… Resturlaub eines neuen Mitarbeiter übernehmen?
Ich stelle zum 15.01. einen neuen Mitarbeiter ein der in seinem alten Betrieb noch einen Urlaubsanspruch von 21 Tagen hat. Da wir zur Mitgliedschaft in der Urlaubskasse gezwungen sind kann der Urlaub auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Meine Frage. Wie viel von dem Resturlaub muss ich übernehmen?
In dem Fall wäre es ja dann so das der Arbeitnehmer 51 Tage Urlaubsanspruch bei mir im ersten Jahr hat.
Wie ist das mit dem Urlaubsgeld für den übernommenen Urlaub wenn er jetzt bei mir deutlich mehr verdient?
Sein finanzieller Anspruch auf Resturlaubsgeld wurde ja bis jetzt nach seinem bisherigen Bruttolohn berechnet.
Gruß G. Engist