Die Mutter darf das auch wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht hat. Nicht nach Gesetz - allerdings nach Richterspruch. Richter dürfen entscheiden was sie wollen. Und sie tun das auch. Man kann dies manchmal verhindern, wenn man dem Richter einen Briefumschlag zukommen lässt. Damit konnte ich den dritten von der Mutter gewünschten Schulwechsel abwenden. Aber alles andere hat die Mutter durchbekommen.
Wenn sie vermögend sind, dann bieten sie der Mutter richtig viel Geld für das Kind. Sie wird darauf eingehen. Meine Ex wollte 50000 € und hat mir dies auch per E-Mail so angeboten. Damals wusste ich das alles noch nicht und bin nicht darauf eingegangen. Deshalb habe ich heute keinen Kontakt mehr zu meinem Kind.
Falls sie nicht vermögend sind haben sie keine Chance. Es sei denn sie entführen ihr Kind und leben mit ihm an einen unbekannten Ort. Am besten im Ausland.
Siehe auch: www.franzpeterzantis.de
Mit freundlichen Grüßen
Franz Peter Zantis