Hallo! Meine Frage klingt recht einfach, ist

… es aber wohl nicht: Kann man einen vwL Vertrag Vertrag nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz still legen lassen, wenn man wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann?

Sorry, ich bin Experte für Volkswirtschaftslehre nicht für Vermögenswirksame Leistungen. Viel ERfolg bei der Suche nach Antworten.

… es aber wohl nicht: Kann man einen vwL Vertrag Vertrag
nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz still legen lassen, wenn
man wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann?

Entschuldige bitte, tut mir leid *lach*
Ich sollte doch schön langsam mal ins bett gehen, denke ich.
Einen schönen Tag noch!

das kann ich nicht beantworten. Bin hier wohl versehentlich in die Expertenliste gerutscht.
Gruß,

… es aber wohl nicht: Kann man einen vwL Vertrag Vertrag
nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz still legen lassen, wenn
man wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann?

Hallo!

Das weiß ich leider nicht…!

LG

… es aber wohl nicht: Kann man einen vwL Vertrag Vertrag
nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz still legen lassen, wenn
man wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann?

Servus!
Wahrscheinlich geht es Dir um eine vermögenswirksame Leistung.
Ich habe mich als Experte für Volkswirtschaftslehre deklariert.
Sorry für das Mißverständnis, mit dem ich allerdings durch Dich zum ersten Mal konfrontiert bin.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Gruß, Jetrca

… es aber wohl nicht: Kann man einen vwL Vertrag Vertrag
nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz still legen lassen, wenn
man wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann?

Lieber Th. Rainer
Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. Denn als Schweizer kenne ich das Deutsche Recht zu wenig.
Gruss
Claude

Hallo Claude,
entschuldige bitte. Ich habe das Formular ein wenig zu hastig ausgefüllt. Hatte mich gerade erst angemeldet.
Danke trotzdem für Deine Antwort!
Gruß Hubert Thrainer

Für diese Frage bin ich kein Experte; wohl aber für GANZHEITLICHE GESUNDHEIT und wie man sie herstellt.

… es aber wohl nicht: Kann man einen vwL Vertrag Vertrag
nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz still legen lassen, wenn
man wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann?

Das ist interessant, ich hate gerade gestern ein sehr aufschlußreiches Gespräch mit jemand, der medizinisches Tai Chi und Qi Gong in Kuren anbietet. Für mich nicht das richtige, aber -wie gesagt- sehr interessant.

Wohlgemerkt: Ich bin nicht der Meinung, dass man mit den üblichen Übungen von Tai Chi oder Chi Gong oder ähnlichen Praktiken grundlegende Gesundheit erlangen kann!
Ich verstehe diese Techniken als „Gesundheitspflege“ für Menschen, die wahrhaft gesund sind.

Aber um wahrhaft - grundlegend - gesund zu werden, ist etwas viel tiefergehendes erforderlich; und das beschreibe ich z.B. im Salutogenese-Forum.

Das ist interessant, ich hate gerade gestern ein sehr
aufschlußreiches Gespräch mit jemand, der medizinisches Tai
Chi und Qi Gong in Kuren anbietet. Für mich nicht das
richtige, aber -wie gesagt- sehr interessant.

kurze Antwort:
Ja kann man,
Achtung die Auszahlung erfolgt erst zum Ablauf der Frist, in der Regel nach 15 Jahren. Und nur in der Höhe der Einzahlung ohne Bonus

… es aber wohl nicht: Kann man einen vwL Vertrag Vertrag
nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz still legen lassen, wenn
man wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann?

Hallo Hanna,
vielen dank für deine hilfreiche Antwort!
Icvh habe mich mit der Wohnungsbaugenossenschaft in Verbindung gesetzt. Und ich denke, wir haben einen gangbaren Weg gefunden.
Meine Bekannte kann -gegen entsprechenden Nachweis ihrer Krankheit- den Vertrag vorübergehend stillegen.
Und sie kann die Anteile mit Wirkung von in zwei Jahren kündigen.
Jetzt werde ich mir mal die Vermittlungsfirma vornehmen.
Meine Bekannte ist nämlich finanziell völlig abgebrannt, krank und dehalb arbeitslos.
Sie wollte eigentlich bei einer „Kreditvermittlung“ ein Darlehemn haben…und bekam diesem vwL Vertrag untergeschoben. Geld bekam sie keines, was andererseits ja wohl auch wieder ganz gut ist. Wer weiß, welche Konditionen sie da bekommen hätte.
Viele Grüße
Huber Thrainer

Alles recht interessant, aber ich bin -aus gegebenen Anlass- srikter Anhänger der „Schulmedizin“.
Als es mir mal sehr dreckig ging, hat diese mir hervorragend -und uneigennützig-geholfen.
Viele Grüße
Hubert Thrainer

Mir hat sie auch schon ein paar Mal gut geholfen. Aber Millionen Menschen leiden auch unnötig unter ihrer systematischen Dummheit / „Kollektive Zivilisations-Neurose“ = Bewußtseins-Störung. Heinz von Förster nennt es „Dysgnosie“.

Mag ja alles sein, aber bitte lassen sie mich jetzt in Ruhe mit dem Zeug, sonst gehe ich aus dem Forum raus!

Mir hat sie auch schon ein paar Mal gut geholfen. Aber
Millionen Menschen leiden auch unnötig unter ihrer
systematischen Dummheit / „Kollektive Zivilisations-Neurose“ =
Bewußtseins-Störung. Heinz von Förster nennt es „Dysgnosie“.

Tut mir Leid, auf dies bezogen kenne ich mich im Bereich der VWL nicht aus.

Danke für die Antwort!
Ich hatte mich gerade erst hier im Forum angemeldet und kannte mich noch nicht so recht aus, wie und wen man hier fragen soll.Einen schönen Tag noch.
Gruß Hubert

Tut mir Leid, auf dies bezogen kenne ich mich im Bereich der
VWL nicht aus.

klar immer…
mfg peter

Hallo, ich kann dir Frage leider aus dem Stehgreif nicht beantworten. Ich hoffe, dass jemand anders deine Frage beantworten kann. Ansonsten kann ich mich mal bei mir an der Fakultät erkundigen.

LG

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man wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann?