Wenn dies zusammen mit anderen gemeinschaftlich geschieht, handelt es sich um eine gefährliche Körperverletzung. Diese ist gem. § 224 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.
Hat die Körperverletzung erhebliche Folgen (z.B. Verlust des Sehvermögens, eines Körperteils, dauernde Entstellung), so liegt eine schwere Körperverletzung vor und der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre, in minder schweren Fällen sechs Monate bis zu fünf Jahre. Wenn die erheblichen Folgen absichtlich oder wissentlich herbeigeführt werden (also z.B. jemandem absichtlich ein Auge ausschlagen), dann beträgt der Strafrahmen mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Anstiftung ist denke ich in jedem Fall strafbar, wenns um Gewalttaten geht sowieso.
Beim Strafmaß ist gut Bandbreite drinnen, je nachdem wer wen wie angestiftet hat, und was der „Täter“ dann konkret angestellt hat, reicht das bis zur selben Strafe wie sie der Täter bekommt. Hier zum Schmökern: