Hallo! :- Kann man eine Gehaltserhöhung, die

… zu Beginn des Jahres vom Arbeitgeber aus freiwillig gezahlt wurde wieder rückgängig machen, bzw. sogar rückwirkend wieder zurück fordern?
Der Arbeitgeber ging davon aus, dass er für ein Projekt, wo der Mitarbeiter tätig war mehr Geld verlangen könnte. Dies war aber nicht möglich, da der Arbeitnehmer nicht seie Aufgaben erfüllte (wie bisher) und zudem gekündigt hat.

Hallo Kollege,eine Zurückzahlung ist nur möglich, wenn dieser Vorbehalt Ausdrücklich Vereinbart worden ist!!Mit freundlichen Grüsse Betriebsrat

Eine Vereinbarung existiert ja nicht. Kann die Geschäftsleitung jetzt sagen, dass sie bei der Erhöhung davon aus ging, das der Mitarbeiter natürlich weiter bei der Firma bleibt und dies somit Voraussetzung gewesen sei?

Hallo Kollege,eine Zurückzahlung ist nur möglich, wenn dieser
Vorbehalt Ausdrücklich Vereinbart worden ist!!Mit freundlichen
Grüsse Betriebsrat

Es liegt wohl auch daran, dass der Endkunde unter den Voraussetzungen mehr Geld gezahlt hätte, diese aber natürlich verweigert hat, da der Mitarbeiter das Projekt verlässt…

Hallo Kollege,nein, dies hätte der Arbeitgeber so genau Vereinbaren müssen!Da dies nicht geschehen ist,ist dies ein Risiko des Arbeitgebers und nicht des Arbeitnehmers !!MIt Freundlichen Grüssen Betriebsrat