… ich studiere und bekomme Bafög. War auch bisher von den Gebühren befreit. Jetzt habe ich mich abgemeldet, und meine Mitbewohnerin ist angemeldet geblieben, das heißt es läuft jetzt auf ihren Namen. Kann ich trotzdem durch das Bafög von den GEZ-Zahlungen befreit werden? Und wenn ja, muss ich dazu mich erst wieder anmelden und meine Mitbewohnerin abmelden? Unsere Wohnung läuft auf ihren Namen. Vielen Dank.
Ja, du solltest dir eine Befög GEZ Befreiung wieder holen.
Deine Mitbewohnerin muss allerdings den vollen Betrag allein zahlen ab 01.01.2013.
Wenn du keine Befreiung bekommst, könnt ihr euch einen GEZ Beitrag teilen.
Viel Erfolg und frohe Weihnachten
Gruss Barbara Natzschka
Aha, das heißt selbst wenn wir unsere Wohnung auf mich anmelden, muss sie trotzdem zahlen? Selbst wenn sie dann abgemeldet ist?
Wenn sie sich abmeldet und du die Wohnung allein hast und Bafög erhälst und somit eine GEZ Befreiuung, brauchst du nicht zu zahlen.
Sie muß sich aber irgendwo melden, und dort kommt die Frage nach GEZ dann wieder auf.
Seid ihr eine Lebensgemeinschaft oder eine WG?
wir sind eine WG… Soll ich vll. mal anonym bei der GEZ anrufen? Vll. können die mir da mal ne sichere Aussage geben…
dann ist es ganz einfach, wenn ihr eine WG seid.
Lt. der neuen GEZ Bestimmung ab Jan 1013 zahlt jeder Haushalt einen vollen GEZ Satz.
D.h. egal wieviel Personen in dem Haushalt leben und egal wieviel davon befreit sind, der volle Satz wird pro Haushalt verlangt.
Somit muß deine WEG Mitbewohnerin den gesamten Satz zahlen und du hast eine Befreiung.
Wenn du die nicht hast, müßt ihr euch die Kosten teilen.
Du sieht, irgendwelche Tricks - sinnlos
die GEZ kommt zu ihrem Geld. Und das Beste ist, ihr zahlt ob ihr Geräte nutzt oder nicht.
Frag mich jetzt nicht nach Gerechtigkeit.
Frohe Weihnachten - Gruss Barbara Natzschka