Hallo Meine Frau und ich wir haben Arbeit

… beziehen trotzdem noch ALG II. Die Bewilligungsbescheide die wir erhalten, sind ja vorläufige Bescheide. Das die schnellstmöglich auf der Richtigkeit korrigiert werden können,schicken wir Monatlich mein Lohnschein und meine Frau ihre BWA und Soll und Saldenliste zur Arge. Nun bekommen wir bescheid das wir vom 08.2009 bis 07.2012 4200,-€ wegen zu unrecht erhalten zurückzahlen sollen.
Damit sind wir von der Arge in eine Schuldenfalle gelockt worden, wofür wir gar nichts können. Ich bin der Meinung das die Arge weil Sie ja von uns verlangt spätestens 2 Monate nach den letzten Bewilligungsbescheid der ja in der Regel ein halbes Jahr geht die Unterlagen die sie ja schon Monatlich bekommt einzureichen um den vorläufigen Bewilligungsbescheid zu korrigieren. Liegt die Schuld nun auf Seiten der Arge oder auf unserer und wie weit sind wir nun haftbar ?

Hallo,
Wenn Hartz-IV-Leistungen falsch berechnet werden und zu hoch ausfallen, müssen sie nur dann erstattet werden, wenn der Empfänger den Fehler problemlos und leicht hätte feststellen können. Auf diese recht einfache Formel brachte es das Sozialgericht Dortmund (AZ: S 28 AS 228/08) in seinem Urteil vom 22. Juli 2009.

Das heißt: Legt Einspruch/ Widerspruch gegen diese Forderung ein. Da es nicht Euer Verschulden war, die Arge ist verpflichtet die eingereichten Unterlagen innerhalb von 6 Wochen ordnungsgemäß zu bearbeiten.

Lg yvokad

Hallo. Tut mir leid, aber da habe ich keine Ahnung. Liebe Grüße aus Halle

Hallo akro,
„Aufstocker“ wissen normalerweise wieviel Geld ihnen monatlich maximal zusteht. Steht im Bewilligungsbescheid der Arge.
Wenn Sie mehr verdienen, haben Sie das auch merken müssen.
Ich Denke, daß Sie das Geld in Raten zurückzahlen müssen.
Trotzdem würde ich Rat beim Anwalt suchen.
Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen.
Zuzahlung bei Bedürftigkeit nur 10.-€ beim Anwalt.

Gruß
Wuddel

Hallo,

ich seh das wie du, ihr habt alles ordungsgemäß eingereicht, zum Rechnen ist die Arge ja da.

Widerspruch einlegen und eine Rechtsberatung suchen die sich damit ausgekennt!

Grüße, DC

Hallo

vom 08.2009 bis 07.2012

Ich würde dir raten, deine Frage mal hier einzustellen (Rubrik „Leser helfen Lesern“): http://hartz.info/
Dort kenne sich einige User und vor allem der Admin sehr gut in diesem Punkt aus :wink:

LG