defekte Ware selbst zurückzubringen oder obliegt das dem Verkäufer. In vorliegenden Fall handelt es sich um eine Couchgarnitur. Es ist auf Käuferseite kein geeignetes Transportmittel vorhanden und der Verkäufer meint das man die Garnitur selbst zurückbringen muss und man kann sich ja ein Fahrzeug leihen. Wie sieht das rechtlich aus?
Hallo!
Schau doch ins Gesetz rein:
nicht sehr hilfreich…- übrdies ist fraglich, ob hier aufgrund eines nacherfüllungsverlangens oder aufgrund rücktritts die sache „zurückgebracht“ wird. falls es um die nacherfüllung geht:
aus dem gesetz selbst (§ 439 II bgb) ist noch nicht erkennbar, ob der verkäufer die sache auch abholen muss. dort ist nur geregelt, wer die kosten für den transport trägt.
vor 2 jahren hat der bgh im übrigen entschieden, dass es auch bei der nacherfüllung auf den leistungsort iSd § 269 bgb und nicht- wie etwa beim rücktritt auf den belegenheitsort der sache- ankommt.
d.h. erfüllungsort ist beim schuldner, dem verkäufer. die sache muss -soweit keine anderweitige abrede vorliegt oder besonderheiten des einzelfalls, die ich erstmals nicht sehe- zum verkäufer verbracht werden. (beim rücktritt hingegen nicht !)
p.s. die entscheidung ist (zu unrecht) auf heftige kritik in der lehre gestoßen, allerdings hält der bgh weiter daran fest; dieses auffassung des bgh verstößt auch nicht gegen die verbrauchsgüterkaufrichtlinie, schließlich soll der verbraucher nicht vor jeder unannehmlichkeit geschützt werden…
p.p.s. natürlich kann man als verbraucher sein glück probieren und mit der alten rechtsprechung des belegenheitsortes argumentieren…
das urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Aha nunja das Problem ist das mir schlicht die Zeit fehlt, da ich Berufspendler bin, die Garnitur selbst wieder in den Laden zu schleppen. Eine Spedition zu beauftragen wäre zwar auch eine Option aber das Möbelhaus hat nicht den besten Ruf und aus vielen Quellen weiss ich das die sich gerne querstellen wenn es um Reklamationen geht. Ich weiss ich hätte mich vor dem Kauf über dieses Geschäft informieren sollen aber dies habe ich leider nicht getan.Mir wurde zwar von dem zuständigen Servicemitarbeiter zugesichert das die Kosten zurückerstattet werden aber ich habe da so meine Zweifel. Im Endeffekt sitze ich auf den Transportkosten und muss mir das erst wieder mühsam einklagen. Das ist aber nicht mein Ziel.
Christian
geht es denn letztendlich um den rücktritt vom kaufvertrag oder die nacherfüllung (in form von reparatur/neulieferung)?
Es geht um eine Nacherfüllung.
Es geht um eine Nacherfüllung.
hinsichtlich der zu tragenden transportkosten ist zu beachten, dass der käufer nicht in vorlage treten muss. er hat (sollte der anspruch auf nacherfüllung bestehen) einen anspruch auf einen kostenvorschuss für die anfallenden transportkosten, § 439 II bgb.
der käufer könnte folgendermaßen vorgehen:
- er erklärt gegenüber dem verkäufer, dass er reparatur oder neulieferung der sache möchte
- er bietet die rücksendung der ware an, unter der bedingung, dass ihm die transportkosten (unter angabe der summe) im voraus erstattet werden
- er setzt eine frist (z.b. 7 werktage), in der er die vorschusszahlung erwartet (anderenfalls tritt er vom vertrag zurück; dies muss aber nicht angekündigt werden, ist oftmals aber ein gutes „druckmittel“)
sollte der vorschuss gezahlt werden, hat der käufer kein finanzielles problem und schickt die sache zurück.
wird der vorschuss nicht fristgerecht gezahlt, erklärt der käufer den rücktritt vom kaufvertrag, d.h. der kaufpreis ist ihm zurückzuerstatten und der verkäufer muss die sache beim käufer abholen (belgenheitsort).
Dankeschön das hilft, so wirds klappen.
Hallo,
ich habe von einem Fall gehört wo der Kühlschrank (keine 5 Monate alt, Markengerät, obere Preisklasse) defekt wurde, Reparatur unmöglich, da wurde das Gerät von der Firma (über Spedition) abgeholt und gleichzeitig ein neues Gerät angeliefert. Kosten: 0 € beim Käufer des Kühlschranks …
Ob das weiterhilft musst du wissen 
LG