Hallo Raimund, hallo Thorulf

HAlli Ihr Beiden,
in meinem Bekanntenkreis ist folgender Fall eingetreten.
Beamtin auf Lebenszeit - vor 1,5 Jahren von der TK in die
PKV gewechselt (50%-Versicherung) - Alter 43.
Aufgrund einer Hormonuntersuchung (Kinderwunsch) hat die
PKV die Ärzte befragt und festgestellt, dass eine
Vorerkrankung seinerzeit nicht angegeben wurde. Vertrag wurde
durch die PKV gekündigt wegen „Vertragsbruch“ - Auf Risikozuschläge
oder Leistungsausschluss wollte die PKV sich nicht einlassen.
Seit Juni dieses Jahres versucht nun meine Bekannte eine andere
PLV zu finden - ohne Erfolg.
Da ich auch nichts tun kann hier meine Frage (zur Not bitte per
E-Mail antworten) - Wie schlimm muss diese Nichtangabe sein, damit
eine Kündigung des Vertzrages seitens der PKV gerechtfertigt ist ?

Gruss

Günter

hallo Günter,
kein Problem!
Soll mich anschreiben.
Grüße
Raimund

Hallo Günter,

Mail ist unterwegs.

Welche Gesellschaft war es.

Das wäre bei einem „guten“ Versicherer mit Leistungsausschluss vom Tisch!

Achtung - war es eine erstamlige Beihilfeberechtigung? Dann bei bestimmten Gesellschaften Kontrahierungszwang! Das hätte dann auch Auswirkungen auf den Rücktritt!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler