Hallo, ich bin ein Ansichtskartensammler und habe bei ebay von einem Händler 30 Ansichtskarten im Paket gekauf. Ich war sehr enttäuscht, da viele AKs u.a. wertlos auf Grund von starken Beschädigungen waren. Ich war mit der ganzen Liefeung nicht zufrieden. Ich wollte die gekaufte Sendung reklamieren und zurückgeben, da ich als Verbraucher ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen habe. Der Händler erklärte mir, daß das Verbraucherrecht für mich nicht zutrifft, da ich auch gewerblich AKs kaufe und verkaufe. Ich versuchte dem Händler zu erklären, da ich bei ebay als Privatperson angemeldet bin und meine Tätigkeit bei ebay überwiegend der Kauf div. AKs ist und nicht der Verkauf. Ich habe in der letzten Zeit, im Zeitrahmen von ca. 1 Monat, überschüßige AKs und Dubletten verkauft, die ich schon länger besitze. Der Umsatz meiner verkauften Karten beträgt vielleicht ca. 20 € im letzten Monat, dafür habe ich AKs im Wert von über 200 € gekauft. Der Händler erklärt, daß es irrellevant ist wieviele Karten ich verkauft habe, meine Tätigkeit bei ebay wird als gewerbsmäßig eingestuft und somit das Rückgaberecht für mich nicht zutrifft. Kann ein Händler seine Verplichtungen zur Garantie, Gewährleistung, Rücknahme und Umtausch damit umgehen in dem er erklärt, daß ich gewerbmäßigen Handel betreibe ? Kann jemand mir einen Rat geben wie ich mich gegen diese unseriöse Händlerpraktiken wehre ?? Gruß Micky-Mucki
Hallo,
der Händler kann durchaus recht haben, wenn Du als gewerblich Handelnder einzustufen bist bzw. vielmehr, wenn Du nicht als Verbraucher gilst. Das hängt von folgender Definition ab:
§ 13
Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Ob diese Definition zutrifft, hängt von zahlreichen Kriterien ab, aus denen man ableitet, ob nun jemand Verbraucher ist. Maßgeblich ist die Sicht eines objektiven Dritten und die Verkehrsanschauung.
Mehr als eine schlechte Bewertung zu geben scheint mir bei dem Streitwert nicht sinnvoll, die Gerichte haben unterschiedlich geurteilt sodass Streitigkeiten dort nicht ratsam erscheinen.
Tipp für die Zukunft:
eigenen Account für Käufe auf den Namen der Frau oder sonstwen.
gelegentlicher Beschiss bei ebay muss man immer einkalkulieren, es lohnt sich z.B. für mich trotzdem bei ebay zu kaufen auch wenn der Service von ebay mittlerweile nur noch als beschissen bezeichnet werden kann.
Gruß
Jürgen
-
Diesen Händler würde ich zuerst bei eBay melden, weil er die Zusagen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält.
-
Wenn unstrittig ist, dass Sie als Privatverkäufer bei eBay geführt werden, muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen. Aber wie?
-
Wenn das nichts hilft, bleibt nur der Weg über einen Mahnbescheid (Klage). Aber ob das bei dieser Summe Sinn macht?
Darum würde ich den Punkt 1 mit aller Macht durchziehen, denn da droht dem Verkäufer Schließung des Accounts.
Hallo
es stimmt schon,dass ein widerufsrecht nur für privatpersonen ( Verbraucher im Sinne des Gesetzes vgl BGB §§312c ff.)
wenn du als privatperson anfgemeldet bist hast du auch ein widerufsrecht. d.h. schicke die Ware zurück (versandkosten bis zum warenwert von 40 euro musst du tragen) und forderen ihn aus binnen 14 tagen den Kaufpreis zu erstatten. (per einschreiben oder besser per fax mit sendebestätigung)
das wirderufsrecht gilt nicht für kaufleute (also gewerbl. verkaüfer/Käufer) in der regel ist jemand gewerbl. wenn er einen Gewerbeschein hat also ne firma o.ä. hat wer zu privaten zwecken hihat nicht gleich n und wieder ein paar dinge verkauft ne Firma. also wrae zurück geld zurück falls er nicht zahlt an ebay wenden.
Feedback erwünscht 
LG Mario
hallo,
ich bin zwar nicht der Experte vom Ebay-Handel, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass der Händler, sofern er die Rücknahme eingeräumt hatte, die Sendung auch zurücknehmen muss. Schau mal in die Bedingungen des Händlers rein.
Bruno H.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, leider bin ich hier überfragt, kenne diese Bestimmungen, welche über Ebay ablaufen, nicht.
Hallo Micky,tut mir leid kann dir dazu keinen Rat geben.Viel glück joker65
Hier will sich wohl jemand um die Rücknahme fehlerhafter Ware drücken. 1. Wer bei ebay gewerblich handelt, muß sich bei ebay auch so registrieren. 2. Gewerbliche Verkäufer müssen - bei ebay und anderswo - ein 14tägiges Rückgaberecht einräumen. 3. Ich würde den Verkäufer bei ebay als unzuverlässiges Mitglied melden und den Fall schildern.
Hallo Micky-Mucki,
da ich bei E-bay nicht „zu Hause“ bin, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Sorry
Konrad
hallo Micky-Mucki,
kann die leider nicht weiter helfen.
gruss
bw