Guten Abend
Zu aller Erst, entschuldigen Sie bitte die Verspätung. Mir war es terminlich nicht möglich, schneller zu antworten.
Nun zu Ihrer Frage:
Eine unschöne Situation.
Ob es Verjährungsfristen für Mängel gibt, kann ich Ihnen jetzt nicht auf Anhieb sagen. Dies tut aber auch leider nichts zur Sache, denn ganz allgemein ist eine Kehrung eines Schornsteines für feste Brennstoffe, von der unteren Reinigungsöffnung aus nicht zulässig.
Wenn also Ihr Schornsteinfeger jetzt sagt, dass sie bitte eine Reinigung von Oben möglich machen müssen, ist er im Recht. Wenn Sie dies verweigern, kann er Ihnen die Benutzung des Schornsteines versagen. Falls Sie dann trotzdem heizen, haben Sie keinerlei Versicherungsschutz im Schadensfalle.
Soweit jedenfalls die Theorie. In der Praxis sind Zugeständnisse möglich, falls es sich z.B. um einen Kaminofen handelt, der so wenig geheizt wird, dass kaum Ruß vorhanden ist. Aber wie gesagt, sind dies Kann-Regelungen.
Nun ist für mich nur schwer nachvollziehbar, warum Ihr Schornsteinfeger erst nach 10 Jahren einen Mängelschein ausstellt. Einzig logische Erklärung; Sie haben einen neuen Bezirksschornsteinfeger „bekommen“, der jetzt die „Altlasten“ (überspitzt ausgedrückt) aufarbeitet.
Dann wird der Sachverhalt kompliziert. Wie bereits erwähnt hat eine Schornsteinreinigung von Oben zu erfolgen. Falls es zu einem Versicherungsschaden durch den Schornstein kommen sollte, wohlmöglich auchnoch mit Personenschaden, wird nachgeforscht und wenn dabei aufgedeckt wird, dass keine ordnungsgemäße Schornsteinreinigung durchgeführt wurde, wird der Schornsteinfeger haftbar.
In diese Nesseln setzt sich kein neuer Bezirksschornsteinfegermeister. Dann wird lieber, auch auf die Gefahr, dass es zu Streitereien und Unmut kommt, bemängelt.
Der Schornsteinfeger selbst, ist da in einer Zwickmühle zwischen Kundenzufriedenheit und Kundensicherheit gefangen.
Alles in Allem kann ich nur zu einem klärenden Gespräch raten. Es gibt günstige Möglichkeiten einen Schornstein reinigen zu lassen. Eventuell lässt sich Ihr Schornsteinfeger auf eine Reinigungsöffnung unter Dach ein (falls dies baulich bei Ihnen möglich ist). Diese würde Sie um die 50€ kosten und den Einbau könnten Sie mit etwas handwerklichen Geschick selbst durchführen. Leider lassen sich weitere Alternativen so aus der Ferne nicht erklären aber Ihr Schornsteinfeger kann Ihnen da weiterhelfen. Außerdem gehen Sie so sicher, dass er dann mit der Lösung auch zufrieden ist. Rein rechtlich gesehen ist er befugt die Anlage solange zu bemängeln, bis Sie rechtlich niet- und nagelfest ist…und das kann wirklich teuer werden, da es viele Fehlerquellen beim Einbau gibt.
Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte.
Sonst wünsche ich Ihnen viel Glück, dass es zu einer, für beide Seiten, unkomplizierten Lösung kommt.
Mit freundlichen Grüßen