… NK-Abrechnung von allen Wohnungen jedem Mieter zur Verfügung stellen?
was meinst du mit „von allen wohnungen“? also wenn mieter a die abrechnung von b sehen will? das vermutlich nicht.
aber man kann die ursprünglichen (gesamt-) rechnungen einsehen. und dann steht ja in der persönlichen rechnung der anteil drin, den man davon zu zahlen hat.