… ein Gedicht !
Was steht einem bei einem „Wasserschaden“ alles so an finanzieller Entschädigung zu ?
Pauschalsätze aller Art - auch eine Wertminderung der Lebensqualität,
Gesundheit usw. ?
Steht der Tagessatz für Hotel auch zu, wenn man aus finanz.
Gründen daheim bleiben muß ?
Pauschalsatz für Endreinigung usw. usw. - benötige möglichst viele
Angaben, der Schadensregulierer hält sich da sehr bedeckt ? !
Herzlichsten Dank !
Familie Dreesbach
Hallo Fam. Dreesbach,
versichert sind alle Kosten, die zur Beseitigung eines ersatzpflichtigen wasserschadens, notwendig sind. Lt. VHV und VGV, steht bei dir auch in der Police.
Die Kostenpauschale von 25 Euro könnt ihr für Telefon, Briefe, Kopien, etc. geltend machen. Solltet ihr da mehr brauchen, muß dieses per Quittung/Nachweis belegt werden.
Wertminderung der Lebensqualität?? Wie denn das? Ne, ne, also ich vermute, das du eine finanzielle Entschädigung dafer meintest, das so ein Chaos vorhanden war und ihr zeitweise nicht den normalen Lebensablauf hattet?! Da ist nix zu machen, denn auch eine Schwiegermutter bringt den Ablauf durcheinander und kann auch nicht versichert werden (*g*). Das ist ein persönliches Risiko und kann nicht versichert werden. Genauso ist es bei gesundheitlichen Schäden durch den Schaden. Diese sind auch nicht versichert. Sollte da etwas vorgefallen sein, müßtet ihr jemanden ein Verschulden vorweisen. Z. Bsp.: ein Handwerker hat Stoffe bearbeitet und es kam dadaurch zu Reizungen der Atemwege. Diese können nur anwaltlich vorgetragen werden und beziehen sich auf eine Klage gegen eine Firma oder Person. MW muß sogar polizeiliche Anklage erhoben werden??!!
Wie meintest du denn das mit den Hotelkosten?? Die werden nur gezahlt (aus Hausrat und Gebäudeversicherung) wenn die Wohnung nicht mehr zu bewohnen ist (aufgrund Schaden,Reperatur,etc.) und nicht wenn ihr weiterhin zuhause wohnt!
Die Endreinigung wird entweder durch eine Firma durchgeführt oder in Eigenleistung. Bei der Eigenleistung könnt ihr eure Stunden und Putzmittel auflisten/Rechnung/Quittung dann der Versicherung einreichen.
Ihr habt doch mit dem Regulierer das gespräch geführt und alle Fakten abgeklärt, oder hat sich die Situation geändert?
Was ist den mit dem Wassereintritt am Fenster?
Bedenkt bitte auch die Aufführung der Stromkosten bei den Trocknungsgeräten.
Viele Grüße
Martin
Hallo Fam. Dreesbach,
versichert sind alle Kosten, die zur Beseitigung eines
ersatzpflichtigen wasserschadens, notwendig sind. Lt. VHV und
VGV, steht bei dir auch in der Police.Die Kostenpauschale von 25 Euro könnt ihr für Telefon, Briefe,
Kopien, etc. geltend machen. Solltet ihr da mehr brauchen, muß
dieses per Quittung/Nachweis belegt werden.Wertminderung der Lebensqualität?? Wie denn das? Ne, ne, also
ich vermute, das du eine finanzielle Entschädigung dafer
meintest, das so ein Chaos vorhanden war und ihr zeitweise
nicht den normalen Lebensablauf hattet?! Da ist nix zu machen,
denn auch eine Schwiegermutter bringt den Ablauf durcheinander
und kann auch nicht versichert werden (*g*). Das ist ein
persönliches Risiko und kann nicht versichert werden. Genauso
ist es bei gesundheitlichen Schäden durch den Schaden. Diese
sind auch nicht versichert. Sollte da etwas vorgefallen sein,
müßtet ihr jemanden ein Verschulden vorweisen. Z. Bsp.: ein
Handwerker hat Stoffe bearbeitet und es kam dadaurch zu
Reizungen der Atemwege. Diese können nur anwaltlich
vorgetragen werden und beziehen sich auf eine Klage gegen eine
Firma oder Person. MW muß sogar polizeiliche Anklage erhoben
werden??!!Wie meintest du denn das mit den Hotelkosten?? Die werden nur
gezahlt (aus Hausrat und Gebäudeversicherung) wenn die Wohnung
nicht mehr zu bewohnen ist (aufgrund Schaden,Reperatur,etc.)
und nicht wenn ihr weiterhin zuhause wohnt!Die Endreinigung wird entweder durch eine Firma durchgeführt
oder in Eigenleistung. Bei der Eigenleistung könnt ihr eure
Stunden und Putzmittel auflisten/Rechnung/Quittung dann der
Versicherung einreichen.Ihr habt doch mit dem Regulierer das gespräch geführt und alle
Fakten abgeklärt, oder hat sich die Situation geändert?
„Natürlich haben wir mit dem gesprochen - aber auch er gab keine
Tipps, was alles möglich ist ! Woher soll der Laie überhaupt wissen,
was einem in so einem Falle zusteht ? Das was wir bisher erfahren
haben und der Versicherung zusätzlich in Rechnung stellen, wissen wir
nur - weil Du und Marco uns geholfen haben“ !
Was ist den mit dem Wassereintritt am Fenster?
„Das hat sich heute eine Baufirma angesehen, eine Reihe von den Terassenfliesen abgemacht und gemeint - dort muß ein Dachdecker Dachpappe anschweißen, dann kommen wieder die Terassenplatten drauf und dann soll das dicht sein ? ! ?
Das wird dann unser Bier sein (sprich: müssen wir wohl zahlen)“ !
Bedenkt bitte auch die Aufführung der Stromkosten bei den
Trocknungsgeräten.
"Die Trocknungsfirma hat vorher den Zählerstand notiert und wir haben unseren Stromversorger informiert (danke für den Tipp) " !
Viele Grüße
Martin
Gruß Familie Dreesbach : Kalle