Bei uns galt bisher für Strom und Heizung der Ablesezeitraum von September bis September des Folgejahres. Der Vermieter wollte diesen gern dem Kalenderjahr anpassen und musste dafür einen weitere Ablesung beauftragen. Die Kosten dafür hat er in der Nebenkostenabrechnung weitergegeben.
Hallo, kann mir evtl. jemand sagen, ob Kosten für eine weitere Ablesung von Strom und Heizung zur Än
Hallo Hannes
Schuldiegung das ich mich jetzt erst melde.
Nein kann er nicht.Erst mal kurz und knapp. Wenn Du noch Einzelheiten brauchst bitte nochmal eine mail.
Gruß olaf
Bei uns galt bisher für Strom und Heizung der Ablesezeitraum
von September bis September des Folgejahres. Der Vermieter
wollte diesen gern dem Kalenderjahr anpassen und musste dafür
einen weitere Ablesung beauftragen. Die Kosten dafür hat er in
der Nebenkostenabrechnung weitergegeben.