… verstorben, und mit meinem Druck machen wir alles, was gemacht werden muss für meine Mutter. Ich habe noch drei Brüder, von denen einer zahlungsunfähig ist. Dieser hat aber einen Sohn, der mit meiner Mutter, d.h. seiner Oma zusammengewohnt hat und meine Mutter hatte die Pflegschaft übernommen. Jetzt ist sie aber leider verstorben. Meine erste Frage: Stimmt es, dass wir bis zu sechs Wochen warten dürfen, bevor wir das Erbe meiner Mutter annehmen oder ablehnen? Mir geht es vollkommen um meinen Bruder und seinen Sohn, damit diese nicht auf der Straße sind, denn wenn wir tatsächlich noch ein bischen warten könnten, könnte er mit seinem Sohn erst einmal in der Mietwohnung meiner Mutter wohnen, bis eine 2-Zimmer-Wohnung gefunden wird oder eine andere Lösung. Vor allen Dingen: Kann sein Sohn, der mit meiner Mutter zusammengewohnt hat, in dieser Mietwohnung erst einmal bleiben, bis zum Fristablauf? Was passiert mit den Möbeln? Können wir diese für meinen Neffen und meinem Bruder dann mitnehmen? Das zweite Problem ist: Wir wissen nicht, ob meine Mutter Schulden hatte oder sogar bei der Schufa eingetragen war/ist. Wie können wir dies herausfinden? Und das dritte Problem für mich ist, dass meine Mutter einem Gartenverein angehört hat per Pachtvertrag. Diesen würde ich gerne übernehmen, damit ich die Erinnerung meiner Mutter ein bischen aufrechterhalten kann. Nur weiss ich nicht, was passiert, falls tatsächlich das Erbe von uns abgelehnt wird. Es ist schon schlimm genug, dass die eigene Mutter stirbt, schlimmer wird es noch, wenn die Geschwister auf das Geld achten, welches der Tod meiner Mutter erfordert. Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
leider sind Deine Fragen sehr speziel.
Eigentlich bezieht sich alles auf das Erbrecht, hierfür
würde ich einen Experten (Anwalt/Notar) zu Rate ziehen.
Ich kann und darf in solchen Belangen keine verbindlichen
Aussagen treffen.
Trotz allem wünsche ich Dir alles gute
Jan
Mein Lieber,
Ich bin nicht Jurist und in deutschem Recht schon gar nicht bewandert.
Wegen der Wohnung könntest Du doch mit dem Vermieter direkt verhandeln?
Und wegen der Formalitäten würde wohl auch das zuständige Amt Auskunft geben. Oder sind die Beamten dort so abweisend?
Schön, dass Du Dich so fürsorglich um die Familie kümmerst.
Leider habe ich nicht mehr zu bieten.
Mit freundlichen Grüssen Tamaro
Leider kenne ich mit diesem Thema überhaupt nicht aus.
das mit der 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft ist richtig -
für all die anderen Fragen ist es besser einen Anwalt, als einen Bestatter zu Fragen
Grüße
UG
hallo galahad,
in dieser Angelegenheit kann ich Ihnen nicht helfen.
MfG: Kedves Laszlo