… es aber wohl nicht: Kann man einen vwL Vertrag Vertrag nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz still legen lassen, wenn man wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann?
Hallo,
je nach Vertragsart Leben/Rente, Fonds, Bausparvertrag unterschiedlich-aber: ja!
VG
… es aber wohl nicht: Kann man einen VL-Vertrag
nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz stillegen lassen, wenn
man wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann?
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Ja, einfach nicht mehr zahlen. Sofern man keinen Nettolohn bekommt, ist das auch kein Problem.
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Um welche Vertragsart handelt es sich denn?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Hallo Roland,
einfach nicht mehr zehlen geht nicht, da es sich ja um eine Lastschrift handelt. Und diese kann nur von Lastschriftgeber storniert werden. Es habdelt sich um eine Beteiligung aus dem „grauen Kapitalmarkt“ hier in Form einer Baugenossenschaft.
Womit ich nicht sagen möchte, daß der Erwerb von Baugenossenschaftsanteilen grundsättlich unsinnig ist.
Ich habe selber einmal solche Anteile gekauft, allerdings direkt und nicht über vwL.
Hätte gut gehen können, ist es aber nicht, die Genossenschaft ging trotz -oder vielleicht gerade wegen- ihrer Bautätigkeit pleite.
Also wenn mich nicht alles täuscht, muß eine Anlage nach dem 5. VermBG vom Arbeitgeber direkt gezahlt werden und evtl. (Zusatz-)Beiträge werden per Lastschrift eingezogen?! Korrekt?
Außerdem gehe ich davon aus, dass es sich nicht um irgendwelche Pflichtkäufe von Anteilen handelt, damit man in einer Wohnung dieser Gesellschaft wohnen darf?
Dann einfach die Lastschrift bei dieser Gesellschaft schriftlich widerrufen.
VG