… noch bei meinem vater wohne aber er ne befreiung hat weil er hartz4 bezieht?Habe aber jetzt ne rechnung von denen bekommen und weiss nicht ob ich das bezahlen soll da ja mein vater schon bei denen zahlt bzw. befreit ist. über jede hilfe wäre ich sehr glücklich und bedanke mich.
Verfügst du über ein eigenes Einkommen, dann mußt du trotz der Befreiung deines Vaters Gebühren zahlen.
Beziehst du z.B. ebenfalls Hartz VI, bist du genauso befeit.
Viel Erfolg
Hallo exorcist
Schreibe an die
ARD ZDF Deutschlandradio,
Köln:
Stadt und Datum…….
ZURÜCKWEISUNG des Beitragsbescheides
(Rechnung) mit der Nr…
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin nicht beitragspflichtig, da ich
in der Wohnung meines Vaters mitwohne.
Mein Vater ist der Hauptmieter (Eigentümer)
der Wohnung und hat die GEZ
Beitragsnummer 12345….
Mit freudl. Gruessen
Unterschrift Adresse
Dann mal abwarten was die GEZ schreibt.
Wenn die nicht darauf eingehen, dann
Kommt der 2. Schritt. Melde dich dann wieder.
Beste Gruesse
Peter
Danke Herr Koch
das werde ich tun
aber barbara natzschka sagte ich muss bezahlen wenn ich ein eigenes einkommen habe?
Hallo exorcist
Es ist einfach unglaublich wie ängstlich und obrigkeitshörig der Bürger heute noch ist.
Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ganz klar grundgesetzwidrig. Wenn das die Verantwortlichen auch nicht so sehen. Auf jeden Fall werden Grundrechte eingeschränkt und somit wäre im Gesetz das Zitiergebot Art 19 Abs. 1 GG dringend geboten einzufügen. Das wurde jedoch nicht beachtet! Dann handelt es sich ja auch nicht mehr um einen Beitrag, sondern eine verschleierte Haushalts-Steuer. Insofern wäre es eine Bundessteuer. Es ist zwar richtig, dass ein Vollverdiener zahlungspflichtig ist. Wer sagt, dass jeder Bürger vor der GEZ die Hosen runter ziehen und seine Vermögensverhältnisse ausbreiten muss. Diese Passage im Abkommen ist eben gleichfalls nicht verfassungskonform.
Wer vor diesen geldgierigen Rundfunkgeiern Angst hat, soll halt gleich bezahlen. Am Besten mit Dauerauftrag und vollem Zugriff auf das Bankkonto.
Zunächst mal ist der Vater Wohnungsinhaber und zahlungspflichtig. Mitbewohner sind somit frei und nur dann haftbar wenn der Inhaber nicht zahlungsfähig ist. Nun ist jedoch der Inhaber ausreichend genug begründet befreit. Würden jetzt noch mehrer Personen in der Wohnung wohnen, wer wäre dann zahlungspflichtig? Wird da gewürfelt? Das Gesetz ist in so Fern unklar.
Vor allem sollte der mündige Bürger gegen grundgesetzwidrige Erlasse zunächst mal Einspruch oder noch besser Zurückweisung signalisieren.
Verfahren stehen vor dem Bundesverfassungsgericht und den Verwaltungsgerichten ja bereits an. Firmen und Gemeinden protestieren ebenfalls nicht grundlos in großer Anzahl. Also ist die Abwehr ja durchaus begründet und gerechtfertigt. Es gibt noch sehr viele Gründe mehr die gegen die besteuerte Haushaltsabgabe sprechen. Per e-mail ([email protected]) kann ich dazu noch mehr Auskunft geben. Über dieses offene Forum ist das nicht so einfach. Daher darf ich auch keine direkten Empfehlungen geben. Ich selbst gehe eben so vor, dass ich zunächst Zurückweisung signalisiere. Ich selbst überweise nur nach mehrfacher Zahlungsaufforderung in Teilbeträgen und deutlich verzögert. Jedoch immer unter Vorbehalt der grundgesetzl. Vorschriften. Meine letzte Teil-Zahlung war im Nov. 2012.
Klage vor dem Gericht ist nicht notwendig. Auch dort wird man abgewiesen. Da es in der heutigen BRD-Justiz keine Staatsgerichte gibt, bleibt jeder Prozessweg erfolglos.
Du wirst ja sehen was sie Dir aus Köln schreiben, dann sieht man weiter. Das habe ich ja bereits geschrieben. Ich nehme den Inhalt der GEZ-Schreiben nicht so ernst, die sehen die Sache halt von ihrer Seite und die leben davon und zwar nicht schlecht. Intendanten erhalten bis zu 300.000 Euro Gehalt für eine traurige Leistung. Wozu zwingt man uns 22 TV Anstalten, 67 Rundfunksender und weitere Digitalsender zu finanzieren. Es gibt doch technisch auch Pay-TV Möglichkeiten.
Wenn Dir das alles zuviel und die Hose heute schon vor Angst vor diesem „Privat“-eintreibern voll ist, dann überweise halt. Ich mache es jedenfalls Raubrittern nicht so leicht. Es gibt genügend Gründe sich gegen Abzockerei zu wehren.
Ich habe die TV-Programme der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht bestellt. Für Nachrichten gibt es genügend freie Sender. Wer braucht schon öffentliche Sendeanstalten, die sich ohnehin nicht sehr von anderen Sendern unterscheiden. Der Wahrheitsgehalt der Nachrichten ist ohnehin fragwürdig, meist politisch und offenkundig gesteuert.
Ich bezahle auch nicht für Dinge die ich nicht bestellt habe. Autobahnmaut bezahle ich nur wenn ich auf der Autobahn fahre.
Die Tageszeitung bezahle ich nur, wenn ich ein Abo bestellt habe. GEZ Beiträge bezahle ich daher nur nach massivem Druck und unter Vorbehalt um Haft oder Zahlungserzwingung durch Mahnbescheid zu vermeiden. Würden sich nicht so viele alles wortlos gefallen lassen, hätten wir eine ehrlichere Welt.
Beste Grüße Peter
Danke Herr Koch
das werde ich tun
aber barbara natzschka sagte ich muss bezahlen wenn ich ein
eigenes einkommen habe?