… Problem: In 2001 wurde mein FS für halbes Jahr entzogen, ein Jahr später habe ich bei Zulassungstelle Antrag gestellt,die Gebühren von 130 euro bezahlt, die wollten MPU und 790 euro. Es hat aber keiner gesagt dass, ich ein Jahr nachweisen muss, dass ich von Btm-Sachen sauber bin. Zum Glück habe ich die 790 Euro nicht bezahlt, weil da wäre das Geld erstmal weg gewesen, dann, wie gesagt hätte ich ein Jahr nachweisen müssen, dann die summe bezahlt und dann erst die MPU. Ich habe damals den Antrag stillliegen lassen, Jetzt sind im März 11 Jahre vergangen. Frage: Wie ist das jetzt mit diesen 10 Jahren in meinem Fall. Kann ich einfach Antrag auf wiedererlangen von FS stellen, wo ich mein FS ganz normal bekomme, oder kommen die mir wieder mit MPU an?Für jede so kleine Tipp wäre ich echt Dankbar!!!
Hallo,
Die MPU wird immer noch anliegen. Ausserdem.muss eine neue Führerscheinprüfung gemacht werden.
Gruß, Jörn Otten.
… Problem: In 2001 wurde mein FS für halbes Jahr entzogen,
ein Jahr später habe ich bei Zulassungstelle Antrag
gestellt,die Gebühren von 130 euro bezahlt, die wollten MPU
und 790 euro. Es hat aber keiner gesagt dass, ich ein Jahr
nachweisen muss, dass ich von Btm-Sachen sauber bin. Zum Glück
habe ich die 790 Euro nicht bezahlt, weil da wäre das Geld
erstmal weg gewesen, dann, wie gesagt hätte ich ein Jahr
nachweisen müssen, dann die summe bezahlt und dann erst die
MPU. Ich habe damals den Antrag stillliegen lassen, Jetzt sind
im März 11 Jahre vergangen. Frage: Wie ist das jetzt mit
diesen 10 Jahren in meinem Fall. Kann ich einfach Antrag auf
wiedererlangen von FS stellen, wo ich mein FS ganz normal
bekomme, oder kommen die mir wieder mit MPU an?Für jede so
kleine Tipp wäre ich echt Dankbar!!!
Nach 15 Jahren kannst du deinen FS ohne MPU zurückbekommen.
LG
moin,
soweit ich weiß kann man nach ablauf von 10 zehn jahren den führerschein neu machen. Einfach direkt die Behörde fragen, dann hast du sicherheit.
mfg
kaisen
Hallo Wladimir-Bob,
Im Regelfall verjährt die MPU nach 10 Jahren.
Die 10-jährige Tilgungsfrist beginnt aber gem. § 29 Abs. 5 StVG erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch nach fünf Jahren zu laufen. Ist in der Führerscheinakte der Eintrag noch vorhanden, kommt die o.g. 5-Jahresfrist also hinzu, wonach dann nach 15 Jahren ohne MPU keine Fahrerlaubnis erteilt wird.
Gruß Petra
hallo bob,
du solltest folgendes beachten:
- die fristen sind 10 + 5 jahre
- es dürfen in dieser zeit keine weiteren delikte vorgefallen sein. auch delikte ausserhalb vom straßenverkehr werden der führerscheinstelle genannt.
- die führerscheinstelle kann auch heute noch einen drogenfreiheitsnachweis einfordern.insbesondere bei harten drogen werden die beamten 12 monate nachweis fordern.
- bei einem neuantrag kann es auch dazu kommen, dass du nochmals die fahrprüfung ablegen muss.
insbesondere wenn die führerscheinlose zeit länger ist als die zeit mit führerschein.
die kosten sind heute sicherlich höher als vor 10 jahren. - die angesprochenen 790 euro wurden sicher von der untersuchungsstelle für die mpu gefordert. damit hättest du einen doppelte oder auch dreifache fragestellung. bedeutet verschärfte mpu.
doppelt bedeutet: droge und straftaten, dreifach z.b. droge, straftat und verkehrsdelikte.
meine empfehlung, geh zur führerscheinstelle und rede mit den beamten.
mfg
mpu24
Antrag auf Neuerteilung stellen. Die Führerscheinbehörde wird jedoch eine MPU anordnen. Man kann jedoch auch versuchen über den Behördenleiter zu erfragen, wie man sich am besten verhält.
hallo,
du musst wohl davon ausgehen, dass du eine mpu machen musst, da die bedenken, die seinerzeit bestanden haben, bis heute nicht ausgeräumt wurden (damals keine mpu gemacht).