… muss ich leider etwas ausholen. Vor etwa 8 Jahren haben wir den Dachboden von meinem Opa ausgebaut und ca 30000 € reingesteckt ohne den Arbeitsaufwand zu berechnen.Haben 10 Jahre für ca. 30 € in der Woche füre mein Opa gearbeitetFamilienbetrieb Haben alles mögiche aus unseren Taschen bezahlt wie zb Dacherneuerungetc.Und Strom/Wasser Müll haben wir auch fleißig bezahlt.Mietvertrag gibt es nicht. Wollten dieses Grundstück irgendwann kaufen und waren auch schon mit der Stadt in Verbindung dann vor ca. 5 mon hat mein Opa und seine Frau das Grundstuck gekauft kurz danach hatte mein Opa einen Herzinfakt und die Frau meines Opas hat uns am 09.05.12 eine Kündigung rüberkommen lassen! Sollten am 10.07.12 raus sein! Wir finden so schnell aber nichts müssten noch max. 14 Tage haben! Morgen möchte Sie mit meiner Cousinedie will sie jetzt hier Wohnen lassenhier einbrechen und all unsere Sachen in Containern schmeißen.Darf Sie das?
Bin bei meinem Opa großgeworden da meine Mutter abgehauen ist.Deswegen auch diese ganzen Mühen unserseits.Wollten meinen Opa unterstützen und den Betrieb weiteführen.Hoffe Ihr könnt uns helfen denn uns und unseren Kindern geht das echt ganz schön nahe schließlich sind sie hier groß geworden hoffe um Hilfe und Rat LG
Hallo, natürlich darf niemand ihre Sachen in ein Container schmeißen. Ihr seit Mieter bei Eurem Opa gewesen, richtig. Der/Die neue Vermieter/in tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag. Um euch ordentlich zu kündigen, bedarf es einem triftigen Grund. Sollte ein solcher Grund vorliegen habt ihr aber immer min. 3 Monate Kündigungsfrist, hängt davon ab, wie lange ihr dort gewohnt habt. Nehmt euch einen Anwalt, sollte die Kündigung unwirksam sein, hat die Vermieterin die Kosten zu tragen. Sollte kein schriftlicher Vertrag vorliegen, hattet ihr eben einen mündlichen Vertrag mit eurem Opa, auch der ist gültig.
Sofern Sie keine Miete bezahlt haben und demzufolge kein Mietverhältnis besteht, müßten Sie der Räumungsaufforderung Folge leisten. Haben Sie jedoch ein mietähnliches Verhältnis begründet, stehen Ihnen die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Fall zu, dass eine Eigenbedarfskündigung Ihnen formal zugestellt wurde. Die Kündigungsfrist für Mietverträge von 5 bis 8 Jahre beträgt 6 Monate. Eine eigenmächgtige Räunung Ihrer Sachen durch die Eigentümerin