… sachbearbeiter bei der arge, verwehrt mir seit jahren meinen mehrbedarf wegen behinderung, lehnt widersprücher selber ab, ohne sie an die richtige stelle weiter zu leiten. das geht doch nicht , oder ?? jetzt hat er meinen bescheid geändert, wie lange nach dem erlass ist das denn eigentl. möglich?? also 2 frage … und wo genau stelle ich eine fachaufsichtsbeschwere… dienstaufsicht hat ja die bekannten 3 f`s frist , form und frucht los vielen dank für eure hilfe …
Ich würde Dir raten, in die VdK einzutreten. Dies ist ein sehr guter Sozialverband und vertritt Dich in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten bis hin zum Sozialgericht. Monatsbeitrag ca. €4,50. (www.vdk.de)
Hallo,
ich empfehle sich mit diesem Sachverhalt an den VDK zu wenden. Diese Institution kann kompetent weiterhelfen. Der Jahresbeitrag von 50,- € ist hier sehr gut angelegt.
Hallo Dieter,
ich arbeite zwar bei der Agentur, ich weiß jedoch dass jede Arge eine Beschwerde-Stelle hat. Frag am Empfang nach und gehe direkt hin und lege deinen Fall dar.
Mit freundlichen Grüße
hallo rosemarie,
jetzt ist es auch dort gelandet, aber meine ersten widersprüche hat er wohl selber entschieden.
und dieser ist jetzt auch nur dort gelandet, weil ich mit folgen gedroht hab.
leider ist der sacharbeiter bekannt für ähnliche verstöße.
kann man dagegen denn nichts machen, was hat die spührbarste wirkung ???
wie lange kann ein bescheid zurückgenommen werden??
also im nachhinein abgeändert werden.
danke vorab…
zum glück sind das nur einzelfälle
mfg
dieter
Hallo,
also erst mal welchen mehraufwand hast du,ist deine behinderung mit ausweis nachweisbar,was wurde an dem bescheid geändert?
gruß Megara
moin,
ja auswis ist vorhanden 60% , hab ne unterschenkelprothese.
war ca. 5 jahre arbeitsmarktrente, die dieses jahr komplett umgewandelt wurde. bei der erneuten antragstellung hat sich gezeigt, dass ich eine rückerstattung der heizkosten erhalten hab. darauf hin hat er bescheide die älter als 1 jahr waren geändert und die nebenkosten zurückgefordert werden.
mfg
d. g.
Hallo,
also da Du eine Rückerstattung bekommen hast darf der Sachbearbeiter Deine Bescheide ändern und die Nebenkosten zurück fordern.Allerdings mußt Du auch die Nebenkosten für jedes Jahr neu angeben,wenn Du dann nicht mehr Verbrauch hast als der Sachbearbeiter angenommen hat wird es wohl dabei bleiben.Jede Veränderung Deiner Einkünfte auch einmalige Zahlungen wie eine Rückerstattung der Nebenkosten mußt Du melden,aber ebenso eine Teuerung z.B. Deine Nebenkosten haben sich erhöht.Daher Antrag auf Prüfung stellen und Nebenkosten erneut einreichen.Auch wenn ein Ausweis vorhanden ist mußt Du erhöhte Aufwendungen begründen.Diese sind nur z.B. besondere Lebensmittel oder Medikamente.Bei Hartz4 mußt Du bis ca.80.-Euro die Kosten für Medikamente und Arztbesuch selbst übernehmen(Quittungen geben lassen und aufheben auch für Rezepte)alles was darüber geht mußt Du nicht übernehmen und kannst dich bei der Krankenkasse von weiteren Kosten befreien lassen.
Gruß Megara