Hallo, muss ich als Arbeitgeber den

… Resturlaub eines neuen Mitarbeiter übernehmen?
Ich stelle zum 15.01. einen neuen Mitarbeiter ein der in seinem alten Betrieb noch einen Urlaubsanspruch von 21 Tagen hat. Da wir zur Mitgliedschaft in der Urlaubskasse gezwungen sind kann der Urlaub auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Meine Frage. Wie viel von dem Resturlaub muss ich übernehmen?
In dem Fall wäre es ja dann so das der Arbeitnehmer 51 Tage Urlaubsanspruch bei mir im ersten Jahr hat.
Wie ist das mit dem Urlaubsgeld für den übernommenen Urlaub wenn er jetzt bei mir deutlich mehr verdient?
Sein finanzieller Anspruch auf Resturlaubsgeld wurde ja bis jetzt nach seinem bisherigen Bruttolohn berechnet.

Gruß G. Engist

hallo G. Engist,

ja das sind die Gesetze die den Ag belasten…
ich weiss keine gestzliche Antwort.
Sehe aber die Belastung für den neuen AG.
Kann der Urlaub denn nicht abgegolten werden bei dem alten AG in „Mark und Pfennig?“
Ist der neue MA glaubwürdig?
Ist er ein wichtiger MA für den Betrieb und muss der AG die saure Gurke schlucken ?
Das Urlaubsgeld nach meinem Rechtsempfinden richtet sich nach der alten Vergütung…
Wenn der neue AG verpflichtet ist den Anspruch zu übernehmen…kann man ihm den nicht vorab den Urlaub - ehe er anfängt zu geben - damit man ihn nicht vermisst wenn er eingearbeitet ist - nur ein Gedanke…
das ist ja schon ein batzen verpflichtung…
noch eine Überlegung :
Gibt es einen Kompromiss evtl. mit dem neuen AN
Muss es dannn dieser Mitarbeiter sein mit diesen grossen verpflichtungen ???Ist ER der so GUTE oder gibt es noch andere…
Sorry mehr weiss ich nicht …
Frohe Festtage
ischdem

Hallo,

bedaure, ich kann diese Frage nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

hallo,

der alte Urlaub muss übernommen werden und bis spätestens Ende März genommen sein (s. Bundesurlaubsgesetz). Die Berechnung des Urlaubsgeldes hängt davon ab, wie es vertraglich geregelt worden ist. Das Urlaubsgeld vom alten Urlaub hat ja wohl der alte Arbeitgeber bezahlt; oder?

P.S. Diese Meinung ersetzt keine Rechtsberatung!

Soweit ich weiß kann Resturlaub nur bis einschließlich 31.03. des Folgejahren genommen werden. Bezahlen müsste diesen eigentlich der vorherige Arbeitgeber. Um sicher zu gehen würde ich ihnen raten einfach mal den alten Arbeitgeber anrufen und nochmals nachfragen, ob dieser Anspruch wirklich besteht und anschließend bei Google suchen unter Übernahme von Resturlaub. Dort bekommen sie online von einem Anwalt für Arbeitsrecht eine korrejte Antwort.

Hallo Herr Engist,

nach § 6 BUrlG würde ich grundsätzlich eine Urlaubsbescheinigung verlangen, um Doppelansprüche zu vermeiden.
Allerdings würde ich in einem solchen Fall (mit einem derart hohen Urlaubsanspruch) überlegen, ob ich den Mitarbeiter einstellen würde, wenn er sich diesen beim vorherigen Arbeitgeber nicht ausbezahlen lässt.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,G. Engist

da ich die Bestimmungen der „Urlaubskasse“ nicht kenne, beschränkt sich meine Auskunft auf die Bestimmungen der Bundesurlaubsgesetzes.

Nach § 7Ab. 4 BUrlG ist Resturlaub, der wegen Bendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann abzugelten. Natürlich vom alten Arbeitgeber.
Da der Mitarbeiter erst zum 15. 01.2013 eingestellt wird hat er auch erst wieder für das Urlaubsjahr 2013 bei Ihnen neuen Urlaubsanspruch.

Das BUrlG sieht eine „Urlaubsübertragung“ nur für den Fall vor, dass bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis, im laufenden Urlaubsjahr nicht genommenener Resturlaub, unter bestimmten Bedingungen auf das nächste Urlaubsjahr übertragen werden kann.

So die Rechtslage nach dem Bundesurlaubsgesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

… Resturlaub eines neuen Mitarbeiter übernehmen?

Sorry, eine solche Regel ist mir im Arbeitsrecht noch nicht begegnet. Da kann ich leider nicht helfen

Gruss

rambam

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!!

Hallo Engist,

zum Ersten würde ich mir eine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber geben lassen. Sollten die 21 Tage bestätigt werden, musst Du ihm lediglich die Differenz zum Anspruch in Deinem Unternehmen gewähren. Sollten beispielsweise 25 Tage regulär sein, stehen ihm nur 4 Tage zu.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben und wünsche Dir schöne Feiertage und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr

Sonbaer

Hallo engist69,
kann zum Thema nichts beitragen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss

Wagner

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Bei allem Verständnis für Ihre Fragestellung muss ich Ihnen empfehlen, sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden.
Jede Aussage meinerseits kann Auswirkungen auf Ihr Business haben, und da sollten Sie sich von einem Fachmann beraten lassen.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Das Wort Urlaubskasse höre ich zum ersten Mal.
Und wenn sie zur Urlaubübernahmen gezwungen sind. ?
Kann es sich nur um einen Konzern handeln in dem sie als Supunternehmer Tätig sind. Da sollten sie noch einmal nach den Vertragsbedingungenzwischen Ihr Unternehnen und den Hauptunternehmen nach schauen.
Arbeitsrechtliche hätte der Arbeitnehmer im alten Betrieb alle Urlaubsansprüche und Überstunden nehmen müsssen so das er mit dem Urlaubsanspruch Null bei ihnen wieder anfängt. Das Gilt auch für die Urlaubsvergütung ( Urlaubsgeld) Die einizige Ausnahme ist die Lebensarbeitzeit die der Zeit gesetzlich gerade neuverhandelt wird und ich daher nicht richtig beantworten kann.

Sorry wegen Weihnachten erst jetzt,

ich kann das ohne den einschlägigen Tarif nicht beantworten. Mir ist bekannt, dass es tarifliche Urlaubskassen gibt, die dann bestimmte Übertragungsregelungen haben werden.Wenn Sie dazu genauere Angaben machen, kann man das nachlesen.

Das was Sie da schildern, erscheint mir aber extrem belastend für den neuen Arbeitgeber.
Sie hätten doppelten Urlaub, ggfs mit höherer Vergütung und zusätzlich Urlaubsgeld für alten Urlaub zu bezahlen. Das erscheint mir unwahrscheinlich.
Die zuständige UK müsste Ihnen als einzahlenden AG aber dazu Auskunft geben können.
Alles Gute

Es tut mir leid, aber ich kann diese Frage nicht beantworten, weil es eigentlich üblich ist, dass
der Urlaub beim alten arbeitgeber entweder genommen werden muss, oder ausbeazhlt wird. Bernd