gesetzgeber das „eigentlich“ nur zu deinem Gunsten geändert haben kann. Die Anbieter selbst haben in der Regel härtere AGB gehabt, zumindest vor der Gesetzesänderung, dass man eben trotz Umzug in der Regel weiterzahlen musste, und zwar bis zum Ende des Vertrags.
Oh. Ich danke Dir für diesen Hinweis. Diese Gesetzesnovelle ist an mir offenbar komplett vorbei gegangen - obwohl schon 2012 in Kraft getreten…
ja, an mir auch, deswegen habe ich mich auch schon bei silbersurfer bedankt.