Hallo vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen

Es geht um unseren Schornsteinfeger. Wir wohnen seit 10 Jahren in unserem Haus und nun haben wir eine Mängelanzeige mit folgendem Text erhalten.

Sehr geehrter Herr H…,

bei der Rohbauabnahme wurde besprochen das noch eine Laufeinrichtung über dach anzubringen ist.

Dies ist bis heute nicht geschehen.

Um eine sichere Reinigung der Kamine zu ermöglichen, bitte ich Sie, eine Laufeinrichtung nach DIN 18160 T 5 anzubringen.

Frist bis 30.09.2011

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Nun zu meiner Frage, der Kaminkehrer hat 10 Jahre den Kamin von unten her (Keller) gereinigt.
Muss ich nach 10 Jahren jetzt Tritte aufs Dach machen??

Danke für eure Hilfe.

PS Wir sind aus Bayern

Hallo, da mein Kollege die Mehrzahl „Kamine“ benutzt hat , gehe ich davon aus das auch eine Holzfeuerstätte angeschlossen ist. Fachlich korrekt kann diese nur von oben gekehrt werden. Staubfreie Reinigung von unten ist Utopie.

Sicherheit geht vor, also natürlich Tritte, Leitern und Standroste. Zudem erwarten meine Kunden das ich Absprachen einhalte. Ich denke das gilt dann auch für meine Kunden.
Mein Mitarbeiter darf auf kein Dach ohne sich an die Sicherheitsregeln zu halten. Unternehmerhaftung und soziale Verantwortung gelten auch für Bayern.

Ausnahmen gibt es bis 15 Meter nur bei der Abgaswegeüberprüfung (Öl Gas Heizung oder Warmwassererzeugern).
Auch hier muss aber geprüft werden ob eine Überprüfung von unten ausreichend oder überhaupt möglich ist.

Sollten Sie mit der Mängelmeldung nicht einverstanden sein, so wenden Sie sich bitte an die zuständige Innung, diese wird Ihnen einen Sachverständigen benennen.
Eine sehr lange Frist hat der Kollege gewählt. Sehr zuvorkommend wie ich finde. Sicherheit betreffende Mängel werden zumindest bei uns mit max. 4 Wochen zur Beseitigung gesetzt. Können aber auch direkt der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

Hallo zurück,
wenn der Schornstein normal hoch ist darf gehaspelt werden.
Einfamilienhaushöhe bis ca.11 Meter.

Wenden Sie sich notfalls an das zuständige Landratsamt und bitten Sie um Hilfe.

LG vom freien Schorni

Aus der Ferne nicht so einfach zu beantworten. Rohbauabnahme? Neuer Kaminofen? Der Kamin muß gereinigt werden können, das geht meist auch von unten, dann sind keine Laufeinrichtung zu verlangen. Hat sich den was geändert so das das nicht mehr möglich ist? Ich würde den Schornsteinfeger mal anrufen und fragen warum er jetzt aufs Dach muß. Alternativ kann er auch vom Speicher reinigen, wenn dort eine Reinigungstüre vorhanden ist. Bitte was genau hat sich geändert oder wurde neu montiert.

Hallo planlos 1234,

hat sich bei Ihnen was geändert? Neuer Schornsteinfeger? Neuer Ofen?
Regelungen differieren von Bundesland zu Bundesland. In Baden-Württemberg gilt folgendes:
Bei Öl- und bei Gas-Anlagen ist bis zu einer Schornsteinlänge von 15 Meter nur eine untere Reinigungsöffnung erforderlich. Ab da muss eine obere Reinigungsmöglichkeit vorhanden sein (vom Dach oder auf der Bühne).
Bei Holzfeuerung ist nur bis 5 Meter keine obere Reinigung erforderlich, es sei denn, der Schornstein führt außen hoch, z.B. ein Edelstahlschornstein. Wird an diesen nur eine Feuerstätte angeschlossen, ist in Einzelfällen bis zu einer Höhe von 9 Metern die Kehrung von unten möglich.

MfG.

Storteper


Hallo nein wir haben seit fast 11 jahren den selben Schornsteinfeger. Wir haben einen Kamin für unseren schwedenofen ca. am Dachfirst und einen Doppelkamin für Öl / Holzheizung. Bis jetzt wurde immer von unten gereinigt und er kam auch immer bis hoch mit seiner komischen Bürstenkonstruktion LG

Hallo es hat sich in den letzten fast 11 Jahren nix geändert und kein Ofen dazu keiner weg. Wir haben einen Kamin für den Schwedenofen und einen Doppelkamin für die Öl / Holzheizung. Es wurde immer von unten gekehrt. Und nach langem hin und her kosten dir Tritte ein Vermögen die er will.
Meine Frage ist darf er nach 11 Jahren kommen und das fordern.

LG

Hallo planlos 1234,

grundsätzlich müssen Schornsteine von oben aus zu fegen sein. Falls dies nicht vom Dachboden aus geht, müssen Sicherheitseinrichtungen auf dem Dach vorhanden sein. Eine Ausnahme ist nur bei Schornsteinen bis 10 m Höhe bei Feuerung von gasförmigen Brennstoffen möglich. Diese dürfen auch vom Keller aus gereinigt werden und man braucht keine Sicherheitseinrichtungen (Laufgitter, Tritte etc.).
Ist es vielleicht möglich im Dachbodenbereich eine Reinigungsöffnung zu installieren? Dann entfällt die Forderung für die Sicherheitseinrichtungen.

Grüße
Rezeugergemeinschaft

Hallo planlos1234,

da frage ich mich auch, warum er 11 Jahre braucht, um festzustellen, das es einen Mangel gibt. Parallelen gibt es auch in meinem Kehrbezirk:
Nur eine Reinigung von unten möglich (Heizraum, Gott sei Dank) Ich komme nach Übernahme des Kehrbezirks zum 1. Mal her um zu kehren. Gucke den Kunden ganz entgeistert an, als er mir erklärt, dass bisher immer von unten gefegt wurde. Bei mir geht es natürlich daneben. Es staubt heraus, buchstäblich alles versinkt im Russ und der Kunde ist geschockt. Er lässt Tritte auf dem Dach anbringen. Was ist passiert? Vermutlich hat der Vorgänger mit so kleinem Besen gekehrt (oder auch nicht gekehrt), dass es nicht durchstauben konnte, weil der Ruß im Schornstein hängenblieb.
Wird der Ofen kaum genutzt, geht es bei der Kehrung von unten ein Weile gut. Aber nun ist Öl teuer. Man erinnert sich an seinen Holzofen und heizt nun häufiger.

Das hilft Ihnen auch nicht weiter, gell? Die Vorschrift, Holz-Schornsteine von oben zu kehren, gibt es sicher auch in Bayern. Ich fürchte, der Schornsteinfeger hat also Recht. Ich würde Ihm aber deutlich der Marsch blasen, nach 11 Jahren. Also wirklich.

MfG.

Storteper


Guten Abend

Zu aller Erst, entschuldigen Sie bitte die Verspätung. Mir war es terminlich nicht möglich, schneller zu antworten.

Nun zu Ihrer Frage:

Eine unschöne Situation.

Ob es Verjährungsfristen für Mängel gibt, kann ich Ihnen jetzt nicht auf Anhieb sagen. Dies tut aber auch leider nichts zur Sache, denn ganz allgemein ist eine Kehrung eines Schornsteines für feste Brennstoffe, von der unteren Reinigungsöffnung aus nicht zulässig.
Wenn also Ihr Schornsteinfeger jetzt sagt, dass sie bitte eine Reinigung von Oben möglich machen müssen, ist er im Recht. Wenn Sie dies verweigern, kann er Ihnen die Benutzung des Schornsteines versagen. Falls Sie dann trotzdem heizen, haben Sie keinerlei Versicherungsschutz im Schadensfalle.

Soweit jedenfalls die Theorie. In der Praxis sind Zugeständnisse möglich, falls es sich z.B. um einen Kaminofen handelt, der so wenig geheizt wird, dass kaum Ruß vorhanden ist. Aber wie gesagt, sind dies Kann-Regelungen.

Nun ist für mich nur schwer nachvollziehbar, warum Ihr Schornsteinfeger erst nach 10 Jahren einen Mängelschein ausstellt. Einzig logische Erklärung; Sie haben einen neuen Bezirksschornsteinfeger „bekommen“, der jetzt die „Altlasten“ (überspitzt ausgedrückt) aufarbeitet.

Dann wird der Sachverhalt kompliziert. Wie bereits erwähnt hat eine Schornsteinreinigung von Oben zu erfolgen. Falls es zu einem Versicherungsschaden durch den Schornstein kommen sollte, wohlmöglich auchnoch mit Personenschaden, wird nachgeforscht und wenn dabei aufgedeckt wird, dass keine ordnungsgemäße Schornsteinreinigung durchgeführt wurde, wird der Schornsteinfeger haftbar.
In diese Nesseln setzt sich kein neuer Bezirksschornsteinfegermeister. Dann wird lieber, auch auf die Gefahr, dass es zu Streitereien und Unmut kommt, bemängelt.

Der Schornsteinfeger selbst, ist da in einer Zwickmühle zwischen Kundenzufriedenheit und Kundensicherheit gefangen.

Alles in Allem kann ich nur zu einem klärenden Gespräch raten. Es gibt günstige Möglichkeiten einen Schornstein reinigen zu lassen. Eventuell lässt sich Ihr Schornsteinfeger auf eine Reinigungsöffnung unter Dach ein (falls dies baulich bei Ihnen möglich ist). Diese würde Sie um die 50€ kosten und den Einbau könnten Sie mit etwas handwerklichen Geschick selbst durchführen. Leider lassen sich weitere Alternativen so aus der Ferne nicht erklären aber Ihr Schornsteinfeger kann Ihnen da weiterhelfen. Außerdem gehen Sie so sicher, dass er dann mit der Lösung auch zufrieden ist. Rein rechtlich gesehen ist er befugt die Anlage solange zu bemängeln, bis Sie rechtlich niet- und nagelfest ist…und das kann wirklich teuer werden, da es viele Fehlerquellen beim Einbau gibt.

Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte.

Sonst wünsche ich Ihnen viel Glück, dass es zu einer, für beide Seiten, unkomplizierten Lösung kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Hi,

leider ja. Von unten Fegen ist bei einem nachgerüsteten Doppelwandigen Edelstahlrohr von außen möglich.
Der Schornstein wird immer von Oben gefegt. Deshalb müssen die Sicherheitseinrichtungen über Dach montiert werden. Am Besten nochmals mit dem Meister reden, wie es im Detail gebaut werden soll.