HAlli Ihr Beiden,
in meinem Bekanntenkreis ist folgender Fall eingetreten.
Beamtin auf Lebenszeit - vor 1,5 Jahren von der TK in die
PKV gewechselt (50%-Versicherung) - Alter 43.
Aufgrund einer Hormonuntersuchung (Kinderwunsch) hat die
PKV die Ärzte befragt und festgestellt, dass eine
Vorerkrankung seinerzeit nicht angegeben wurde. Vertrag wurde
durch die PKV gekündigt wegen „Vertragsbruch“ - Auf Risikozuschläge
oder Leistungsausschluss wollte die PKV sich nicht einlassen.
Seit Juni dieses Jahres versucht nun meine Bekannte eine andere
PLV zu finden - ohne Erfolg.
Da ich auch nichts tun kann hier meine Frage (zur Not bitte per
E-Mail antworten) - Wie schlimm muss diese Nichtangabe sein, damit
eine Kündigung des Vertzrages seitens der PKV gerechtfertigt ist ?
Gruss
Günter