Hallo Kann meine Hausverwaltung den Posten "Baumschnittarbeiten+Feuerlöschwartung"in die Nebenkosten packen?

Wir haben einen Hausmeister,der mäht und schneidet unsere Büsche und Äste ab.jetzt verlangt die Hausverwaltung in dem Posten bei Nebenkosten „Baumschnittarb.+Feuerlöschwartung“ für 5 Parteienhaus, 250€ und soweit ich weiß,wird der „F“ alle 2 Jahre gewartet.und der Hausmeister wird doch schon von uns bezahlt.ist das rechtens?

Vielleicht hat der Vermieter für Baumschnitt mal eine Firma beauftragt? Du kannst dir die Rechnungen zeigen lassen, wenn du Zweifel an deren Richtigkeit hast (auch ohne Zweifel!).

das kommt drauf an, was im Mietvertrag vereinbart worden ist.

Wenn die genannten Positionen als umlagefähig vereinbart worden sind, lässt sich noch anhand der Belege prüfen, in welcher Höhe die Kosten angefallen sind: Wenn die umgelegten Kosten für Hausmeister, Baumschnitt und Feuerlöscherwartung angefallen sind und umlegbar sind, spricht nichts dagegen. An den Belegen kann man ja sehen, wie die Kosten entstanden sind, dann braucht man sich nichts auszudenken.

Schöne Grüße

MM

Nee,keine Firma…der Hausmeister selber war es…wir mußtem ihm sogar noch ne Leiter und Säge ausleihen :wink: meine Hausverwaltung packt uns den Posten schon zum 2.Mal auf die Nebenkosten,und der neue kommt ja auch bald zugeflogen.

Guten Abend,

als Nebenkosten werden die Kosten bezeichnet, welche regelmäßig anfallen. Sofern die Betriebskosten laut Mietvertrag verreinbart sind, können diese auch umgelegt werden. Die Wartung des Feuerlöschers ist wiederkehrend. Beim Baumschnitt kann es sein, dass die Hausverwaltung hier einfach einen besseren Überblick über die Ausgaben machen wollte. Ich geb „MM“ aber Recht, die Rechnung anzufordern kann nicht schaden!

LG Peggy

Hallo Ina_Winter,

einen Feuerlöscher darf der Hauswart gar nicht warten! Das muss in Österreich ein Profi einer Fachfirma alle 2 Jahre erledigen. Diese Firma ist dann dafür verantwortlich und versieht den überprüften (und somit gewarteten) Feuerlöscher mit der staatliche Prüfplakette (Pentagonplakette) und einer neuen Plombe.
Ist das in Deutschland anders?

Was genau steht im Vertrag mit dem Hausmeister? Bei uns gibt es extra eine Reinigungsfirma und einen Schneeräumdienst! „Steht nicht in seinem Portfolio“ war die Antwort der Hausverwaltung!

Gruß

dafy

Tja, und wenn ihr das alles ohne weitere Prüfung geschehen lasst, gibt es ja auch keinen Anlass, was anderes zu machen.

Hast Du denn verstanden, was ich mit Prüfung der tatsächlich angefallenen Kosten meine? Und was spricht denn dagegen, das ganz schlicht und einfach zu machen?

Schöne Grüße

MM

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Nein.
Aber eine „staatliche“ Plakette ist es weder in A noch in D !

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Normalerweise gibt es einen Leistungskatalog, der mit dem Hausmeister vereinbart wird und die vom monatlichen Entgelt abgedeckt sind. Werden zusätzliche Leistungen in Auftrag gegeben, müssen die natürlich auch zusätzlich bezahlt werden. Das könnte also EINE Erklärung für die separate Position sein.

Des weiteren könnte es natürlich sein, daß der Hausverwalter die Positionen zur besseren Übersichtlichkeit in seiner Abrechnung separat ausgewiesen und der Vermieter das wiederum einfach in seine Abrechnung übernommen hat.

Die bloße Existenz der Positionen ist also weder ein Indiz noch ein Beweis dafür, daß da etwas doppelt abgerechnet wurde. Wenn Du sichergehen willst, nimmst Du Einsicht in die Belege. Wobei ich nicht davon ausgehen würde, daß ausgerechnet eine zusätzliche Position (also mehr Transparenz) dazu verwendet wird, den Mieter übers Ohr zu hauen, weil das viel zu leicht zu nachzuprüfen ist.

Gruß
C.

Hallo duck313,

stimmt, die Plakette wird nicht vom Staat vergeben, sondern vom Staat gesetzlich verordnet nach den Vorschriften der ÖNORM F1053 und betrifft tragbare Feuerlöscher.
Zur Überprüfung sind zertifizierte Sachkundige zuständig, deren Zertifikat 36 Monate ab Ausstellungsadtum gültig ist.

In der Regel sind tragbare Handfeuerlöscher und fahrbare Feuerlöschgeräte in einem zweijährigen Intervall einer Überprüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen. Die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden nach den Richtlinien der ÖNORM F1053, sowie der Prüf- und Füllvorschriften der Hersteller durchgeführt und auf einem Prüfbericht (Protokoll) dokumentiert. Nach Feststellung der Einsatzbereitschaft wird der Feuerlöscher mit einer genormten Überprüfungsplakette versehen.

https://www.wienernetze.at/eportal/ep/channelView.do/pageTypeId/65648/channelId/-46197

Vielleicht ist das ja in Deutschland anders
Bei uns in Österreich jedenfalls dürfte ein Hausmeister (außer er hat die entsprechende Ausbildung als Sachkundiger) die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des/der Feuerlöscher nicht durchführen.

Gruß

dafy

Hallo,

das ist zwar richtig, aber dafür

würde ich nicht die Hand ins Feuer legen. Meine Mutter hat jahrelang die Haftpflichtversicherung (vernachlässigbar, knapp 6 Euro) und die Vergütung („bescheidene“ 155 Euro, zuletzt gestiegen auf über 170) des Verwalters und zusätzlich noch „sonstige Nebenkosten“ (meistens unter 100 Euro, durchaus aber auch knapp darüber) getragen, bis ich aus weiß nicht mehr welchem Anlass die Nebenkostenabrechnung unter die Lupe genommen habe. Wir konnten leider nur für die letzten 4 Jahre (wegen der Verjährung) knapp 1000 Euro zurückfordern! Und es war zwar nicht eine Position, sondern 3. Die „sonstigen Nebenkosten“ konnten leider auf Nachfrage nicht belegt werden. Die etwas naive Vermieterin hat einfach das, was der Verwalter ihr hat zukommen lassen, an meine Mutter weitergeleitet!

Allein deshalb würde ich Einsicht in die Belege verlangen.

Gruß
Christa

Hallo!

Klar, das ist hier nicht anders.

Wenn in einem Haus ein Feuerlöscher baurechtlich (feuerpolizeilich) vorgeschrieben ist, dann natürlich auch seine Wartung.
Aber das muss alles der Hauseigentümer selbst überwachen, da kommt von der Behörde niemand (bei großen öffentlichen Gebäuden allenfalls)
Und die Einhaltung der Überwachung weist er mit der erteilten Prüfplakette nach.

Sicher, ein Hausmeister kann diese Überprüfung nicht vornehmen.
Das habe ich auch nicht gesagt und war hoffentlich nicht so missverständlich, dass man es annehmen könnte.

Hallo duck313,

Kontrollen, so lästig sie auch sind, gehören halt dazu…
In meinem Haus wurde früher mit Öl geheizt, daher musste ein Feuerlöscher vorhanden sein.
Das wird bei uns übrigens immer bei der - auch vorgeschriebenen wiederkehrenden feuerpolizeilichen - Überprüfung des Hauses überprüft.

Und im schlimmsten Fall: Feuer im Haus und kein entsprechend gewarteter Feuerlöscher, mauzt die Versicherung…

Gruß

dafy

Hallo,

wobei es hier aber nicht um eine Position „sonstige Nebenkosten“ geht, sondern um eine ziemlich explizit bezeichnete. Die Einlassung, auf die Du Bezug nimmst, war aber auch so oder so nicht die relevante in meinem Artikel.

Gruß
C.

Hallo,

die meinte ich auch nicht alleine, sondern die beiden anderen, „Verwaltervergütung“ und „Haftpflichtversicherung Verwalter“. Die standen so explizit in der Abrechnung, sind aber nicht umlagefähig.

Gruß
Christa

Guten morgen,

darauf hätte der Mieter aber auch eher kommen können und das hat auch nix mit der Frage zu tun.

Gruß
C.