Hallo, Vermutlich ist mein Mann

… Choleriker, nach allem was ich darüber gelesen habe ist das die wahrscheinlichste Begründung für sein verhalten.
So halte ich das nicht aus. Seit 6 Monaten leben wir getrennt, treffen uns aber seit ca 3 Monaten wieder häufiger. Ich liebe ihn und meine auch seine liebe noch zu spüren.

Da er als Ausländer in der schweiz lebt und eigentlich nur als mit einer Schweizerin ich verheirateter hier bleiben kann stellen sich mir nun folgende fragen:

1: er sieht bei sich keine Krankheit: kann er in irgendeiner Form zu einer Behandlung gezwungen werden?

2: kann eine Behandlung bei einem 32 jährigem Mann überbaupt positive Veränderungen bewirken?

Da wir momentan getrennt leben, gibt’s ja noch den Zeitdruck von außen migrationsamt er ist zwar in einer Lehre aber man weiss ja nie ob er trotzdem plötzlich ausgewiesen werden könnte. Aber vielleicht weiß jemand genaueres dazu?

Naja soviel mal vorläufig

Auch ohne Hallo!

… Choleriker, nach allem was ich darüber gelesen habe ist
das die wahrscheinlichste Begründung für sein verhalten.
So halte ich das nicht aus. Seit 6 Monaten leben wir getrennt,
treffen uns aber seit ca 3 Monaten wieder häufiger. Ich liebe
ihn und meine auch seine liebe noch zu spüren.

Okay, du liebst ihn als Person, lehnst aber sein cholerisches Verhalten ab. Das ist kein Widerspruch.

Da er als Ausländer in der schweiz lebt und eigentlich nur als
mit einer Schweizerin ich verheirateter hier bleiben kann

Was soll denn dieser komische Satz bedeuten?

stellen sich mir nun folgende fragen:

1: er sieht bei sich keine Krankheit: kann er in irgendeiner
Form zu einer Behandlung gezwungen werden?

Was sollte das bringen?
Cholerisches Verhalten ist an sich keine Krankheit. Möglicherweise ist es Teil einer psychischen Störung, aber das kannst du als Laie wohl nicht diagnostizieren.

Hinz käme die Frage, ob er selbst sich beeinträchtigt oder gar krank fühlt.

Um sein Verhalten zu ändern, müsste er zunächst einsehen, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist. Solange das nicht der Fall ist und er unter seinem eigenen Verhalten nicht leidet, wird er sein Verhalten auch nicht ändern wollen.
Um Verhalten zu verändern, muss man zunächst seine innere Einstellung ändern. Dazu zwingen kann man niemanden.

2: kann eine Behandlung bei einem 32 jährigem Mann überbaupt
positive Veränderungen bewirken?

Welche Art von Behandlung von welcher Krankheit oder Störung meinst du denn?
Wenn du eine psychotherapeutische Behandlung meinst: Ja, die kann in jedem Alter helfen, aber da spielen so viele Faktoren eine Rolle.
Dann wäre die Frage im Psychologiebrett besser aufgehoben.

Da wir momentan getrennt leben, gibt’s ja noch den Zeitdruck
von außen migrationsamt er ist zwar in einer Lehre

und was bedeutet jetzt dieser komische Satz schon wieder?

aber man
weiss ja nie ob er trotzdem plötzlich ausgewiesen werden
könnte. Aber vielleicht weiß jemand genaueres dazu?

Das mit der Ausweisung gehört dann wohl eher ins Rechtsbrett, oder ist das eine medizinische Frage?

Naja soviel mal vorläufig

Na, dann erklärst du die halben Sätze ja vielleicht noch.

Auch ohne Gruß

Noi

Guten Tag,

ja, da hast du was im Internet gelesen, weil du nach gleichen Mustern gesucht hast, die dein Mann zeigt. Natürlich bist du fündig geworden, wenn man lange genug sucht, wird man irgendwann fündig.

Aber du bist kein Arzt und kannst mit deinem Laienwissen nicht sagen, dein Mann wäre krank, er sei „cholerisch“ oder was auch immer. Er hat eine Charaktereigenschaft die dir nicht passt. Und nun suchst du einen Weg diesen Makel wegzuradieren, damit er so ist, wie du ihn dir wünschst.

So geht das nicht. Wenn dein Mann so ist, wie er ist, solltest DU dir überlegen, ob du mit diesen Eigenarten deines Mannes leben willst oder nicht. Ob er zum Arzt geht oder nicht hast du nicht zu bestimmen. Das kann er nur alleine entscheiden.

Im Gesetz ist geregelt, das jemand nur dazu gezwungen werden kann, wenn eine Fremd- oder Eigengefährdung im Raum steht.

Ich empfehle dir dein eigens Verhalten zu überdenken. Manchmal passt es zwischen 2 Menschen halt nun mal nicht und dann muss man eben auch den Arsch in der Hose zu haben um darunter einen Schlussstrich zu ziehen.

Ich habe neulich einen netten Spruch gelesen, der ging so:

„Taking your ex back is like going to a yard sale and buying back your own crap!“

GDA

Auch ohne Hallo,

das „Hallo“ stand in der Betreffzeile

2 „Gefällt mir“

Ehemann cholerisch? Zur Behandlung zwingen (CH)?
Hallo

Zum Medizinischen: Solange keine Fremd- oder Eigengefährdung vorliegt, kann niemand zu irgend einer Behandlung gezwungen werden. Hat er selber keine Einsicht, kannst du kaum was tun.

Zum Rechtlichen, wobei ich hier nur allgemeine Informationen zur Rechtslage in der Schweiz wiedergebe (*) und nach diesem off-topic Schwenker wieder zur eigentlichen Frage zurückkehren werde:

Ein mit einem Schweizer verheirateter Ausländer aus einem Nicht-EU-Land (darum geht es hier wohl) hat einen Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, wenn die eheliche Gemeinschaft mindestens drei Jahre gedauert hat und er einigermassen normal integriert ist. Eheliche Gemeinschaft heisst in der Regel verheiratetes Zusammenleben. Wohnen die Eheleute nicht mehr zusammen, ist das für das Migrationsamt ein starkes Indiz dafür, dass die eheliche Gemeinschaft nicht mehr funktioniert, und dann droht, wenn die Dreijahresfrist noch nicht erfüllt ist, tatsächlich eine Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Verhindern kann man dies, wenn beide Seiten glaubhaft darlegen, dass das Ziel der Trennung die Rettung der Ehe ist und beide daran glauben und arbeiten. Dann wartete das Migrationsamt in der Regel noch etwas ab um zu sehen, wie die Situation sich weiter entwickelt.

Zurück zum „Medizinischen“: Die rechtlichen Umstände kannst du dir evtl. zu Nutze machen. Vielleicht erklärt sich dein Mann zur Teilnahme an einer Eheberatung oder Paartherapie bereit vor dem Hintergrund, dass dies nicht nur für die Beziehung ein Segen wäre, sondern dass ganz nebenbei damit den Ausländerbehörden nachgewiesen werden kann, dass beiden tatsächlich nach wie vor etwas an der Ehe liegt. Nimmt er nur pro forma teil, wird es wenig nützen. Abes es bestünde wohl eine kleine Chance, dass er anlässlich einer solchen Beratung oder Therapie sein Verhalten tatsächlich zu überdenken beginnt.

Gruss und alles Gute
D.

(*) @Mod, falls es die Grenze zur Rechtsberatung doch arg schrammt: In der Schweiz gibt es dieses Rechtsberatungsgesetz nicht, von Schweizer zu Schweizer darf ich beraten so viel ich will, die Frage wäre jedoch, ob dies über ein deutsches Forum geschehen darf…?

ot
@Mod, falls es die Grenze zur Rechtsberatung doch arg

schrammt: In der Schweiz gibt es dieses Rechtsberatungsgesetz
nicht, von Schweizer zu Schweizer darf ich beraten so viel ich
will, die Frage wäre jedoch, ob dies über ein deutsches Forum
geschehen darf…?

Die Antwort auf deine Frage könnte vielleicht jemand geben, aber das wäre ja dann deutsche Rechtsberatung in einem deutschen Forum *scnr*

Hi,

Die Antwort auf deine Frage könnte vielleicht jemand geben,
aber das wäre ja dann deutsche Rechtsberatung in einem
deutschen Forum *scnr*

Abgesehen davon fällt mir gerade auf: Die hier schreibenden Fachleute dürften hier doch eigentlich Rechtsberatung leisten, oder?

Gruß S