Hallo Leute, ich hab eine Frage bezüglich

… Strafrecht. Folgender Fall hat sich ereignet: Meine Freundin hatte sich bei einem Versandhaus was Online bestellt, und konnte später den Betrag nicht bezahlen. Sie wollte es auf Raten bezahlen, was von Seiten der Firma auch bewilligt wurde. Jetzt stellt sich die Frage, warum wurde sie von der Firma wegen Betrug angezeigt ?

Naja, das hängt enorm von den Einzelheiten des Falles ab.
Ich nehme mal an, dass sie die Raten dann auch nicht gezahlt hat?!
Wenn das so ist liegt es nahe anzunehmen, dass sie bereits beim
Bestellen wusste, dass sie das ganze nicht bezahlen kann/wird. Das nennt man dann „Eingehungsbetrug“

LG!

Hallo,
wenn man etwas bestellt, dann handelt dann Versandhaus in dem guten Glauben, dass der Kunde auch zahlt. Logisch oder?
Und jetzt sind vermutlich die Raten nicht geazhlt worden…

Sehr seltsam, aber logisch oder?

strucki

Hallo Micha,

wenn Ihre Freundin eine Ware bestellt und sie weiß, dass sie die Rechnung nicht bezahlen kann, macht Sie sich verdächtig einen Betrug begehen zu wollen.

Wenn Ihre Freundin aber mit der Firma Rücksprache gehalten hat und mit ihr eine Ratenzahlung vereinbarte, ist die Anzeige wertlos.
Sie muss von der Firma wieder zurückgenommen werden.

M.f.G.

allerdings ist sie schon wegen Betrugs vorbestraft.

Hat Sie denn die Raten bedient ?

Die Firma hatte sich mit Ihrer Freundin geeinigt, wie Sie den Betrag begleichen wird.
Das ist ausschlaggebend

Um sogenannten Warenkreditbetrug handelt es sich, wenn jemand bereits bei der Bestellung weiß, dass er nicht - wie vereinbart - wird zahlen können.
Wenn die Zahlungsunfähigkeit Deiner Freundin erst im Nachhinein eingetreten ist (und sich nicht Gegenteiliges z.B. anhand der Kontodaten feststellen lässt !), dann braucht sie eine Verurteilung wegen Betruges nicht zu fürchten.
Andernfalls hilft es ihr wenig, wenn sie im Nachhinein Ratenzahlung vereinbart.
(Sofern sie aber diese wenigstens einhält, ist die Chance sehr groß, dass das Verfahren dann wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.)

Viele Grüße
OpiWahn

Die Schilderung des Sachverhaltes ist ein wenig zu dürftig, um eine konkrete Antwort geben zu können. Grundsätzlich ist es so, dass ein Betrug dann vorliegt, wenn jemand etwas bestellt und von vorneherein weiß, dass er bei Lieferung nicht bezahlen kann oder will. Daran ändert dann auch die Tatsache nichts mehr, dass die Lieferfirma hinterher Ratenzahlung bewilligt. M.f.G. Paul H.

Die Fa. ist wohl der Ansicht, ihre Freundin hatte vor, die Ware nicht zu bezahlen. Bei Ratenvereinbarung ist dies nicht nachvollziehbar.

MfG

G. Rudak

Hallo, eine solche Verfahrensweise kenne ich nicht.
Zum einen wurde Ware bestellt mit der Maßgabe diese zu bezahlen. Wurde gleich vor der Bestellung eine Raten und/oder Kreditzahlung vereinbart? Wenn Nein, das ist es doch schon einmal großzügig von der Firma bei der bestellt wurde.
Gut.
Wenn bestellt wurde, ohne Ratenzahlung-Vereinbarung, dann Vereinbarung mit Ratenzahlung und dann vielleicht die erste Rate nicht gezahlt, dann ist das Vertrauen vorbei.
Bestimmt auch Verständlich.

Eine Anzeige ist nichts Schlechtes. Durch eine Anzeige werden Missverständnisse ausgeräumt und eine Klärung der Sache herbeigeführt. Aus diesem Grund sehe ich die Sache doch Positiv.

Spezieller kann ich zur Sache nicht kommen, weil ich keine weiteren Kenntnisse darüber habe.
Tschüss

Guten Abend,

bei Ihrer Frage kann ich leider auch bloß mutmaßen.
Hat die Person denn die Raten regelmßig bezahlt oder hat sie einfach jegliche Zahlungen unterlassen, die Leistung des Versandhauses aber wahrgenommen? Hier könnte der Vertragspartner unterstellen, dass die Person schon im Zeitpunkt der Bestellung den Vorsatz hatte, die Rechnung später nicht zu begleichen. In diesem Falle wären wir tatsächlich im Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB).

Sie sehen sicherlich selbst: Mehr als Mutmaßungen kann ich leider auf Ihre sehr kurze Schilderung hin auch nicht beitragen.

Ich hoffe Ihnen trotzdem weitergeholfen zu haben und verbleibe.

Mit freundlichen Grüßen

Ganz einfach: Weil die Firma davon ausgeht, dass deine Freundin was bestellt hat, obwohl sie vor der Bestellung gewusst hat, dass sie es nicht bezahlen kann, was ja wohl auch so ist.
Bei einer solchen Bestellung suggerierst du immer, dass du den Artikel auch bezahlen kannst. Eine plötzliche Zahlungsunfähigkeit dürfte schwer zu begründen sein.

Hallo, offensichtlich geht man bei der Fa. davon aus, dass sie von vorn herein nicht zahlungswillig war und erst nach der Mahnung und evtl. drohen mit Inkassobüro die Ratenzahlung vereinbart hat. Dass die Ratenzahlung nachträglich bewilligt wurde, war wohl eher aus dem Grund, dass die Fa. davon ausging sonst gar kein Geld zu bekommen. Die Freundin sollte wenn möglich nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Bestellung zahlungsfähig und zahlungswillig war.
Schöne Grüße
K.K.

Hallo,
du musst zwischen Zivil- und Strafrecht unterscheiden. Die Zahlung per Raten betrifft das Zivilrecht. Hier hat man auf Basis diesen Rechts eine Zahlungsvereinbarung getroffen. Das ist legitim und nicht mehr als als man erwarten kann. Wer etwas bestellt, muss es bezahlen.
Die Anzeige wegen Betrugs beruht auf dem Strafrecht. Ich drücke es mal einfach aus: Wer etwas kauft/ bestellt, muss es bezahlen (können). Wer etwas bestellt und vorher schon weiß (hier reicht der Verdacht), dass er es nicht bezahlen kann, begeht einen sog. Warenkreditbetrug. Was ist Strafverfahren raus kommt, bleibt abzuwarten.

Gruß
Jörg F.

Hallo.

Dazu müsste man mehr Details wissen. Betrug ist, wenn der Täter im Wissen, dass er sie nicht bezahlen können wird, Waren, Dienstleistungen u.s.w. bestellt und er die Ware/Dienstleistung bekommt, bzw. in Anspruch nimmt und dann tatsächlich nicht zahlen kann.
In dem Fall Deiner Freundin ist das aus meiner Sicht objektiv schon so. Die entscheidende Frage wäre, ob sie Ratenzahlungen geleistet hat, oder ob sie das auch nicht hingekriegt hat. In diesem Fall halte ich einen Warenkreditbetrug schon für einschlägig.

Grüße, Steffen

Weil sie ja zum Zeitpunkt der Bestellung nicht in der Lage war die Ware zu bezahlen!

Ferner sichert sich das Versandhaus mit einem Strafurteil auch den Grundpfeiler für ein Zivilrechtsverfahren mit dem Ziel ein Titel gegen deine Freundin zu erwirken um dieses dann ggf. wenn deine Freundin nicht mit der Ratenzahlung weiter zahlt, die Forderung über einen Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen (Pfändung usw.)!

Natürlich kann es auch passieren, dass deine Freundin für Ihren Betrug, ggf. auch in den Bau muss!