… einer Frist von drei Monaten gekündigt. Soweit alles gut. Dann kam ein Interessent der die Wohnung einen Monat früher beziehen wollte. Meine Freundin lies sich dazu drängen die Wohnung früher als der von Ihr angegebene Termin zu räumen. Nun ist der Nachmieter den der Vermieter gestellt hat, abgesprungen. Frage: Muss nun meine Freundin für den Absprung des Nachmieters zahlen? Es gab nur eine mündliche Vereinbahrung dass der der Nachmieter eher rein wollte…
sie muss bis zum ende zahlen, wenn zwischen nachmieter und vermieter kein vertrag zustandegekommen ist, der das mieten der wohnung vor ablauf ihrer kündigungsfrist festlegt. hat der nachmieter bisher keinen vertrag abgeschlossen, zahlt sie bis zum ende ihrer kündigungsfrist
Auch mündliche Verträge oder Vereinbarungen sind rechtens, wenn Sie denn beweisbar sind!
Die Vermieter haben es ihr vor ca. 3 Wochen mitgeteilt. Danach hat sie alle Hebel in Bewegung Gesetz dass sie die Wohnung eher räumen kann.
Somit ist es „beweisbar“. Aber wenn es hart auf hart kommt… wer weis ob die sich nicht gegenseitig decken…
Auch mündliche Verträge oder Vereinbarungen sind rechtens,
wenn Sie denn beweisbar sind!
Welche Kosten sind mit dem Absprung gemeint? Evtl. W
wohl der 3. Monat? Wenn ja, musst du wohl bis zum Ende des Mietvetrages zahlen.
Tja
ja… es dreht sich um den 3ten Monat. Sehr ärgerlich ist nur, dass sie keine Geldreserven hat die Miete doppelt zu zahlen. Und nur aus gefallen alles getan hat das „Feld“ zu räumen… Der Vermieter der neuen Wohnung kann nun nicht nochmal angesprochen werden um den Termin wieder zu verschieben. Was macht das für ein Bild…?
Welche Kosten sind mit dem Absprung gemeint? Evtl. W
wohl der 3. Monat? Wenn ja, musst du wohl bis zum Ende des
Mietvetrages zahlen.