Hallo ! Kann mir jemand aufschluss darüber geben,wie ich als unverheirateter vater mein kind sehen

meine ex möchte nicht das ich meine tochter sehe,da es aber ein neues urteil gibt gebe ich natürlich nicht auf . wie kann ich vorgehen ??

Soweit ich informiert bin hast du das recht alle 14 tage deine tochter übers wochenende zu dir zu nehmen und jede einmal an einem festen tag eine gewisse zeit um sie zu sehen und mit ihr zu spielen. Und wenn deine ex das nicht möchte gibt es die möglichkeit das diese treffen beim jugengamt statt finden die wöchentlichen.
Wende dich einfach ans jugendamt und suche dort ein gespräch mit den mitarbeitern dort du kannst dir aber auch ein beratungsgespräch mit einem anwalt machen.

meine ex möchte nicht das ich meine tochter sehe,da es aber
ein neues urteil gibt gebe ich natürlich nicht auf . wie kann
ich vorgehen ??

Wie meinst du, ein neues Urteil?

Grundsätzlich ist es für die Entwicklung von Kindern wichtig, beide Eltern sehen zu dürfen. Wenn das deine Ex nicht so sieht, kann sie dem Kind viel Schaden zufügen. Das würde ich ihr so nicht sagen, trotzdem aber weiterkämpfen, das Kind sehen zu können. Viel Mut!

meine ex möchte nicht das ich meine tochter sehe,da es aber
ein neues urteil gibt gebe ich natürlich nicht auf . wie kann
ich vorgehen ??

Hallo!

Sollte die Mutter evtl. noch Gesprächsbereit sein, kannst du es auch über eine Mediation versuchen, in der eine Art Vertrag zwischen den Elternteilen geschlossen wird, welcher jedoch nicht rechtsverbindlich ist, aber dem Gericht, falls nötig, als Grundlage vorgelegt werden kann. Mediation wird oft kostenlos über eine ortsansässige Beratungsstelle angeboten. Allerdings, darfst du dann vorab keine Beratung für dich persönlich in Anspruch genommen haben, da die Mediatorin oder der Mediator sonst befangen ist und die Mediation ablehnt und an einen Kollegen/in verweist, was dann evtl. kostenpflichtig ist.

Meist kommt man in solchen Angelegenheiten jedoch nicht um den Rechtsweg.

Ich nehme an, daß du die Vaterschaft anerkannt hast, Unterhalt zahlst und das Kind evtl. bis zur Trennung von der Mutter auch mit betreut hast. Damit hast du also ein Recht auf Umgang, was eine (leider zu oft) zickige Mutter ihrem Kind verweigert, was nie zum Kindswohl beiträgt. Hat das Kind eine Bindung zu dir, sollte ihm dieses Recht eingeräumt werden. Die neue Rechtslage entscheidet ja noch individuell abhängig vom Kindswohl und somit denke ich, solltest wie oben argumentieren und auch, um deinen Standpunkt ernsthaft darzustellen, gleich das gemeinsame Sorgerecht mit einklagen. Sollten Geldmittel ein Hinderungsgrund sein, so kannst du einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen.

Viel Erfolg!!!
Simone

Hallo aus Hamburg,

wenn du dein Kind regelmäßig sehen möchtest, müssen wir schon einige Fragen etwas genauer beantworten:

Wie alt ist das Kind und seit wann bist du nicht mehr im ständigen Kontakt mit Mutter und Kind

Gibt es bereits offizielle Beschlüsse über die Umgangsregelung bzw. Anträge der Mutter wegen Untersagung des Umgangs- und Besuchsrechts

Hast du selbst bisher Anstrengungen unternommen und wie verliefen diese Versuche

Was war der Auslöser für deine plötzliche Eingebung und den jetzt geäußerten Wunsch auf Umgang

Ist das Kind selbst schon in der Lage eine eigene Willenserklärung abzugeben

Hast du die gesetzliche Regelung über das Sorgerecht für Nichtverheiratete genau verstanden.

Ich vermute, dass du von falschen Voraussetzungen ausgehst und zunächst den genauen Hergang schildern solltest.

Auch wenn das Gesetz die gemeinsame Sorge auch für unverheiratete Eltern als Standard vorzusehen scheint, ist dies in der Praxis nicht so. Es ist nach wie vor der Regelfall, dass die Kindesmutter ausdrücklich der gemeinsamen Sorge zustimmen muss, wenn der Kindesvater den Antrag stellt. Da bei Trennung aber die Fronten meistens verhärtet sind, wird die Mutter wohl kaum einen Grund für ein Entgegenkommen sehen und weiterhin das alleinige Sorgerecht beibehalten wollen.

Über die üblen Machenschaften bei der Vereitelung der Umgangskontakte (auch bei einer bestehenden Besuchsregelung), könnte man mehrere Bücher schreiben. Das trifft in fast allen Trennungsgeschichten zu, auch bei normalen Scheidungsfällen.

Die Reform des Kindschaftsrecht sollte damals diese Fragen regeln, hat aber bis heute nicht funktioniert. Allein die automatisch eintretende Verpflichtung nichtverheirateter Väter auf Zahlung des Kindesunterhalts wird jetzt konsequent verfolgt.

Die vor einigen Tagen veröffentlichte Blitzmeldung zur Entscheidung des Verfassungsgerichts gibt allen Betroffenen etwas mehr Hoffnung, aber noch ist nichts entschieden.

Die Sache ist also etwas komplizierter, wie du siehst.

Ich mache dir einen Vorschlag:

Wenn du mir etwas ausführlicher deinen Fall schildern möchtest und mir den Verlauf e h r l i c h darstellst, versuche ich die Möglichkeiten einzuschätzen. Dazu kannst du mir gern auch direkt schreiben, da ich solche Dinge nicht über das Internet im Forum abhandeln möchte. Meine Antworten auf die täglich vielen Anfragen gebe ich grundsätzlich nicht für die öffentliche Suche frei.

Entscheide selbst und melde dich wieder!

Steve. [email protected]

meine ex möchte nicht das ich meine tochter sehe,da es aber
ein neues urteil gibt gebe ich natürlich nicht auf . wie kann
ich vorgehen ??

Hallo,
als erstes möchte ich Ihnen sagen, dass Sie generell ein Recht haben ihr Kind zu sehen.
Sie haben das Recht, regelmäßig die geistigen und körperlichen Entwicklung Ihres Kindes zu prüfen.
Selbst Einsicht in Zeugnisse darf die Kindesmutter nicht verwehren. Soviel zum Recht!! wie es tatsächlich abläuft sehen Sie ja selbst.
Soviel ich weiss, müssen Sie beim Gericht einen Antrag stellen auf das gemeinsame Sorgerecht. Wie das nun mit den Anträgen abläuft kann ich noch nicht sagen, ich denke es wird bald eine Antragsflut geben. Meines erachtens nach, wäre es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten. Falls Sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel erfügen, können sie Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Vielleicht wird auch bald alles vereinfacht über das Jugendamt laufen, denn die zukünftigen Väter bekommen ja gleich mit der Geburt das Sorgerecht. Ist ja auch nur gerecht.
Viel Glück.
EMS

meine ex möchte nicht das ich meine tochter sehe,da es aber
ein neues urteil gibt gebe ich natürlich nicht auf . wie kann
ich vorgehen ??

Hallo,

verstehe ich das richtig, dass Sie kein Sorgerecht haben?
Wenn nein, bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig als das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen.

Gruß Corazon2611

meine ex möchte nicht das ich meine tochter sehe,da es aber
ein neues urteil gibt gebe ich natürlich nicht auf . wie kann
ich vorgehen ??

Hallo,

ehrlich gesagt, ich habe häufig Anfragen von Vätern, die ihre Kinder nicht sehen. Aber deine ist wirklich absolut kurz. Bist du wirklich interessiert? Ein paar mehr Infos wären schon nötig. Wie lange seid ihr getrennt? Was ist mit dem Sorgerecht? Wie alt ist euer Kind? Warum hast du keinen Kontakt und warum hast du dich darum nicht gekümmert? Allein durch ein Urteil ändert sich ganz konkret an deiner Situation gar nichts. Du musst deine Verantwortung als Vater wahrnehmen!!!
Gebe mir ein paar mehr Infos.

Grüße

Michael

meine ex möchte nicht das ich meine tochter sehe,da es aber
ein neues urteil gibt gebe ich natürlich nicht auf . wie kann
ich vorgehen ??

Oh, mit dem neuen Recht kenne ich mich leider nicht wirklich aus. Tut mir leid.
LG

Hallo,

ich wurde zwar nicht gefragt, will aber - da manche der Antworten recht „abenteuerlich“ sind - mal meinen Senf dazugeben:

jeder Vater hat (wenn ihm nichts Schlimmes vorzuwerfen ist) das Recht sein Kind zu sehen.

Dieses Recht hat er, auch wenn es kein gemeinsames Sorgerecht gibt oder wenn er keinen Unterhalt bezahlen kann. Begleiteter Umgang gibt es nur in Ausnahmefällen (wenn der Vater Gewalttäter, Alko o. ä.) ist, oder wenn das Kind den Vater noch nicht kennt.

Feste Umgangszeiten und Umgangshäufigkeiten gibt es laut Gesetz nicht. Wie oft kommt es auf die fallspezifischen Umstände (Alter des Kindes, Entfernung usw.) an.

Er sollte als erstes zum Jugendamt (am Wohnort des Kindes) gehen und dort um Vermittlung zum Umgang bitten.

Kommt es mit Hilfe des Jugendamtes (und einer evtl. Mediation) nicht zu einem Ergebnis, sollte der Vater beim Familiengericht eine Umgangsregelung einklagen.

Gruß