Hallo, kennst sich jemand ein wenig mit dem Verbraucherrecht ? Gruß Micky-Mucki
Hallo, ich bin ein Ansichtskartensammler und habe bei ebay von einem Händler 30 Ansichtskarten im Paket gekauf. Ich war sehr enttäuscht, da viele AKs u.a. wertlos auf Grund von starken Beschädigungen waren. Ich war mit der ganzen Liefeung nicht zufrieden. Ich wollte die gekaufte Sendung reklamieren und zurückgeben, da ich als Verbraucher ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen habe. Der Händler erklärte mir, daß das Verbraucherrecht für mich nicht zutrifft, da ich auch gewerblich AKs kaufe und verkaufe. Ich versuchte dem Händler zu erklären, da ich bei ebay als Privatperson angemeldet bin und meine Tätigkeit bei ebay überwiegend der Kauf div. AKs ist und nicht der Verkauf. Ich habe in der letzten Zeit, im Zeitrahmen von ca. 1 Monat, überschüßige AKs und Dubletten verkauft, die ich schon länger besitze. Der Umsatz meiner verkauften Karten beträgt vielleicht ca. 20 € im letzten Monat, dafür habe ich AKs im Wert von über 200 € gekauft. Der Händler erklärt, daß es irrellevant ist wieviele Karten ich verkauft habe, meine Tätigkeit bei ebay wird als gewerbsmäßig eingestuft und somit das Rückgaberecht für mich nicht zutrifft. Kann ein Händler seine Verplichtungen zur Garantie, Gewährleistung, Rücknahme und Umtausch damit umgehen in dem er erklärt, daß ich gewerbmäßigen Handel betreibe ? Kann jemand mir einen Rat geben wie ich mich gegen diese unseriöse Händlerpraktiken wehre ?? Gruß Micky-Mucki