Hallo liebe gemeinde

aufgrund psychologischer probleme meiner ex habe ich einen antrag auf aufenthaltsbestimmungsrecht beim gericht gestellt.
meine tochter lebt seit kurzem erstmal vorübergehend bei mir im haushalt( mit absprache JA)! ich zahle aber weiterhin kindesunterhalt an meine ex.
inwieweit kann oder darf ich den kindesunterhalt kürzen/streichen? das kind lebt seit 6 wochen bei mir! und langsam gehts an die ersparnisse…über rasche antworten die mir auch helfen würde ich mich freuen!

hallo du …

du musst gar keinen unterhalt zahlen…es ist immer der elternteil unterhaltsverpflichtet bei dem das kind nicht lebt …du solltest den unterhalt zurückfordern ab dem zeitpunkt seit das kind bei dir ist …sollte die kindesmutter nicht zahlen können ,geh zum jugendamt und stell einen antrag auf unterhaltsvorschuss(uvg)

ich könnte kotzen…(sorry)b das das jugendamt dich nicht davon in kenntniss gesetzt hat was die unterhaltszahlungen angeht …stelle diese sofort ein und setz das jugendamt davon in kenntniss das das kind bei dir lebt…(kann natürlich auch sein das der zuständige sachbearbeiter noch nicht bescheid weiss—das sind unterschiedliche bereiche).

alles gute ,sollten noch fragen sein …schreib einfach …liebe grüsse nancy

Hallo,

wie der Name „Kindesunterhalt“ schon sagt, ist das Geld für das Kind bestimmt. Wenn das Kind bei Dir lebt hast Du Anspruch auf die entsprechenden Mittel in angemessener Höhe. Bei einem Arbeitslosen bzw. nicht erwerbsfähigen Elternteil zahlt das dann die Jobagentur bzw. das Arbeitsamt. Was Dir zusteht kannst Du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen.

da war ich schon…die zuständige sachbearbeiterin sagte mir, dass ein teil des kinderunterhaltes für miete strom usw. genommen wird deswegen kann ich nicht den kompletten unterhalt streichen sondern nur um 80 euro kürzen. aber es heisst doch KINDESUNTERHALT!!! mache ich mich nicht strafbar wenn ich den unterhalt nicht zahle? wie gesagt die kleine lebt „vorübergehend“ bei mir bis das gericht entschieden hat. und das werden so bis zu 3,5 monate sein…ich hab nämlich auch den verdacht, das die vom JA mir sachen mit absicht nicht erzählt bzw. vorenthält.

soooo ein schwachsinn…sorry lach …natürlich ist der kindesunterhalt dafür gedacht die lebenshaltungskosten für ein sicher zu stellen (wie sieht es den aus mit dem kindergeld ?bekommst du das oder deine frau?das steht ihr nämlich auch nicht zu !

die tante vom jugendamt hat scheinbar keine ahnung von dem was sie dir gesagt hat ,strom/miete hin oder her das kind lebt zur zeit nicht dort im haushalt …also hat die mutter nur die hälfte des vorheringen verbrauchs (wasser.strom.lebensmittel)
es spielt auch keine rolle ob das kind momentan vorübergehend bei dir wohnt fakt ist ,es entstehen für dich mehr kosten du musst dafür sorgen das kind optimal versorgt ist …und da laut gesetz der elternteil unterhalt zahlen muss bei dem das kind nicht lebt (ganz egal ob vorübergehend oder nicht) muss also die kindesmutter unterhalt zahlen …das kindergeld steht dir für diese zeit auch zu !

ein beispiel : ein kind wird für 6 wochen in einer pflegefamilie untergebracht (pflegekosten insgesamt 1458€) der betrag wird vom jugendamt vorgestreckt und holt sich je nach einkommen das geld anteilig von den eltern zurück mindestens aber 184€ das ist der kindergeld satz)

also wie schon erwähnt ,du musst kein unterhalt zahlen ,also lass dir da bitte keinen vom pferd erzählen wende schriftlich ans jugendamt (sachbearbeiter für unterhaltsangelegenheiten ) und teile ihm mit seit wann das kind bei dir lebt und das du bereits geleistete zahlungen an die mutter für diesen zeitraum zurückforderst und die zahlungen einstellst da die mutter unterhaltverpflichtet ist gegenüber dem kind !

sollte das nicht klappen dann kannst du dieses schreiben in form von einem „formlosen antrag“ auf prüfung beim gericht einreichen ,keine angst dafür brauchst du keinen anwalt und kosten tut es auch nichts !

) wenn du mir jetzt nur noch nen § oder so nennen könntest…das wäre super. wie gesagt die sagten mir das ich nur anteilig die zahlung einstellen könnte. auch die unterhaltskasse. als es jedoch darum ging, mir das ganze schriftlich zu geben, das es seitens des JA ok ist, die 80 euro einzubehalten, da weigerte sich auf einmal die bearbeiterin und sagte wörtlich:" ich schicke der abteilung eine email, das reicht dann schon dann wissen die bescheid." das ist bis jetzt so. habe am 12. nen gerichtstermnin wegen dem aufenthalt. dann kann ich doch vorher den antrag reinwerfen oder nicht? gibt es da ne art vordruck wie man sowas schreiben könnte? habe da keine ahnung…superdank!!!

§ 1570 bgb
§1602-1612 bgb

Hallo,

aufgrund psychologischer probleme meiner ex habe ich einen
antrag auf aufenthaltsbestimmungsrecht beim gericht gestellt.
meine tochter lebt seit kurzem erstmal vorübergehend bei mir
im haushalt( mit absprache JA)! ich zahle aber weiterhin
kindesunterhalt an meine ex.

Hat die Exfrau einen Titel über den Kindesunterhalt? Titel ist ein Dokument, das man beim Jugendamt/Notar bezüglich des Unterhaltes unterschrieben hat.

inwieweit kann oder darf ich den kindesunterhalt
kürzen/streichen? das kind lebt seit 6 wochen bei mir! und
langsam gehts an die ersparnisse…über rasche antworten die
mir auch helfen würde ich mich freuen!

Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes. Kassieren tut - im Namen des Kindes - der Elternteil, bei dem das Kind (nicht nur vorübergehend) lebt.

Fpr kürzere Zeiträume (z. B. Urlaubszeiten) in denen das Kind beim anderen Elternteil lebt, muss man weiterhin Unterhalt an den Elternteil bezahlen, bei dem das Kind überwiegend ist.

Ich kann jetzt nicht abschätzen, wie lange der „vorübergehende“ Aufenthalt des Kindes bei Dir ist bzw. sein wird.

Das vielleicht mal abklären. Dann bei der Beistandschaft des Jugendamtes (ist die "Geldeintreiberstelle) nachfragen, ob es eine Beistandschaft für das Kind gibt. Wenn ja, haben die den Titel meist bei sich. Dort dann abklären, ob man ohne Gerichtsverfahren die Unterhaltszahlungen einstellen kann, da ja das Kind jetzt von Dir versorgt wird.

Wenn es keine Beistandschaft gibt, evtl. mit der Ex bzw. ihrem bisherigen Anwalt die Einstellung klären. Aber lass Dir das Ergebnis unbedingt schriftlich geben.

Kommt es in den oberen Fällen zu keinem Ergebnis, beim Amtsgericht per einstweiliger Anordnung einen Pfändungsstopp beantragen. Macht aber erst Sinn, wenn Du das Kind noch länger hast.

Evtl. kannst Du auch auf das ABR des Kindes klagen, wenn die Mutter noch länger krank sein sollte und/oder auch eine Gesundung keine optimale Versorgung des Kindes gewährleistet.

Lass Dich evtl. von der nächstmöglichen Kreisgruppe des vom Väteraufbruch beraten, die können Dir u. U. helfen. Adressen findest Du auf der HP www.vafk.de.

In Fällen von psychischen Erkrankungen kommt es halt häufig darauf an, welche Erkrankung es ist und wie die dauerhaften Heilungschancen bestehen.

Gruß
Ingrid

Hallo,

ich bin fast sicher, da gibt es zwei Seiten.
Wenn gegen dich ein Unterhaltstitel vorliegt, musst du den ändern lassen und bist solange zu den Zahlungen verpflichtet, bis du die Änderung veranlasst (hier bin ich aber nicht 100pro sicher)
Und jetzt wo das Kind bei dir lebt, ist die Mutter des Kindes verpflichtet Unterhalt zu zahlen, den solltest du einklagen, damit du einen Titel erwirkst.

Gru0, DC

Hallo,
solange dein Kind von dir Versorgt wird und es bei
dir schon länger als 4 Wochen lebt kannst du die Unterhaltszahlung einstellen.
Gruß Biggi

Wenn die Tochter bei Dir offiziell gemeldet ist und auch da lebt, mußt Du meines Wissens gar keinen Kindesunterhalt mehr an die Exfrau zahlen. (solange eben Deine Tochter bei Dir lebt) Da die Tochter bei Dir lebt, kommst Du ja für den Lebensunterhalt der Tochter direkt auf. (essen, wohnen, Kleidung, etc.)

so habe mit der kindergeldkasse gesprochen. mir steht das geld zu!!! antrag kommt und die wissen bescheid. :smile:))danke an alle! jetzt fehlt nur noch das mit dem kindesunterhalt…will mich nicht strafbar oder so machen wenn ich auf einmal den unterhalt streiche. und anwalt ist teuer! aber ich glaube ich frage meinen anwalt mal die nächsten tage! oder hat einer richtig ahnung davon oder kennt einen der sich damit richtig gut auskennt???

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Hallo benmario,

am Besten besprichst Du das auch mit dem JA.
Ich denke, dass alles was über einen Urlaubaufenthalt hinaus geht, also länger als 2 Monate, dazu führen müsste, dass Du sowohl keinen Kindesunterhalt mehr zahlen musst , als auch Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld bekommst. Aber wie gesagt, besser beim JA besprechen, als einfach zu kürzen.

Gruß

anpaulchen

hallo benmario28, leider ist dies keine frage die in mein gebiet fällt, deswegen kann ich hier nicht weiterhelfen. ich würde empfehlen einen anwalt mit dem schwerpunkt familienrecht zu kontaktieren. beste grüße

Du hast nicht das Alter deiner Tochter erwähnt. und du hast dich über das Gericht das Aufenthaltsrecht gesichert, der Grundsicherungsbetrag der die Zusteht wird aber nicht vom AG festgelegt und auch nicht Bezahlt dafür ist die Gemeinde zuständig. Allerdings ist das auch von deinem Einkommen abhängig und was du an Einkommen hast ist mir nicht bekannt, deshalb kann ich dir deine Grage nicht lückenlos beantworten.

Du hast nicht das Alter deiner Tochter erwähnt. und du hast dich über das Gericht das Aufenthaltsrecht gesichert, der Grundsicherungsbetrag der die Zusteht wird aber nicht vom AG festgelegt und auch nicht Bezahlt dafür ist die Gemeinde zuständig. Allerdings ist das auch von deinem Einkommen abhängig und was du an Einkommen hast ist mir nicht bekannt, deshalb kann ich dir deine Frage nicht lückenlos beantworten.