Hallo, ist es Strafbar jemanden zu beauftragen oder nicht ?

Stellt euch vor ihr beauftragt eure freunde einen anderen zu schlagen.
Ihr selber schlägt nicht zu und fügt keinem schaden hinzu.

Wie hoch wäre die Strafe vor Gericht, für den denjenigen der geschlagen hat und dem Auftraggeber ?

( diese Sache ist nie passiert, ich frage aus reiner Interesse)

Hallo,

jemanden zu schlagen, stellt eine Körperverletzung dar.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html

Wenn dies zusammen mit anderen gemeinschaftlich geschieht, handelt es sich um eine gefährliche Körperverletzung. Diese ist gem. § 224 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html

Hat die Körperverletzung erhebliche Folgen (z.B. Verlust des Sehvermögens, eines Körperteils, dauernde Entstellung), so liegt eine schwere Körperverletzung vor und der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre, in minder schweren Fällen sechs Monate bis zu fünf Jahre. Wenn die erheblichen Folgen absichtlich oder wissentlich herbeigeführt werden (also z.B. jemandem absichtlich ein Auge ausschlagen), dann beträgt der Strafrahmen mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html

Das gilt nach Erwachsenenstrafrecht.

Derjenige, der zu der Tat angestiftet hat, wird im Grundsatz genauso bestraft wie der oder die Täter.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__26.html

Beste Grüße

Oliver

Anstiftung ist denke ich in jedem Fall strafbar, wenns um Gewalttaten geht sowieso.

Beim Strafmaß ist gut Bandbreite drinnen, je nachdem wer wen wie angestiftet hat, und was der „Täter“ dann konkret angestellt hat, reicht das bis zur selben Strafe wie sie der Täter bekommt. Hier zum Schmökern:

http://www.rechtslexikon.net/d/anstiftung/anstiftung.htm

Armin.