Kann eine Gesetzliche Krankenversicherung Beitrags Nachforderungen stellen?
Wenn z.b. eine Selbstständigkeit und eine Teilzeit Beschäftigung besteht, diese aber weniger als 24 Std. ausgeübt wird.
Mit freundlichem Gruß
smone
Hallo, ja, das kann und muss sie sogar wenn eine hauptberufliche Selbständigkeit festgestellt wird seitens der Kasse. Bei der Feststellung spielt zwar der wöchentliche Aufwand für die selbständige Tätigkeit eine Rolle (mehr als 20 Stunden heisst grundsätzlich hauptberuflich Selbständig), aber da spielen auch andere Faktoren eine Rolle.
Gruß
Czauderna
Hallo,
die Kriterien für die Abgrenzung sind in der Regel:
- wöchentliche Stundenzahl als Arbeitnehmer und als Selbständiger
(meistens sind 18 oder 20 Stunden die Grenze) - Wird als Selbständiger auch selbst ein Arbeitnehmer beschäftigt?
- Sind die Einkünfte als Selbständiger die Haupteinnahmequelle?
Bei Beginn einer einer selbständiger Tätigkeit sollte man immer unverzüglich seine Krankenkasse informieren. Dies gilt auch, wenn sich einer dieser 3 Punkte in Richtung auf die Selbständigkeit vergrößert. Nur sol lassen sich evtl. Beitragsnachforderungen vermeiden.
Gruß
RHW