Hallo Mein Sohn hat in der Schule das Fenster

… kaputt gemacht und er hat keine Haftpfkicht versicherung wer muss es zahlen ???
Es war aber vor der schulbeginn

… kaputt gemacht und er hat keine Haftpfkicht versicherung wer muss es zahlen ???

Der Sohn. Ist er vielleicht bei den Eltern mitversichert ?

Hallo Nordlicht, das wäre auch meine erste Antwort gewesen.
Aber wie war denn das, ist die Schule nicht selber gegen so etwas versichert, so dass Schüler keine Schäden an der Schule selber tragen müssen? (Wir gehen natürlich mal davon aus, dass der Schüler das nicht mit Absicht, also Vandalismus, getan hat, das wird sicher nie versichert sein.)

Gruß
Granini

Aber wie war denn das, ist die Schule nicht selber gegen so etwas versichert,

Das kann man sicher nicht so generell sagen. Es käme eine Gebäudeglasversicherung in Frage. Selbst große Firmen tragen viele Schäden lieber selber, als ständug eine Versicherungsprämie zu zahlen, da wird es beim Staat vermutlich nicht anders sein (Haftpflicht- und Personenschäden einmal ausgenommen).

Außerdem steht in der Ausgangsfrage, dass sich der Schaden außerhalb der Unterrichtszeit zugetragen hat.

(Wir gehen natürlich mal davon aus, dass der Schüler das nicht mit Absicht, also Vandalismus, getan

Davon würde ich einmal nicht ausgehen.

Gruß

Nordlicht

Außerdem steht in der Ausgangsfrage, dass sich der Schaden
außerhalb der Unterrichtszeit zugetragen hat.

Dieser Fakt ist evtl. irrelevant, sofern der Schaden innerhalb innerhalb gewisser Zeitfenster vor und nach dem Unterricht passiert ist.

Die Versicherungen der Schulen leisten z.B. auch bis lange nach Unterrichts- Ende. Uns wurde z.B. damals gesagt, daß unser Sohn nur bis 17:00 auf dem Schulsportplatz spielen darf, weil danach bei Unfällen die Schul- Versicherung nicht mehr leisten würde.

Der Fragesteller wird nicht darum herumkommen, in der Schule anzufragen, ob eine Versicherung besteht.

Die Versicherungen der Schulen leisten z.B. auch bis lange
nach Unterrichts- Ende. Uns wurde z.B. damals gesagt, daß
unser Sohn nur bis 17:00 auf dem Schulsportplatz spielen darf,
weil danach bei Unfällen die Schul- Versicherung nicht mehr
leisten würde.

Aber Dir ist bewußt, dass es gewisse Unterschiede bei Unfall- Haftpflicht- und Sachversicherungen gibt ?

Nicht alles in einen Topf schmeißen !

Also vor Schulbeginn hatten sie draussen auf dem Hof Fussball gespielt und die rechnung beträgt 690 euro muss ich es zahlen der müsste ja versichert sein normalerweise

Am Besten mit der eigenen Haftpflichtversicherung in Kontakt treten und Hergang schildern. Die prüfen sehr schnell, ob der Sohn mitversichert ist und kümmern sich dann um alles.

VG

Also vor Schulbeginn hatten sie draussen auf dem Hof Fussball
gespielt und die rechnung beträgt 690 euro muss ich es zahlen
der müsste ja versichert sein normalerweise

Na, das hätte man ja gleich sagen können, dass die fiktive Schule schon eine Rechnung geschickt hat. Folglich muss der Schaden also selber gezahlt werden, falls die Eltern keine Haftpflichtversicherung haben.

Gruß
Granini

Hallo,

was mich an der Schilderung stört ist,
dass Schulen keine Forderungen bzw. Rechnungen schreiben,
sondern die jeweilige Gemeinde (Schulamt).

Gruß

Hallo musti,

da dein Sohnemann vor Schulbeginn auf dem Schulhof Fussball gespielt hat und den Schaden verursacht hat, bist du als Elter schadensersatzpflichtig gegenüber der Schulverwaltung. Wo du das Geld herholst, ist dir überlassen.
Hätte der Sohnemann während der Schulzeit den Schaden verursacht, wäre die Schulverwaltung (hier der aufsichtsführende Lehrkörper) wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verantwortlich.

So isses
Bernd

Hallo musti610,

was ich bei all den bisherigen Antworten, die hier bislang gegeben wurden, nicht verstehe, ist, dass nicht zu allererst einmal die beiden grundlegenden Fragen nach der Schuldfähigkeit sowie dem Verschulden gestellt werden.

Zunächst einmal ist es von entscheidender Bedeutung, ob dein Sohn überhaupt schuldfähig ist.
Dazu muss man wissen, dass Kinder unter 7 Jahre generell nicht schuldfähig sind (und somit auch nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können). Zwischen 7 und 17 Jahre gilt eine eingeschränkte Schuldfähigkeit je nach Grad der geistigen Einsichtsfähigkeit.

Somit sind sämtliche pauschale Aussagen zur Haftung des Kindes, die hier bisher getroffen wurden, bis zur Klärung der Altersfrage in Zweifel zu ziehen.

Desweiteren sind die genauen Umstände des Schadenhergangs von mit-entscheidender Bedeutung. Im Zusammenhang mit der oben genannnten Altersfrage kann nämlich durchaus gar kein Verschulden des Kindes gegeben sein.
Auch hier gilt: Solange nichts näher bekannt ist, sollten sich alle hier vertretenen „Experten“ mit Pauschal-Urteilen tunlichst zurückhalten.

Am Rand wurde hier noch die Frage der Haftung der ELTERN angesprochen.
Generell gilt, dass Eltern, die die Aufsichtspflicht verletzen, zur Haftung für Schäden, die ihre Kinder dann anrichten, herangezogen werden können. Auch hier muss man die genauen Umstände kennen, um eine halbwegs sichere Aussage treffen zu können.
(Allerdings ist aufgrund der wenigen bekannten Infos zum Schaden zumindest zu vermuten, dass der Schaden nicht mehr im Verantwortungsbereich der Eltern eingetreten ist und somit keine Haftung der Eltern ausgelöst wurde.)

Abschließend kann somit nur eine einzige bisher getätigte Aussage bedingungslos unterstützt werden: Wende dich an deine ev. vorhandene Haftpflicht, schildere den Schaden komplett und korrekt und lass die Versicherung den Schaden regulieren.

Viele Grüße
Loroth

Hallo musti,

da dein Sohnemann vor Schulbeginn auf dem Schulhof Fussball
gespielt hat und den Schaden verursacht hat, bist du als Elter
schadensersatzpflichtig gegenüber der Schulverwaltung.

Auf welcher gesetzliche Grundlage stützt sich denn deiner Meinung nach diese Pauschlaussage???

Wo du
das Geld herholst, ist dir überlassen.
Hätte der Sohnemann während der Schulzeit den Schaden
verursacht, wäre die Schulverwaltung (hier der
aufsichtsführende Lehrkörper) wegen Verletzung der
Aufsichtspflicht verantwortlich.

Auch dies ist viel zu pauschal und daher falsch.

Gruß
Loroth

Hallo,

Folglich muss der
Schaden also selber gezahlt werden, falls die Eltern keine
Haftpflichtversicherung haben.

Solange die Frage der Schuldhaftigkeit und -fähigkeit ungeklärt ist, ist diese Aussage sehr in Zweifel zu ziehen.

Gruß
Loroth