Ein Arzt der Mich deit meiner Kindheit kennt, hat Mir obwohl Er wusste dass Ich Leberkrank bin ein starkes Benzodiazipin (Oxazepam) verordnet, von dem Ich nach der einnahme von 2 tabletten über den Tag verteilt (morgens nach dem Arztbesuch 1 und nachmittags die 2) einen Blackout hatte und mit meiner 2 jährigen Tochter ziellos mit der Bahn rumgefahren bin bis Ich schliesslich ca. 40Km von Meinem Zuhause weg von der Polizei aufgegriffen wurde und 4 tage lang mit dem Jugendamt kämpfen musste mein Kind aus der Obhut raus zu bekommen.
Der Arzt kennt mich seit vielen Jahren, hat meine Mutter Tablettenabhängig gemacht und mit der Verordnung dieses Oxazepam Mich und vor allem mein Kind in Gefahr gebracht!!! Die Oberärztin der Klinik wo Ich eingeliefert wurde hat bestätigt auch schriftlich, dass der Arzt fahrlässig gehandelt hat! Bestaht eine Chance auf Schmerzensgeld und Schadenersatz???
Danke
hallo Andreas
Das was du hier zur Frage stellst , ist ja wohl eher
eine rechtliche Frage.
Meine Meinung dazu, ja vom moralischen Standpunkt
Aber wie das rechlich ist ,kann ich natuerlich nicht sagen.
Ich wuerde es auf alle Faelle einmal versuchen.
Ich denke du hast gute Chanzen. Hast du eine Rechtsschutz Versicherung? Mache gleich Naegel mit Koepfen ,und gehe zum Anwalt.
Ich wuensche dir viel Erfolg .
Das ist eine Frage, die nur ein Jurist beantworten kann. In München gibt es die Kanzlei Putz und Steldinger, die sich mit Medizinrecht beschäftigt.
Mehr kann ich dazu nicht beitragen.
Gina
Hallo,
da ich kein Jurist bin, bin ich nicht kompetent, die Frage zu beantworten.
Viele Grüße
Hallo Andreas,
soweit ich weiß, schließt eine Lebererkrankung die Anwendung von Oxezepam – auch wenn dabei Vorsicht geboten ist – nicht grundsätzlich aus.
Oxezepam hat sogar gewisse Vorteile gegenüber anderen Benzodiazepinen (mittlere Wirkungsdauer nur 8 Stunden). Zu beachten ist jedoch die richtige Dosierung (Du hast nur „1 Tablette“ geschrieben, nicht aber, ob 10, 15 oder 20 mg) und ggf., welche anderen Medikamente Du nimmst (Oxezepam verstärkt die Wirkung von z. B. Psychopharmaka und bestimmten Schmerzmitteln). Es könnte außerdem sein, dass Du allergisch gegen das Medikament bist, was der Arzt von vornherein nicht wissen kann.
Nach den Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche zu stellen, falls der Arzt wirklich fahrlässig gehandelt haben sollte, müsstest Du Dich am besten bei einem Anwalt (u. a. auch auf der Website http://www.justanswer.de/) erkundigen.
Alles Gute
Tina
Tut mir leid, dafür reicht mein Wissen (auch mein juristisches) nicht aus.