… Jahreswagen von einem Autohändler gekauft. Es handelt sich hierbei um einen Unfallwagen welcher, laut dem Händler, lediglich Glas- & Karrosserieschäden hatte die durch Originalteile ausgetauscht wurden.
Im Vertrag habe wir das schriftlich fixiert: „Reparierter Schaden vorne rechts. Kein Rahmenschaden.“
Nun habe ich den Vorbesitzer kontaktiert um mich nach dem Unfall zu erkundigen. Dieser teilte mir mit das der „kleine Unfall“ doch etwas grösser ausgefallen war als uns erzählt wurde: die vordere Achse war demoliert und musste ausgetauscht werden was dann wohl auch der ausschlaggebende Punkt für den Verkauf des Wagens gewesen sei.
Wenn wir das vorher gewusst hätten wäre der Preis natürlich dementsprechend niedriger gewesen bzw. es ist fraglich ob wir das Auto dann überhaupt gekauft hätten…
Was kann/sollte man jetzt machen?
Hallo, das wird schierig da der Händler auf den Schaden hingwiesen hat. Wenn es lt. Gutachten (vom Vorbesitzer) ein Totalschaden wäre sehe ich besser Chancen, evtl. steht da was von Richtbank, dann wäre es ein Rahmenschaden und Du hats gute Karten.
Also Fakt was ist zu tun, Du musst versuchen an das Gutachten vom Vorbesitzer ran zu kommen, dann hilft Dir nur ein Anwalt, da es hier auf die Details ankommt. Einen Schaden am Auto kann ja jeder haben (bei der vielzahl von Auto’S ist das heute nicht mehr so wenig) aber RAhmenschaden oder wirtschaftl Totalschaden muss der Händler angeben.
Gruß Larry