angenommen jemand ist gerade dabei seine ausbildung abzuschließe und wird vom ausbilder übernommen. Der Job besteht grundsätzlich aus Einsatzwechseltätigkeit. Es wird nie am selben Ort gearbeitet. Und es wird immer auswärts gegessen, da ja keine andere möglichkeit.
Habe bereits herausgefunden, dass man so auf jeden Fall am Jahresende eine Steuererklärung abgeben sollte, da mindestens wohl die 6 Euro ansetzbar sind (Verpflegungs Pauschbetrag bei min. 8 Stunden Abwesenheit von der Firma. Diese tägliche Arbeitszeit ist allerdings nicht nur auf 8 Stunden beschrängt, sondern kann sich oft auch in den 2 stelligen Bereich hinziehen, es könnte also sogar mehr anzurechnen sein, zumindest für die jeweiligen Tage.
So nun endlich zu meiner Frage.
Wenn es heißt es ist ein Pauschbetrag von 6 Euro anrechenbar, heißt das dann es wird ein Betrag von 6 Euro zurückerstattet pro anrechenbaram Tag
oder heißt es, dass ein gewisser Anteil dieser 6 Euro zurück erstattet werden also z.b. 25% von 6 Euro?
Vielen Dank für jede Antwort
Grüße