… Umschulung zum Bürokaufmann angefangen.An der gleichen Firma wo ich schon vorher als Heizungsmonteut gearbeitet habe.Nun werde ich mit 75% meines letzten Nettogehaltes von der Dutschen Rentenversicherung bezahlt.Mein Chef wäre bereit meine fehlenden 25% Prozent zum alten Gehalt zu übernehmen,gedacht als 400 Euro Job.Meine frage ist ob das geht.Die einen sagen das ist kein Problem,die anderen sagen dann würde mir das Geldalso 400 Euro von der Rentenversicherung wieder abgezogen.Was kann ich sonst machen um wieder auf mein altes Gehalt zu kommen.Danke für alle Antworten,Gruss der Pit
Hallo, ich kann es mir vorstellen, bin aber kein Reha-Fachmann.
Frag einfach in der DRV- Reha-Abteilung nach, ob das ok geht. m.E. kann man keinen UNterschied machen, bei welchem Arbeitgeber ein Minijob gearbeitet wird.
Gruß
Marot
Hallo Pit,
welcher Art Leistung bekommst du den von der deutschen Rentenversicherung? So ganz verstehe ich die „Konstruktion“ nicht, wie das bei dir im Moment läuft. Grundsätzlich kann man neben einem Hauptberuf mit normalem Arbeitsentgelt auch noch eine geringfügige Beschäftigumng ausüben, da wir nichts „abgezogen“.
Gruß Bernd
Hallo Pit,
vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung nicht weiter helfen.
Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, natürlich auch bei Thema Unfallrecht und Schulden. Auf diesen Gebieten kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.
Mit besten Grüßen
proConcept AG
Hallo,
ich würde in diesem Fall direkt die deutsche Rentenversicherung anrufen:
Die Rufnummer 0800 10004800 ist jeweils Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 19.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr besetzt. Der Anruf bei der Hotline der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei.
Im Verbund aller Träger der Deutschen Rentenversicherung werden hier bundesweit zum Nulltarif nicht nur allgemeine Fragen rund um die Themen Rente, Rehabilitation und Versicherung beantwortet. Auch detaillierte Auskünfte aus dem eigenen Versicherungskonto sind möglich. Informationen zur Riester-Rente können selbstverständlich ebenfalls am Servicetelefon abgerufen werden.
gruß
Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de
Hi,
wenn der Chef schon die fehlenden 400€ zahlen will dann sollte man die auch nehmen…
und ob nun als 400€-Job oder sonst wie…
ob es von der RV wieder abgezogen wird kann ich nicht sagen aber das kann man ja telefonisch dort erfragen!!!
Viel Erfolg
Lieber Pit
Da ich scchon ueber 10 Jahre in Spanien lebe, kenne ich mich leider nicht mehr so aus. Sorry, wenn ich Dir nicht weiterhelfen kann
Gruesse Desmeralda
Hallo der Pit,
die Grenzen für den zulässigen Hinzuverdienst werden
individuell ermittelt. Sie richten sich nach dem versicherten Verdienst beziehungsweise den rentenrechtlichen Zeiten in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Rufen Sie doch einfach bei der Deutschen Rentenversicherung an und fragen Sie, wie hoch Ihre Hinzuverdienstgrenze ist.
Beste Grüße
tripleZ
Hallo,
Fragen zum Rentenrecht kann ich nicht beantworten.
Gruß
Otto
Hallo,
selbst wenn jemand erwerbsunfähig ist darf er bis 400,-€ (2 mal im Jahr 800,-€) dazu verdienen.
Warum sollte das in Deinem Fall nicht gehen? Ob das in der gleichen Firma geht ?
Ein Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung hilft weiter. Die erfahren sowieso vom „Nebenjob“.
Gruß
Franjo