… Käufer mitteilen, dass sein Haus ein Schimmelproblem hat oder kann er sich einfach herrausreden, es nicht gewusst zu haben? Obwohl der Käufer angab unter starken Asthma zu leiden?
Das kommt darauf an.
Falls er es wirklich nicht wusste nicht, aber wenn er es wusste und trotzdem verschwiegen hat wäre dies eine Täuschung. Dazu zählt auch, wenn er es den Umständen entsprechend hätte wissen müssen. Wäre der Schimmelbefall also so großflächig und offen liegend, dass er unmöglich zu übersehen ist, wäre die Behauptung, davon keine Kenntnis gehabt zu haben doch sdehr unglaubwürdig.
Der Käufer könnte man in so einem Fall den Zustand durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen. Dieser kann meist gut einschätzen -und vor allem auch in einer Expertise für einen eventuellen Rechtsstreit festhalten- wie glaubwürdig die Aussage ist, vom Schimmel nichts gewusst zu haben.
Läge eine arglistige Täuschung vor könnte der Verkauf angefochten werden und wäre im Erfolgsfall nichtig, weitere zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz könnten gegebenenfalls ebenso geltend gemacht werden.
Moin,
muss Käufer mitteilen, dass sein Haus ein Schimmelproblem hat
oder kann er sich einfach herrausreden, es nicht gewusst zu
haben?
wußte der Verkäufer vom Schimmelproblem?
Hat der Verkäufer nachgefragt?
Läßt sich nachweisen, daß der Verkäufer vom Problem wußte?
Dann kann es durchaus passieren, daß der Verkäufer Probleme kriegen kann (vorsätzliche Täuschung).
Gandalf
Hallo,
wenn der Verkäufer Kenntnis hat, dass sein Haus ein Schimmelproblem hat und der Verkäufer gleichzeitig informiert ist, dass der Käufer Asthma hat, wäre neben moralischen Bedenken, die leider nicht strafbar sind, zivil- und ggf. strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten.
Es lässt sich durch Gutachten nachweisen, wie lange eine Immobilie schon Schimmelbefall hat und jedes Gericht wird einen Asthmatiker das Recht nicht abschlagen, Rückwicklung des Kaufvertages und Schadensersatzforderungen zuzusprechen.
Ein halbwegs fitter Staatsanwalt könnte auch schon einmal auf die Idee kommen, ein Strafverfahren wg. Verdacht der vorsätzlichen Körperverletzung zu prüfen.
Wie würden Sie zudem als Asthmatiker reagieren, wenn Ihnen ein "gesundheitsschädliches Haus " angedreht wurde?
Schönen Tag noch.
… Käufer mitteilen, dass sein Haus ein Schimmelproblem hat
oder kann er sich einfach herrausreden, es nicht gewusst zu
haben? Obwohl der Käufer angab unter starken Asthma zu leiden?
Moin,
Ein halbwegs fitter Staatsanwalt könnte auch schon einmal auf
die Idee kommen, ein Strafverfahren wg. Verdacht der
vorsätzlichen Körperverletzung zu prüfen.
wie kommst Du auf das dünne Brett?!
Gandalf
Ich bin nicht der Verkäufer, sondern die Lage ist so: unser Sohn hat die Immobilie erworben, weil wir seine Eltern aus unserem Haus ausziehen müssen und der Verkäuferin war dieser Umstand klar, dass wir dort wohnen werden und dass ich schweres Asthma habe, Diesen Umstand haben wir auch vor dem Makler vorgebracht und es wurde uns versichert, dass das Haus in einem bewohnbaren Zustand wäre und bis auf einige Schönheitsreparaturen und in ein zwei Jahren eine neue Dacheindeckung alles in Ordnung wäre.
Erst als die Dame ausgezogen ist und wir unsere Mmuss bei Hauskauf die Schimmelbelastung angegeben dort einstellten haben wir das ganze Ausmass gesehen und sofort einen Gutachter eingeschaltet und ewrfahren dass dort seit Jahren Schimmelbefall vorliegt und kosmetisch behandelt wurde und dass ich auf garkeinen Fall dort wohnen darf(Gefahrstufe 3, unbewohnbar).
Na dann ist doch schon alles klar, oder? Der Gutachter kann sicherlich Tipps fürs weitere Vorgehen geben, außerdem wäre in so einem Fall der direkte Gang zu einem Rechtsantwalt der Fragestellung hier eindeutig vorzuziehen, schließlich geht es nicht gerade um wenig Geld.