Hallo, möchte mich bei der GEZ abmelden und

… mein Untermieter soll dann die GEZ Beiträge bezahlen. Er ist ALG2 Empfänger und somit befreit. Zahle schon jahrelang, kann er das nicht übernehmen und somit nichts bezahlen?

Nein das geht nicht, ihr müsst euch die GEZ teilen, oder wie in
Deinem Fall musst du allein zahlen. Die GEZ fällt pro Haushalt an
Egal wieviel Personen darin leben.
Viel Erfolg

… mein Untermieter soll dann die GEZ Beiträge bezahlen. Er
ist ALG2 Empfänger und somit befreit. Zahle schon jahrelang,
kann er das nicht übernehmen und somit nichts bezahlen?

Hallo, erstmal Danke für die superschnelle Antwort. Ich dachte da es ja eine Person bezahlen muß, und er brefreit ist, kann er sich doch anmelden - ich abmelden - und ich zahle dann nichts mehr, er hat ja die GEZ-Befreiung vom Amt für Hartz-IV

… mein Untermieter soll dann die GEZ Beiträge bezahlen. Er

ist ALG2 Empfänger und somit befreit. Zahle schon jahrelang,
kann er das nicht übernehmen und somit nichts bezahlen?


Guten Tag meista_edda,
nach der neuen Regelung der abGEZockt, die seit dem 01.01.2013 gilt, ist in jedem Falle der jenige „Gebührenschuldner“ bzw. Zahlungspflichtiger, der Haushaltsvorstand bzw. Hauptmieter der Wohnung ist. Das ist in aller Regel derjenige, der als Mieter auch im Mietvertrag steht.
Da du von deinem „Untermieter“ sprichst, der infolge Hartz-IV gebührenbefreit ist, kannst du dir dessen Bevorzugung der Gebührenbefreiung natürlich nicht zum eigenen Vorteil an Land ziehen.
Dabei bleibt bei deiner Frage auch offen, ob du und dein Untermieter in einer Wohngemeinschaft lebt und ob du selbst über entsprechendes Arbeitseinkommen verfügst, nach dessen Höhe du von einer Gebührenbereiung ausgeschlossen wärest.
Diese offenen Fragen müssten vorab erst einmal geklärt werden.
Weiterhin wäre es interessant zu erfahren, ob als gebührenbefreite Anschrift im Befreiungsbescheid die konkrete Adresse der von dir oder euch beiden bewohnte Wohnung angegeben ist.
Wäre dieses der Fall und würdet ihr in einer Wohngemeinschaft leben, könnte evl. weiterhelfen, dass du selbst keinerlei Rundfunkgeräte besitzt, sondern diese allein deinem Untermieter gehören. Da dieser ja gebührenbefreit ist, wären für die Geräte in dieser bestimmten Wohnung auch keine Gebühren zu zahlen.
Obwohl es neuerdings ja völlig uninteressant ist, ob jemand nun Rundfunkgeräte besitzt oder nicht, zahlen muss er trotzdem als Haushaltsvorstand bzw. Wohnungsmieter, kann es natürlich nicht angehen, dass für ein und den selben Haushalt einmal keine Gebhren (wegen Befreiung) und dann doch wieder Gebühren gezahlt werden müssen. Entweder ist ein Haushalt befreit oder er ist nicht befreit - sowohl als auch geht nicht.
Du sollstest also mal auf die neue Internetseite der abGEZockt gehen und dich da mal schlau machen - auch wegen des Abmeldeformulars: www.rundfunkbeitrag.de/service lautet die neue Webadresse der abGEZockt :smile:

Was deinen Untermieter mit Befreiung infolge Hartz IV nun betritt, so gilt grundsätzlich folgendes:
[Zitat Anfang]
„1. Die Befreiung v on der Rundfunkbeitragspflicht nach §2Abs.1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt innerhalb der Wohnung fr den Antragsteller (Anm.: also deinen Untermieter), dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Sie erstreckt sich auch auf weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, wenn diese bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt worden sind. Das heisst, dass Personen, die bei der Gewährung der Sozialleistung nicht berücksichtigt worden sind, den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen haben.
2.Eine Befreiung ist personenbezogen und nic ht auf andere Wohnungsinhaber übertrgbar. Für die weiteren Wohnungsinhbaer besteht Beitragspflicht, wenn der Antragsteller aus der Wohnung auszieht oder verstirbt. Liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung bei einem der anderen Wohnungsinshaber vor, muss ein neuer Antrag gestellt werden.“ [Zitat Ende]
Ach so: die abGEZockt hat nur ihren Namen geändert, nicht ab er auch ihren raffgierigen Charakter.
Guckst auch mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=134154
Ich hoffe, dass dir diese Informationen weiterhelfen.

Dir noch ein angenehmes Wochende :smile:
Pierre Mensah

Erstmal wieder vielen Dank für die Antwort. Ja, ich dachte ich könnte mir das Geld mal sparen. Ich bin natürlich die Hauptmieterin mit einem geregelten Einkommen, womit ich nicht befreit bin. Bei ihm steht zwar die gemeinsame Adresse direkt auf dem Befreiungsbescheid, aber ich denke das wäre alles zu kompliziert wenn ich damit jetzt anfangen würde. Wäre schön gewesen, ist ja immerhin über 200 Euro die ich hätte sparen können. Ich bedanke mich tausendmal für die super schnellen Antworten von Ihnen.
Vielen Dank und auch Ihnen ein schönes Wochenende
MFG

Verfolge mal die Presse Instanzen GEZ ist bestimmt noch nicht
das letzte Wort gesprochen. Im Moment laufen die Menschen Sturm
dagegen. Wir bestimmt noch ne Weile brauchen, aber hier tut sich sicher noch was.

Danke, danke, danke
MFG

Hallo meista edda

Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ab 2013 ist ein zweifelhaftes, grundrechtlich, anfechtbares Gesetz. Entsprechende Verfahren laufen bereits. Die politisch gesteuerte Judikative wird jedoch in jedem Fall ein politisch opportunes Urteil erlassen, weil grundrechtliche Gesichtspunkte schon längere Zeit nicht mehr beachtet werden.
Zur Zeit zahlungspflichtig ist nur eine Person innerhalb einer Wohngemeinschaft in einer abgeschlossenen Wohneinheit. Vollverdiener sind vor Befreiten zahlungspflichtig. Teilbefreite sind lediglich mit ihrem Teil zahlungspflichtig, sofern der voll Beitragszahlende wegen Zahlungsunfähigkeit ausfällt.
Trotzdem würde ich es versuchen mich beitragsfrei zu stellen.
Aus rechtlichen Gründen kann ich nur meine persönliche Handlungsweise mitteilen.

Ich würde im Schreiben nur die erforderlichen Angaben nennen, meine Beitrags – Nr. und die des weiteren Bewohners.
Keine Romane schreiben! Z. B.:
Als Mitbewohner von Herrn …… Beitr.-Nr……… in der Wohnung ……Ort……Str.
besteht für mich nach dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine Beitragspflicht. Meine bisherige Teilnehmer-Nr. ………

Die werden sich dann schon melden.
Ich sende die Post immer ohne Einschreiben und unfrankiert. Kommt immer an und wird auch in der Regel beantwortet. Sicherheitshalber kann man zusätzlich auch das Schreiben per Fax senden. Dann hat man eine Sendebestätigung.
Auf jeden Fall sollte ein Abbuchungsauftrag zurückgenommen werden.
Zweifelhaften Strukturen gibt man keine Zugriffsmöglichkeiten auf das Konto.
Weshalb hast du eigentlich früher Gebühren bezahlt? Du hattest doch bis 2012 die Möglichkeit zumindest TV, aber auch Radio abzumelden!

Beste Grüße Peter - Anrede und Gruss bei Schreiben und Hilfeersuchen schaden nie! Gehört zur guten Umgangsform.

… mein Untermieter soll dann die GEZ Beiträge bezahlen. Er
ist ALG2 Empfänger und somit befreit. Zahle schon jahrelang,
kann er das nicht übernehmen und somit nichts bezahlen?