Hallo Miteinander,

Ich denke schon. Lass dich vom Jugendamt beraten. Die kennen sich da aus.

Hallo Angela,

ja, wir haben mal drüber geredet und mein Freund ist strikt dagegen, die Sache vor Gericht zu bringen.
Er ist auch der meinung, dass wir unserem Kind später auch nichts sagen sollte.
Unter anderen Umständen fände ich das fatal, aber so, wie es bei uns abgelaufen ist, ist es das Beste was wir machen können. ich wil unserem Kind den Schmerz ersparen, von seinem Erzeuger abgelehnt zu werden.

Grüße Tina

Hallo Agnes,

es tut mir leid, dass Ihnen das Leben so schlimm mitgespielt hat und ich nehme alles dankbar an, was Sie mir schreiben.
Also das mit dem Anwalt und Testament kann ich mir ja die nächsten Jahre mal überlegen. Im Moment fühle ich mich für sowas noch viel zu jung, aber das konnten Sie natürlich nicht wissen. ich bin jetzt 28 Jahre, da denkt man über sowas noch nicht weiter nach.

Und die andere Sache… ich bin mir gar nicht sicher, ob ich meinem Kind überhaupt irgendwann etwas sagen werde. Wenn ich die Vaterschaft nicht anfechte macht es später eigentlich auch keinen Sinn das Ganze nochmal aufzuwühlen. Der Erzeuger würde mein Kind sowieso ablehnen und beweisen könnte ich auch nichts mehr…von dem her…es würde alles nur zu leid führen.
Wie ich es auch hin oder her drehe, am Ende leiden doch alles darunter…

das stimmt leider… und wer weiss auf welche Ideen die andere Seite kommen kann, nur um Ihnen zu schaden. Das es in wirklichkeit die eigenen Kinder triff, soweit denken die nicht. Man kann es sich immer noch alles überlegen… und ein Test kann jederzeit gemacht werden, auch wenn die Tochter selber 28 ist:smile:! Ich hatte in Ihrem alter das Testament schon lange fertig, sterben geht nicht nach dem Alter. Gut ist das man das wenigstens nicht vorher weiss. Ich möchte auch nicht mehr 18 sein, oder ich hätte die Erfahrung, die ich Heute habe, dann würden sich aber einige wundern.
So, ich werde mal schnell essen und dann in Bettchen, Morgen schellt der Wecker um 4:30 Uhr. Eine Zeit, wo man den noch an die Wand schmeissen könnte!
Bis später mal
L.G.
Agnes

Ich glaube Unterhalt gibt es nicht rückwirkend

Hallo,

der momentan noch rechtliche (aber nicht richtige) Vater sollte dringend die Vaterschaft gerichtlich anfechten.

Dann dürfte auch die Inanspruchnahme des biologischen Vaters kein Problem mehr sein.

Gruß